…Juni 2003, StrNrn. 2001/00023-001 und 002, hat der Spruchsenat II als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz die in einer Kanzleigemeinschaft arbeitenden Rechtsanwälte E und P der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit.a FinStrG sowie der Finanzordnungswidrigkeiten nach §§…
…gemäß § 122 Abs.7 Wirtschaftskammergesetz 1998 iVm § 43 Abs.1 FLAG zu entrichten - letztere jedoch nur bei einer Mitgliedschaft in einer Wirtschaftskammer (was beispielsweise bei Rechtsanwälten nicht der Fall ist). Gemäß § 49 Abs.1 lit.a FinStrG macht sich in diesem Zusammenhang einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig…
Am 15. August 1998 wäre betreffend Juli 1998 eine Lohnsteuer in Höhe von ATS 1.096,-- und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von ATS 1.129,33, gerundet ATS 1.129,--, an das Finanzamt Linz abzuführen bzw. zu entrichten gewesen, was (auch bis…
…fest (Buchungsabfrage). Dem Berufungssenat erscheint jedoch diese Schätzung überhöht; das Mittel aus den bekannt gegebenen Umsatzsteuerdaten (siehe u.a. die Umsatzsteuererklärung der Rechtsanwälte für das Veranlagungsjahr 2001, in welcher die Jahresumsatzsteuer mit ATS 275.630,--, davon ein Zwölftel ergibt ATS 22.969,16) ergibt vielmehr…
…Berufungssenat aufgrund der Gegebenheiten (gleich bleibender Personenkreis in ein und derselben Anwaltskanzlei, gleicher Kundenstock, früherer Mentor und Ausbildner wird formal Partner) die in der gegenständlichen Rechtsanwaltspartnerschaft dominierende Persönlichkeit, zumindest aber ist er ein Partner, welcher in der Partnerschaft alle Möglichkeiten der Kontrolle und Einflussnahme hat.…
…beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss -abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt, einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein…
…entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Bw. (von der L) in Deutschland ansässige Rechtsanwälte und Steuerberater brachten mit Fax vom 18. August 2002 Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid eines Klienten ein. Mit Bescheid des für die Berufung gegen den…
…unverändert. Entscheidungsgründe Auf Grund eines amtlichen Befundes des Verwaltungsgerichtshofes über eine Verkürzung von Stempelgebühren setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien gegenüber der Rechtsanwälte GmbH (Rechtsvorgängerin) mit dem angefochtenen Gebührenbescheid und den Bescheid über eine Gebührenerhöhung für eine von der Rechtsvorgängerin für Frau Mag…
…S 500.000,00 an der S-GmbH um den Abtretungspreis von S 1,00 an SK abgetreten habe. Bei diesem Abtretungsvertrag habe der Bw als Treuhänder des Steuerberaters WB fungiert. WB habe die Textierung dieses Abtretungsvertrages von Rechtsanwalt M erhalten, dem Rechtsvertreter von S…
…Vertreter des Beschwerdeführers Dr. A. K. eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde, in eventu Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen einen Beschluss des Plenums des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer vom 19. Juli 2006 sowie einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ein. Aus dem beiliegenden Vermögensbekenntnis vom 25. August 2006 geht hervor, dass der Beschwerdeführer…
…an der S-GmbH. um den Abtretungspreis von S 1,00 an SK abgetreten habe. Bei diesem Abtretungsvertrag habe der Bw als Treuhänder des Steuerberaters WB fungiert. WB habe die Textierung dieses Abtretungsvertrages von Rechtsanwalt M erhalten, dem Rechtsvertreter von S. WB habe den Abtretungsvertrag…
…9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 zugrunde, wonach unter anderem die Leistungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder schlechthin der Empfängerortbesteuerung unterworfen würden, sofern nicht - bei Erbringung einer Leistung gegenüber einem Nichtunternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig sei - eine Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmers gemäß…
…9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 zugrunde, wonach unter anderem die Leistungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder schlechthin der Empfängerortbesteuerung unterworfen würden, sofern nicht - bei Erbringung einer Leistung gegenüber einem Nichtunternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig sei - eine Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmers gemäß…
…9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 zugrunde, wonach unter anderem die Leistungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder schlechthin der Empfängerortbesteuerung unterworfen würden, sofern nicht - bei Erbringung einer Leistung gegenüber einem Nichtunternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig sei - eine Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmers gemäß…
…9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 zugrunde, wonach unter anderem die Leistungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder schlechthin der Empfängerortbesteuerung unterworfen würden, sofern nicht - bei Erbringung einer Leistung gegenüber einem Nichtunternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig sei - eine Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmers gemäß…
…9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 zugrunde, wonach unter anderem die Leistungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder schlechthin der Empfängerortbesteuerung unterworfen würden, sofern nicht - bei Erbringung einer Leistung gegenüber einem Nichtunternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig sei - eine Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmers gemäß…
…9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 zugrunde, wonach unter anderem die Leistungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder schlechthin der Empfängerortbesteuerung unterworfen würden, sofern nicht - bei Erbringung einer Leistung gegenüber einem Nichtunternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig sei - eine Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmers gemäß…
…auf Verlängerung der Berufungsfrist bzw. auf Aussetzung der Einhebung vom 14. Januar 2003 gehe eindeutig hervor, dass der Bw. durch Rechtsanwalt Dr. F.M. vertreten werde. Auch aus der Berufung gegen die Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide 1995 bis 2000 vom 6. Februar 2003 sei dieser Umstand…
…das Jahr 2009 wurden u.a. die Einkünfte auf Basis des Lohnzettels der Rechtsanwaltskammer X. in Höhe von € 33.541,29 festgesetzt. In der fristgerecht eingebrachten Berufung wendete der Bw. ein, dass im Jahr 2009 von der Rechtsanwaltskammer X. lediglich eine monatliche Versorgungsleistung in…
…auch der von der Universität heimgekehrte C zu versorgen gewesen. Weder ihm als vielbeschäftigten Rechtsanwalt - er sei Partner einer der größten Anwaltskanzleien von B - noch den beiden mit der Schule ausgelasteten Töchtern wäre es zumutbar gewesen, Hausarbeiten und die mit der Führung eines Haushaltes verbundenen…