…Verwaltungsgerichtshof einzubringende Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 26. September 2003 die Vollziehung der Einbringung der den Gegenstand des Abgabenfestsetzungs- und Rechtsbehelfsverfahrens bildendenden Eingangsabgaben bis zur Entscheidung über die Verwaltungsgerichtshofbeschwerde auszusetzen. Das Hauptzollamt Graz wies den Aussetzungsantrag mit Bescheid vom 26. November 2003…
…gem. Art. 243 ZK jede Person/Firma, welche persönlich betroffen ist, einen Rechtsbehelf einbringen kann. Über die Beschwerde wurde erwogen: In den Art. 243 - 246 ZK sind Grundsätze des Rechtsbehelfsverfahrens normiert. Art. 245 ZK überlässt es dem einzelstaatlichen Gesetzgeber, die näheren Einzelheiten zu bestimmen. Art…
…werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte." Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art…
…Ab s. 1) und als solche (und nur diese) Inhalt des Rechtsbehelfsverfahrens der zweiten Stufe. Aus der Sicht der Anspruchsvoraussetzungen im Sinne des § 212a Abs. 1 BAO ist bei Rechtsbehelfsverfahren im Bereich der sachlichen Zuständigkeit der Zollbehörden bei Vorliegen von Berufungsvorentscheidungen in der Hauptsache, gegen…
…Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit gebunden; im vorliegenden Fall habe- sogar mehrfach- die deutsche Zollverwaltung die Unanfechtbarkeit ihrer Abgabenforderung gegen die Beschwerdeführerin ausdrücklich bestätigt. Abschließend werde zum im gegenständlichen Rechtsbehelfsverfahren ebenfalls eingebrachten Antrag auf Nichterhebung der Einfuhrumsatzsteuer festgestellt, dass auf den vorliegenden Fall der § 72a ZollR-DG…
…oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Gemäß Artikel 245 Zollkodex werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen (hier: österreichischen) Vorschriften auch im Verfahren über die Aussetzung nach Artikel…
…1 ZK, welche im Sinne des Abs. 3 leg.cit. für die Beurteilung der Verjährungsfrage maßgeblich ist. Der von dieser Mitteilung erfasste Nachforderungsbetrag wurde weder nach Beendigung eines Rechtsbehelfsverfahren erstmals buchmäßig erfasst, noch liegt dieser Mitteilung der Tatbestand des Art. 221 Abs. 4 ZK zu…
…ZK, welche im Sinne des Abs. 3 leg. cit. für die Beurteilung der Verjährungsfrage maßgeblich ist. Der von dieser Mitteilung erfasste Nachforderungsbetrag wurde weder nach Beendigung eines Rechtsbehelfsverfahren erstmals buchmäßig erfasst, noch liegt dieser Mitteilung der Tatbestand des Art. 221 Abs. 4 ZK zu Grunde…
…könnte. Art. 244 ZK regelt die materiellen Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung. Im Sinne von Art. 245 ZK sind die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahren von den Mitgliedstaaten zu erlassen, so dass für das Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK nationale Vorschriften anzuwenden sind, dies…
…oder sozialer Art führen könnte. Art. 244 ZK regelt die materiellen Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung. Gemäß Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahren von den Mitgliedstaaten erlassen, so dass für das Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK nationale Vorschriften anzuwenden sind…
…Zl.100000/85346/2008-13, anerkannten und vollstreckbar erklärten Abgabengesamtbetrages von € 687.565,25 bis zum (rechtskräftigen) Abschluss des gegen jenen Bescheid von ihr angestrengten Rechtsbehelfsverfahrens gewährt wird. Diesbezüglich steht allerdings in der vorliegenden Angelegenheit nunmehr fest, dass seit Erlassung der (an die TW…
…oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Gemäß Artikel 245 Zollkodex werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen (hier: österreichischen) Vorschriften auch im Verfahren über die Aussetzung nach Artikel…
…August 1998, 97/07/0174; E vom 25. Juni 2009, 2006/07/0150)." Die Zollbehörde und somit auch der Unabhängige Finanzsenat (als zuständige Abgabenbehörde zweiter Instanz) ist daher im gegenständlichen Rechtsbehelfsverfahren zweiter Stufe (Art.243 Abs.2 lit.b, 245 Zollkodex iVm §§ 85c, 85f ZollR…
…Zollkodex ein den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben entsprechendes Rechtsbehelfsverfahren geschaffen. Das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe wurde durch das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, BGBl. I Nr. 97/2002, in das Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat eingegliedert. Aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung ist das Rechtsbehelfsverfahren aber nicht nur im Geltungsbereich des…
…Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs. 1 und 2 tätig werden. Das Rechtsbehelfsverfahren ist aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung nicht nur im Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs. 1 und 2 ZollR-DG (also auf die sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben und Nebenansprüche) anzuwenden (so § 85a Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 27. Juni 2011, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Am 30. September 2010 brachte…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid vom 13. Jänner 2003 des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Gebühr entschieden: Die Berufung gegen die Vorschreibung der Eingabengebühr gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn J.F., T., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. Juli 2006 betreffend 1) Gebühren und 2) Gebührenerhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
…auszuschließen. Der Bf. hat im Rechtsbehelfsverfahren mit seinem auf Handlungsunfähigkeit im Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches gerichteten Vorbringen ausschließlich eine Einwendung geltend gemacht, welche die Rechtmäßigkeit des der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenbescheides bestreitet. Diese wäre allenfalls im Abgabenverfahren geltend zu machen gewesen. Die bescheidmäßige…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 16. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 16. Juni…