…Juni 2003, StrNrn. 2001/00023-001 und 002, hat der Spruchsenat II als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz die in einer Kanzleigemeinschaft arbeitenden Rechtsanwälte E und P der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit.a FinStrG sowie der Finanzordnungswidrigkeiten nach §§…
…gemäß § 122 Abs.7 Wirtschaftskammergesetz 1998 iVm § 43 Abs.1 FLAG zu entrichten - letztere jedoch nur bei einer Mitgliedschaft in einer Wirtschaftskammer (was beispielsweise bei Rechtsanwälten nicht der Fall ist). Gemäß § 49 Abs.1 lit.a FinStrG macht sich in diesem Zusammenhang einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig…
Am 15. August 1998 wäre betreffend Juli 1998 eine Lohnsteuer in Höhe von ATS 1.096,-- und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von ATS 1.129,33, gerundet ATS 1.129,--, an das Finanzamt Linz abzuführen bzw. zu entrichten gewesen, was (auch bis…
…fest (Buchungsabfrage). Dem Berufungssenat erscheint jedoch diese Schätzung überhöht; das Mittel aus den bekannt gegebenen Umsatzsteuerdaten (siehe u.a. die Umsatzsteuererklärung der Rechtsanwälte für das Veranlagungsjahr 2001, in welcher die Jahresumsatzsteuer mit ATS 275.630,--, davon ein Zwölftel ergibt ATS 22.969,16) ergibt vielmehr…
…Berufungssenat aufgrund der Gegebenheiten (gleich bleibender Personenkreis in ein und derselben Anwaltskanzlei, gleicher Kundenstock, früherer Mentor und Ausbildner wird formal Partner) die in der gegenständlichen Rechtsanwaltspartnerschaft dominierende Persönlichkeit, zumindest aber ist er ein Partner, welcher in der Partnerschaft alle Möglichkeiten der Kontrolle und Einflussnahme hat.…
…beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss -abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt, einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein…
…entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Bw. (von der L) in Deutschland ansässige Rechtsanwälte und Steuerberater brachten mit Fax vom 18. August 2002 Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid eines Klienten ein. Mit Bescheid des für die Berufung gegen den…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer, ein emeritierter Rechtsanwalt, machte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten in Höhe von 6.094,02 € als Werbungskosten geltend. Über Nachfrage der belangten Behörde gab er bekannt…
…DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johann Fischerlehner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Rechtsanwälte XY über die Beschwerde vom 17. Oktober 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2023 betreffend Wiedereinsetzung des Verfahrens gegen die Versäumung…
…Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf) ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien. Amtlicher Befund Der Verfassungsgerichtshof nahm am 03.10.2017 einen amtlichen Befund über eine Verkürzung von Stempel- oder Rechtsgebühren auf und übermittelte diesen an das damals zuständige Finanzamt (dort einlangend am 16…
…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Unternehmen des Beschwerdeführers (Bf.), der die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes ausübt, wurde eine Außenprüfung u.a. betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2012 bis 2014 durchgeführt. Das Finanzamt stellte in Tz…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Amtlichem Befund vom 15.10.2015 teilte das Bundesministerium für Inneres dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel mit, dass für eine von Herrn Rechtsanwalt Bf (dem nunmehrigen Beschwerdeführer, kurz Bf) bei der Landespolizeidirektion B, Büro für Öffentlichkeitsarbeit…
…unverändert. Entscheidungsgründe Auf Grund eines amtlichen Befundes des Verwaltungsgerichtshofes über eine Verkürzung von Stempelgebühren setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien gegenüber der Rechtsanwälte GmbH (Rechtsvorgängerin) mit dem angefochtenen Gebührenbescheid und den Bescheid über eine Gebührenerhöhung für eine von der Rechtsvorgängerin für Frau Mag…
…S 500.000,00 an der S-GmbH um den Abtretungspreis von S 1,00 an SK abgetreten habe. Bei diesem Abtretungsvertrag habe der Bw als Treuhänder des Steuerberaters WB fungiert. WB habe die Textierung dieses Abtretungsvertrages von Rechtsanwalt M erhalten, dem Rechtsvertreter von S…
…Vertreter des Beschwerdeführers Dr. A. K. eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde, in eventu Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen einen Beschluss des Plenums des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer vom 19. Juli 2006 sowie einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ein. Aus dem beiliegenden Vermögensbekenntnis vom 25. August 2006 geht hervor, dass der Beschwerdeführer…
…an der S-GmbH. um den Abtretungspreis von S 1,00 an SK abgetreten habe. Bei diesem Abtretungsvertrag habe der Bw als Treuhänder des Steuerberaters WB fungiert. WB habe die Textierung dieses Abtretungsvertrages von Rechtsanwalt M erhalten, dem Rechtsvertreter von S. WB habe den Abtretungsvertrag…
…9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 zugrunde, wonach unter anderem die Leistungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder schlechthin der Empfängerortbesteuerung unterworfen würden, sofern nicht - bei Erbringung einer Leistung gegenüber einem Nichtunternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig sei - eine Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmers gemäß…
…9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 zugrunde, wonach unter anderem die Leistungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder schlechthin der Empfängerortbesteuerung unterworfen würden, sofern nicht - bei Erbringung einer Leistung gegenüber einem Nichtunternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig sei - eine Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmers gemäß…
…9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 zugrunde, wonach unter anderem die Leistungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder schlechthin der Empfängerortbesteuerung unterworfen würden, sofern nicht - bei Erbringung einer Leistung gegenüber einem Nichtunternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig sei - eine Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmers gemäß…
…9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 zugrunde, wonach unter anderem die Leistungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder schlechthin der Empfängerortbesteuerung unterworfen würden, sofern nicht - bei Erbringung einer Leistung gegenüber einem Nichtunternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig sei - eine Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmers gemäß…