…die erbl. Enkelin nicht mit. In diesem Zusammenhang nimmt die erbl. Enkelin SD die ob der vertragsgegenständlichen Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellten Verbindlichkeiten zur Kenntnis, übernimmt aber diese lediglich als Realschuldner. Des weiteren wird vereinbart, dass im Zuge eines etwaigen Verkaufes dieser Liegenschaft, wozu die erbl. Enkelin…
…3.8.1995 nahm Herr L. bei der Bank Austria einen Kredit in Höhe von S 1.100.000,- auf, die Bw. war als Realschuldnerin angeführt. Für einen Kredithöchstbetrag von S 1.430.000,- wurde die zur Gänze der Bw. gehörige Liegenschaft EZ x, GB…
…8.2004 an den Bw und ein gleichlautendes Schreiben an seine Ehegattin über die Bürgschaftsverpflichtung für die Bw.GmbH vorgelegt. Ein weiteres Schreiben der Bank.B vom 7.9.2006 über die Bürgschaftsverpflichtung/ Realschuldnerschaft für die Forderungen gegen die Bw.GmbH i. Konkurs wurde vorgelegt…
…bereits mit Abschluss des Anwartschaftsvertrages aus dem mit dem Land NÖ bestehendem Schuldverhältnis als Personalschuldner aus und bleibe nur bis zur Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Käufer im Grundbuch formal Realschuldner. Diese Berufung wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 9…
…zugunsten der Bank in voller Höhe aushaften und dass beiden Lasten eine persönliche Schuld des Geschenkgebers zugrunde liegt, in die der Geschenknehmer nicht persönlich, sondern nur als Realschuldner eintritt. Punkt III. Abs. 4.) des Schenkungsvertrages lautet wie Folgt: "Der Geschenkgeber wird zwar selbst für die…
…Es erscheint daher geradezu denkunmöglich, würde Mag. Bw. als Bürge und Zahler, sowie als Realschuldner haften, ohne an den laufenden und zukünftigen Überschüssen und Verlusten aus den berufungsgegenständlichen Immobilienankäufe beteiligt zu sein. Dies gilt umgekehrt für die Haftungen von Mag. Bruder. Auch diesen Haftungen liegt…
…welche jedoch im Geschäftsjahr 1993/1994 im Ausmaß von rund 1,6 Mio S wieder aufgelöst worden sei. Fx*** L*** habe indirekt als Realschuldner zur Besicherung dieser Forderung gehaftet. Diese Haftung habe in auf Fx*** L*** gehörenden Liegenschaften im Gesamtwert von 18 Mio S eingetragenen…
…und Bürge G zugleich Geschäftsführer der wirtschaftlich wertlosen G-GmbH gewesen sei. Zu dem vom Finanzamt geforderten Nachweis wurde ergänzend folgendes ausgeführt: "Da der Erblasser gleichzeitig auch Realschuldner der Gläubigerin (X.-Bank) gewesen war, ergab sich aus Sicht der Bank auf Grund der pfandrechtlichen Sicherstellung…
…berücksichtigen. Es ist nicht zweifelhaft, dass der Erblasser bereits zu Lebzeiten als Bürge und Zahler (mit seinem gesamten Vermögen) und als Realschuldner (Haftung mit den verpfändeten Liegenschaften) verpflichtet war. Nach Fälligstellung der Verbindlichkeit konnte die Gläubigerin (Bank) daher direkt auf den Bürgen und Pfandbesteller greifen…
…befriedigt hätte, wären auf die Großmutter als Eigentümerin der verpfändeten Sparbücher und damit als Realschuldnerin auf Grund einer gesetzlichen Zession die Rechte des Gläubigers übergegangen und sie hätte ihre Forderung in Höhe des Einlagenstandes der beiden Sparbücher gegenüber dem Bw geltend machen können. Dass aber…
…berücksichtigen. Es ist nicht zweifelhaft, dass der Erblasser bereits zu Lebzeiten als Bürge und Zahler (mit seinem gesamten Vermögen) und als Realschuldner (Haftung mit den verpfändeten Liegenschaften) verpflichtet war. Nach Fälligstellung der Verbindlichkeit konnte die Gläubigerin (Bank) daher direkt auf den Bürgen und Pfandbesteller greifen…
…berücksichtigen. Es ist nicht zweifelhaft, dass der Erblasser bereits zu Lebzeiten als Bürge und Zahler (mit seinem gesamten Vermögen) und als Realschuldner (Haftung mit den verpfändeten Liegenschaften) verpflichtet war. Nach Fälligstellung der Verbindlichkeit konnte die Gläubigerin (Bank) daher direkt auf den Bürgen und Pfandbesteller greifen…
…berücksichtigen. Es ist nicht zweifelhaft, dass der Erblasser bereits zu Lebzeiten als Bürge und Zahler (mit seinem gesamten Vermögen) und als Realschuldner (Haftung mit den verpfändeten Liegenschaften) verpflichtet war. Nach Fälligstellung der Verbindlichkeit konnte die Gläubigerin (Bank) daher direkt auf den Bürgen und Pfandbesteller greifen…
…Zur Sicherstellung dieser Forderungen bestellte jedoch die Erblasserin ihre beiden Liegenschaften EZ xxx bzw. EZ YYY zum Pfand. Personalschuldner und Pfandbesteller (Realschuldner) sind daher im vorliegenden Fall verschiedene Personen. Über sämtliche Firmen wurde im Zeitraum Dezember 1997 bis Juni 1998 das Konkursverfahren eröffnet. Am 19…
…gestellten Bankverbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten sind jeweils als Nebeneinlage auf der ihm übertragenen Liegenschaft verbüchert. Ebenso sind diese Hypotheken auf den JE und IE verbliebenen Liegenschaften einverleibt und diese daher Realschuldner geblieben. An der Sachhaftung von IE für die betrieblichen Verbindlichkeiten hat sich durch die Übertragung…
…die Hinterlegung einer einverleibungsfähigen Pfandbestellungsurkunde ob der Liegenschaft in W. dienen. Die Bw. war zu diesem Zeitpunkt neben L. Hälfteeigentümerin dieser Liegenschaft und unterfertigte diesen Kreditvertrag am 3.5.1993 als Realschuldnerin neben L. als Hauptschuldner. Die Pfandbestellungsurkunde wurde zwar von L. und ihr unterfertigt…