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UFSW RV/1920-W/11Säumniszuschlag, keine Säumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2011

…dementsprechende Ratentermine für die Fälligkeit im Zusammenhang mit der Anrechnung von Gutschriften zu beachten und sei es geradezu die gesetzgeberische Intention in diesem Zusammenhang neben fälligen Raten auch neu fällig werdende Abgabenschuldigkeiten mit Guthaben verrechnen zu können. Als Vorfrage zum gegenständlichen Verfahren sei im Abrechnungsbescheidverfahren…

UFSL RV/0894-L/10Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2010

…er jetzt nicht in der Lage sei, den Gesamtrückstand zu entrichten. Er würden jedoch die Ratentermine einhalten, sodass von einer Gefährdung der Einbringlichkeit nicht gesprochen werden könnte. Das Finanzamt wies dieses Ansuchen mit Bescheid vom 21.6.2010 ab, da in der sofortigen vollen Entrichtung…

UFSW RV/2662-W/09Berufung gegen Zahlungserleichterung, wobei kein Abgabenrückstand mehr offen aushaftet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2010

…des Rückstandes innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu erreichen. Die Höhe der festgesetzten Raten erscheine zumutbar, wobei bei der Festsetzung der Ratentermine aus Gründen der Zweckmäßigkeit vom Ansuchen abgewichen worden sei. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 13. Februar 2009 wurde ausgeführt, dass der Bw…

UFSW RV/1921-W/11Abrechnungsbescheid, Verrechnung einer Gutschrift, Zahlungserleichterung (ZE)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2011

…Erlöschen der Zahlungserleichterungen infolge Terminverlustes würden die abweichenden Ratentermine laut Zahlungserleichterungsbescheid weitergelten, solange kein gegenteiliger Rückstandsausweis ausgestellt sei. Solange eine Zahlungserleichterung bzw. Ratentermine wirksam seien, seien für die Fälligkeit im Zusammenhang mit der Anrechnung von Gutschriften jedenfalls die bewilligten Ratentermine zu beachten. Die Gutschrift sei…

UFSW RV/3583-W/07Zahlungserleichterungsbewilligung für beantragte Raten in angemessener Zeit ohne Ausdehnung auf andere Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2008

…Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der gesamten vom Terminverlust betroffenen Abgabenschuld zulässig. Terminverlust tritt ein, wenn auch nur zu einem Ratentermin eine Zahlung in Höhe der festgesetzten Rate unterbleibt oder in die Zahlungserleichterung nicht einbezogene Einkommensteuervorauszahlungen, die im Zeitraum der Bewilligung fällig werden, nicht fristgerecht entrichtet werden. Entscheidungsgründe …

UFSI RV/0364-I/07Säumniszuschlag bei bewilligter Ratenzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2007

…dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen sind. An die Stelle des Fälligkeitstages hat der davon abweichende zuletzt maßgebliche gesetzlich zustehende oder durch Bescheid zuerkannte Zahlungstermin zu treten. Solche Zahlungstermine sind zB in Zahlungserleichterungsbescheiden eingeräumte Ratentermine (vgl Ritz, BAO3, § 214 Tz 1 und 2).…

UFSW RV/1511-W/05Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO, kein grobes Überwachungsverschulden bei Fehler der bisher verlässlichen Ehegattin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2006

…Ratenzahlung an, sondern vielmehr darauf, ob der Bw. auffallend sorglos gehandelt habe. Er habe die Ratentermine von Anfang an nicht beachtet. Erst die 3. Rate sei bewusst entrichtet worden. Es handle sich somit nicht mehr um einen minderen Grad eines Versehens. Da das Tatbestandsmerkmal des…

UFSS RV/0126-S/06Abrechnungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2006

…Instanz gestellt und unter anderem ausgeführt, dass gemäß § 214 Abs. 1 BAO an die Stelle des Fälligkeitstages der davon abweichende zuletzt maßgebliche gesetzlich zustehende oder durch Bescheid zuerkannte Zahlungstermin trete. Solche Zahlungstermine seien z.B. in Zahlungserleichterungsbescheiden eingeräumte Ratentermine (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, § 214, Anm…

UFSL RV/0757-L/03Säumniszuschlag bei bewilligter Ratenzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2004

…vom Anlass ihres Entstehens - in die zu leistenden Raten nicht einzurechnen seien. Terminverlust trete ein, wenn auch nur zu einem Ratentermin eine Zahlung in Höhe der festgesetzten Rate unterbleibe, oder in die Zahlungserleichterung nicht einbezogene Abgaben nicht fristgerecht entrichtet würden. Mit Schreiben vom 17.9…

UFSW FSRV/0059-W/04Minimalraten, Teileinbringlichkeit, Uneinbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.07.2004

…00 am 10. November 2003, die weiteren Ratentermine wurden nicht eingehalten. Am 23. Februar 2004 veranlasste die Finanzstrafbehörde erster Instanz die Vorführung zum Strafantritt für die verbliebene Geldstrafe in Höhe von € 20.889,06im Ausmaß von 77 Tagen und 13 Stunden. Aufgrund dieser Anordnung…

UFSI RV/0411-I/05Pfändung einer Geldforderung bei strittiger Hemmung der Einbringung nach § 230 Abs. 3 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2007

…Zahlungserleichterungen in Form von Ratenzahlungen gewährt. Die Bw. hat die bewilligten Ratenzahlungen nicht vollständig eingehalten, sondern zu verschiedenen Ratenterminen entweder überhaupt keine Zahlungen oder Zahlungen in einer geringeren als vom Finanzamt bewilligten Höhe geleistet. Die Zahlungserleichterungsbewilligung vom 19. 10. 2004 ist daher durch Terminverlust nach…

UFSI RV/0398-I/05Keine Ratenbewilligung bei einer Gefährdung der Einbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2007

…10. 2004 bewilligten Ratenzahlungen nicht vollständig entrichtet, weil zu den in der Berufungsvorentscheidung angeführten Ratenterminen entweder überhaupt keine Zahlungen oder Zahlungen in einer geringeren als vom Finanzamt bewilligten Höhe geleistet wurden. Wenn dazu im Vorlageantrag ausgeführt wird, die teilweise Nichtentrichtung von Raten sei nicht durch…

UFSL RV/0294-L/03Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2003

…für geboten, zur Vermeidung einer Gefährdung der Abgabeneinbringlichkeit anstatt damals beantragter Monatsraten von 2.500,-- € teils auch höhere monatliche Ratenzahlungen vorzuschreiben. Unter anderem wurde dabei für den ersten Ratentermin am 20. Februar 2003 eine Rate in Höhe von 15.096,-- € festgelegt. Im späteren…