…im Zeitpunkt der Entscheidung nach den geltenden Vorschriften zuständig war. Dagegen kann das Grundrecht durch (richtige oder unrichtige) Anwendung oder Nichtanwendung einer materiellen Rechtsvorschrift durch die für die Sachentscheidung zuständige Behörde nicht verletzt werden, weil das Recht auf den gesetzlichen Richter nur das gesetzmäßige Verfahren…
…hierdurch sein Recht auf inhaltliche Überprüfung des Antrages und somit das Recht auf den gesetzlichen Richter verweigert werde. Das Finanzamt legte die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz direkt ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Einleitend wird bemerkt, dass entgegen den Ausführungen…
…Vorgangsweise soll offenbar von vornherein potentielle Berufungswerber vor der Ergreifung eines Rechtsmittels abschrecken und bedeutet nichts anderes als einen Versuch das (verfassungsmäßige) Recht auf den gesetzlichen Richter möglichst einzuschränken." Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. …
…ergangen ist, gegen die er aber spruchmäßig nicht gerichtet ist, sind zurückzuweisen). Wenn über eine Berufung einer nicht als Partei in Betracht kommenden Person meritorisch entschieden wird, liegt eine Verletzung des Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter vor (Stoll, BAO-Kommentar, § 273, S…
…ihrer Entscheidung als die Finanzstrafbehörde erster Instanz, verletzt sie das Recht auf den gesetzlichen Richter (VfGH 3.3.1979, B 362 bis 364, 583, 584/78). Aus den dargestellten Gründen war es nicht Sache des unabhängigen Finanzsenates im gegenständlichen Berufungsverfahren zu beurteilen, ob dem Bw…
…sieht den Tatbestand des § 76 Abs. 1 lit. c BAO erfüllt, da die dem erkennenden Berufungssenat (§ 270 Abs. 5 BAO) angehörenden hauptberuflichen Mitglieder des Unabhängigen Finanzsenates im Vorfeld eine Änderung der Geschäftsverteilung des Unabhängigen Finanzsenates so beeinflusst hätten, dass das Recht auf den gesetzlichen Richter…
…im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Kleinunternehmer? ÖStZ 2009/696, 350; Huber, Kleinunternehmerbefreiung auch für ausländische Unternehmer? taxlex-SRa 2009/63; Pülzl, Der UFS und das Recht auf den gesetzlichen Richter, SWK 13/14/2009, T 133; Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, 23. Lfg. (August 2009)…
…Besch. Firmenpapier von zwei Firmen verwendet hat, die in Tschechien situiert sind, illiquid sind, wobei aber die angeführten Telefonnummern auf den Firmenpapieren Telefonnummern waren. Die Frage ist nun zu prüfen, warum 1996 die Nachfolgefirma gegründet wurde, wenn doch immer behauptet wurde, die Firma existiere, es…
…einer zwingend zu ergehenden Berufungsvorentscheidung beschäftigt hat - im Ergebnis erstmalig mit dem Antrag des Bf, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, zu beschäftigen, so das Recht des Bf auf den gesetzlichen Richter gewahrt bleiben soll. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am 3. Februar 2009
…ausgeführt, dass die Antragszurückweisung rechtswidrig sei, da kein Unzulässigkeitsgrund vorliege. Der Bescheid sei daher mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet und verletze das Recht auf den gesetzlichen Richter. Ein Abgabepflichtiger benötige auch bei den Höchstgerichten einen Zahlungsaufschub. § 212a Abs.5 BAO lasse sich auch so interpretieren, dass…
…neuerlich, nunmehr aber ohne Bedachtnahme auf die Versäumung, bescheidmäßig abzuschließen sei. Dass dem Bf. durch das Agieren eines offensichtlich befangenen Organs, indem dadurch sein verfassungsgesetzlich geschütztes Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt werden, ein erheblicher Rechtsnachteil erwachse, liege auf der Hand. Weiters führt der Bf…
…jedoch ein anderer vorliegt, der aber nicht im Wiederaufnahmsbescheid angeführt ist. Diese Vorgangsweise würde das Recht auf den gesetzlichen Richter infolge sachlicher Unzuständigkeit der Behörde verletzen. Ein solcher Fall liegt gegenständlich nicht vor. Der ursprüngliche Einkommensteuerbescheid datiert vom 7. Juli 2009 und wurde mit Bekanntgabe…
…auf den gesetzlichen Richter im Sinne des Art 83 Abs.2 B-VG (vgl. VfGH 20.6.1961, B 39/61, VfGH 29.9.1970, B 64/70). Schreitet solcherart eine an sich zuständige, aber unrichtig zusammengesetzte Kollegialbehörde ein, wird ebenfalls das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht…
…mit Hinweis auf VwGH 28.6.2001, 2001/16/0182). Die Erlassung eines antragsbedürftigen Bescheides ohne Vorliegen eines wirksamen Antrages verletzt nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes das Recht auf den gesetzlichen Richter (UFS 10.11.2011, RV/1294-L/11, mit Hinweis auf Walter…
…157 FinStrG formulierte Dirimierungsrecht des Berufungssenatsvorsitzenden möglicherweise die Bundesverfassung im Hinblick auf das Recht auf den gesetzlichen Richter nach § [vermutlich: Art.] 83 Abs.2 B-VG [Bundes-Verfassungsgesetz], weil die Beratung des Berufungssenates geheim sei. Eine gesetzliche Festlegung eines Dirimierungsrechtes widerspreche eklatant der Unschuldsvermutung des …
…Last gelegt wurde, da darin zumindest die Entziehung einer Instanz liegen würde. Macht die Behörde eine andere Sache zum Gegenstand ihrer Entscheidung als die Finanzstrafbehörde erster Instanz, verletzt sie das Recht auf den gesetzlichen Richter (VfGH 3.3.1979, B 362-364, 583, 584/78…
…Mit der begehrten Ausdehnung würde über das Nachsichtsansuchen betreffend den Säumniszuschlag erstmalig im Rahmen der Berufungsentscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz entschieden und damit das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt. Der Berufungswerberin steht es aber selbstverständlich frei, ein gesondertes Nachsichtsansuchen betreffend den Säumniszuschlag einzubringen…
…Gegenstand ihrer Entscheidung als die Finanzstrafbehörde erster Instanz, verletzt sie das Recht auf den gesetzlichen Richter (VfGH 3.3.1979, B 362-364, 583, 584/78). Aus den dargestellten Gründen war es nicht Sache des unabhängigen Finanzsenates im gegenständlichen Berufungsverfahren zu beurteilen, ob dem Bw…
…die Finanzstrafbehörde erster Instanz, verletzt sie damit das Recht auf den gesetzlichen Richter(VfGH 3.3.1979, B 362-364, 583, 584/78). Dem unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz war es daher rechtlich verwehrt, über den erstinstanzlich der erstinstanzlichen Entscheidung nicht zugrunde liegenden Umsatzsteuervorauszahlungszeitraum…
…sondern über diesen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bislang nicht abgesprochen. Würde der unabhängige Finanzsenat als Rechtsmittelbehörde über diesen Antrag entscheiden, würde er eine der Erstbehörde zukommende Zuständigkeit in Anspruch nehmen und damit das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf den gesetzlichen Richter verletzen. Der Vollständigkeit…