…Am Telefon wurde meiner Tochter erklärt, dass eine Rückzahlung bis Juni 2006 zu erfolgen hätte. Jedoch erhielt ich am 10. November 2006 den Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Bezüge (FB, KAB) für das gesamte Kalenderjahr 2006. Dieser Bescheid steht im Widerspruch zur telefonischen…
…Berufungswerber (Bw.) Folgendes aus: 1. Anfechtung: Rückforderung der FB und des KAB für A. 2. Begehren: Aufhebung des Bescheides 3. Begründung: -Da ich auf Grund der Information, die ich vom Finanzamt und auch von der Uni Graz (siehe Beilage) erhalten habe (angeführt in den Schreiben…
…2004 ausbezahlt und mit Unterschrift die Übernahme bestätigt. Es waren daher die für den Zeitraum 1.3.2004 bis 30.9.2004 zu Unrecht bezogenen Beträge (FB und KAB) zurückzufordern." Mit Eingabe vom 19.9.2005 beantragte die Bw. (inzwischen rechtsfreundlich vertreten) fristgerecht die Vorlage…
…ob die Bw. für Oktober 2008 einen Anspruch auf FB und KAB hatte und damit, ob die Rückforderung dieser Beträge durch das Finanzamt zu Recht erfolgte. Das Finanzamt vertritt die Auffassung, dass die von der Tochter der Bw. in dieser Zeit besuchten Kurse beim BFI…
…Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Zurückzuzahlende Beträge können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen ist sehr weitgehend, zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente, wie Verschulden und Gutgläubigkeit…
…feststellt - sei es durch eine von ihm vorgenommene Überprüfung (s Rz 8) oder auf andere Weise -, dass der Anspruch nicht mehr besteht, aber trotzdem die FB weiterhin bezogen wurde, werden die zu Unrecht bezogene FB und der KAB vom Bezieher der FB vom Wohnsitzfinanzamt zurückgefordert …
…Rückzahlungsanspruch im Sinne des § 26 FLAG entstehe nur, wenn Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen wurde. Die Voraussetzungen zum Bezug der FB und des KAB seien jedoch im Sinne des § 2 Abs 2 FLAG erfüllt gewesen. Der Bescheid erfülle nicht die Voraussetzungen des § 93 Abs 2 BA0…
…der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutete. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht…
…wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für die Monate Mai 2008 und Juni 2008 in Höhe von € 305,40 (FB) und € 101,80 (KAB), insgesamt somit € 407,20 zurückgefordert werden. Entscheidungsgründe …
…vom 2.5.2012 die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge für die vier minderjährigen Kinder der Berufungswerberin für den Zeitraum Jänner 2011 bis März 2012 in Höhe von insgesamt € 12.952,00 (FB: € 9.448,00; KAB: € 3.504,00) unter Hinweis auf …
…€ 152,70 von 3/05-2/06, nur mehr 1 Kind) Der Betrag von € 8.189,60 errechnet sich daher wie folgt: | Zeitraum | Familienbeihilfe | Summe FB | Kinderabsetzbetrag | Summe KAB | 3/02-12/02 | € 136…
…von Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbeträgen (KAB) für den Sohn P, geboren am .00.00.1991 und für die Tochter S, geboren am 00.00.1994 für den Zeitraum September bis Dezember 2006, entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid wird abgeändert. Familienbeihilfe (FB…
…B. VwGH 25.1.2001, 2000/15/0183; 31.10.2000, 2000/15/0035), dass die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe lediglich auf objektive Momente abstellt. Nach der Intention des Gesetzgebers sind somit subjektive Momente, wie z.B. Verschulden, Gutgläubigkeit etc. bei…
…Auskünfte des Finanzamtes (ihr sei in Telefonaten mit dem Finanzamt nach Offenlegung des Sachverhaltes versichert worden, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den FB- und KAB-Bezug vorliegen würden und es sei ihr zur Antragstellung geraten worden) beantragt und bezogen habe. Gegebenenfalls sei von der Rückforderung gem. …
…Kinderabsetzbetrag. Ich stelle daher den Antrag, die Rückforderung auf den Zeitraum von 05/2003 bis 12/2003 abzuändern, wodurch sich eine Rückzahlung von EUR 1.617,12 (FB 1.209,92 und KAB 407,20) errechnet. Weiters beantrage ich, die Einhebung bis zur Entscheidung über…
…Oktober 2000, Zl. 2000/15/0035), dass die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe lediglich auf objektive Momente abstellt. Nach der Intention des Gesetzgebers sind somit subjektive Momente bei der Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge nicht zu berücksichtigen, sondern es ist ausschließlich zu prüfen, ob…
…zur Rückzahlung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen von insgesamt 8.397,80 € verpflichtet und der Rückforderungsbetrag wie folgt aufgeschlüsselt: | Familien- und Vorname | Geburtsdatum | Art | für die Zeit (vom/bis) | Betrag € | c | Z | FB | 01.09…
…Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen ist sehr weitgehend, zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente…
…zurück zahlen, meine soziale Lage ist zur Zeit sehr schlecht, daher ersuche ich Sie höflichst mir die Rückzahlung von 15.404,53 zu erlassen." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab und führte in der Begründung aus "Gem. § 5 Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz…
…187,70 | 3.941,70 | KAB | 10/2009-6/2012 | 33 | 58,40 | 1.927,20 | Gesamt | | | 8.309,00 Die Berufung erweist sich somit für den Zeitraum von Juli bis September 2009 als berechtigt…