…in der unter Hinweis auf die angespannte Wirtschaftslage und den derzeitigen Gesundheitszustand, sowie die grundsätzliche Zahlungsbereitschaft, um die Gewährung einer antragsgemäßen Ratenbewilligung ersucht und (sinngemäß) die Aufhebung bzw. Abänderung des angefochtenen Bescheides vom 9. August 2011 begehrt wurde. Zur Entscheidung wurde erwogen: Vorweg ist zu…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen HN, Angestellter, geb. 19XX, whft. in T, vertreten durch Dr. Johannes Buchmayr, Rechtsanwalt, in 4020 Linz, Altstadt 15, im Finanzstrafverfahren StrNr…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Bestraften vom 16. Juli 2010 gegen den…
…Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Berufungswerber für die Entrichtung des mit Stichtag 19. Juni 2009 am Abgabenkonto aushaftenden Rückstandes von € 96.501.-- zuzüglich der während der Laufzeit der Ratenbewilligung fällig werdenden Einkommensteuervorauszahlung in Höhe von € 12.500.-- gemäß § 212 Abs. 1 BAO eine…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen GG, Pensionist, geb. 19XX, whft. in R, vertreten durch Mag. Wolfgang Kempf, Rechtsanwalt, in 4020 Linz, Bürgerstraße 41, wegen des Finanzvergehens…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 13. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 6. März 2009 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit…
…7. Mai 2012, StrNr. 52-2012/00310-001). Da der Bf offenbar außer Stande war, die im Zusammenhang mit den Vorstrafen gewährten Ratenbewilligungen vom 5. Juli 2011 und vom 21. November 2011 einzuhalten, mit welchen ihm monatliche Zahlungen zu je 30,00 € bzw. 50…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen ER, Baumeister, geb. 19XX, whft. in E, vertreten durch die Zobl, Bauer & Partner Wirtschaftsprüfung GmbH, 5020 Salzburg, Mildenburggasse 6, wegen des…
…wesentlich reduziert werden soll. Folge dieser Beurteilung ist, dass Strafrückstände in Form höherer Ratenzahlungen abzustatten sein werden, als dies bei einer Ratenbewilligung für Abgabenrückstände der Fall sein wird. Mit Erkenntnis vom 24.9.2003, 2003/13/0084, legte der Verwaltungsgerichtshof dar, dass die Unterstellung der…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates (Linz) 4, Hofrat Dr. Peter Binder, über die Beschwerde des CS, geb. 19XX, whft. in O, vom 7. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz, vertreten…
…Folge dieser Beurteilung ist, dass Strafrückstände in Form höherer Ratenzahlungen abzustatten sein werden, als dies bei einer Ratenbewilligung für Abgabenrückstände der Fall sein wird. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22.10.1991, 88/14/0019, muss die Abstattung von Strafrückständen in "angemessener Frist" gewährleistet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Bettina Presl, Rechtsanwältin, 6290 Mayrhofen, Waldbadstraße 537, vom 15. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 17. Juni 2005 über die Nichtbewilligung einer Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung…
…Abschlusszahlung zum 10. Juli 2006 in der Höhe von € 254,30. Die während der Laufzeit der Ratenbewilligung fällig werdenden Abgabenschuldigkeiten sind entsprechend den Abgabenvorschriften zu entrichten. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 1. Juli 2004 ersuchte die Berufungswerberin (Bw.) um Gewährung einer Ratenzahlung. Für den aus…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Bestraften vom 28. November 2011 gegen den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AB, geb. X, AdresseBw, vertreten durch C GmbH, AdresseStb, vom 18. Februar 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 8. Februar 2013 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. vom 7. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. Juni 2011 betreffend Zahlungserleichterung (§ 212 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Auf dem Abgabenkonto der…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen SS, vormals H, Angestellte, geb. 19XX, whft. in B, StrNr. 12, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 10. Juni 2008 gegen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen die Bf., vertreten durch Fa. Czepl & Partner, gemäß § 161 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom 20. Dezember 2003 der Bf. gegen den Bescheid vom 17. November 2003 des…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf. gemäß § 161 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom 8. Februar 2004 des Bf. gegen den Bescheid vom 4. Februar 2004 des Finanzamtes Linz, dieses vertreten durch…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG…