…Am Telefon wurde meiner Tochter erklärt, dass eine Rückzahlung bis Juni 2006 zu erfolgen hätte. Jedoch erhielt ich am 10. November 2006 den Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Bezüge (FB, KAB) für das gesamte Kalenderjahr 2006. Dieser Bescheid steht im Widerspruch zur telefonischen…
…Berufungswerber (Bw.) Folgendes aus: 1. Anfechtung: Rückforderung der FB und des KAB für A. 2. Begehren: Aufhebung des Bescheides 3. Begründung: -Da ich auf Grund der Information, die ich vom Finanzamt und auch von der Uni Graz (siehe Beilage) erhalten habe (angeführt in den Schreiben…
…betragen. Weiters wurde durch die Beschwerdeführerin eine von ihr erstellte Aufstellung vorgelegt, auf der ihre monatlichen Geldeingänge ersichtlich sind (Beträge in EUR): | Monthly Income & Expenses Overview - ***Bf*** Period: April 2022 - March 2025 | Monat | Stipendium - AT | FB+KAB | Grundversorgung | Stipendium -…
…vor, für den Ansatz der 10-jährigen Verjährungsfrist bestünde kein Raum, die Bf hätte die FB nicht hinterzogen. Für die Annahme einer Hinterziehung von FB und KAB würde es an der subjektiven Tatseite fehlen. Dazu ist auszuführen: Wird Familienbeihilfe vorsätzlich, unter Verletzung der sich aus …
…zählt zum Familienangehörigenbegriff nach österr Recht und nach Unionsrecht und ist Teil der umfassenden Sichtweise laut Rn 52 des Urteils und kommt nach Ansicht des BFG als Empfänger von FB/KAB in Betracht. Folglich besteht nach Unionsrecht auch bei dieser Betrachtung kein haltbarer Rückforderungsgrund. 4…
…ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden. § 26 Abs 1 FLAG 1967 normiert die Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. § 278 Bundesabgabenordnung (BAO) idF BGBl I 2016/117 lautet: (1) Ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes a) weder als unzulässig oder nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (…
…2004 ausbezahlt und mit Unterschrift die Übernahme bestätigt. Es waren daher die für den Zeitraum 1.3.2004 bis 30.9.2004 zu Unrecht bezogenen Beträge (FB und KAB) zurückzufordern." Mit Eingabe vom 19.9.2005 beantragte die Bw. (inzwischen rechtsfreundlich vertreten) fristgerecht die Vorlage…
…2009, 2008/15/0329; 29.9.2010, 2007/13/0120; 19.12.2013, 2012/16/0047). Es kommt nur auf die objektive Rechtswidrigkeit des Bezugs von FB und KAB an (vgl. etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; 22.4.1998, 98/13/0067)…
…ob die Bw. für Oktober 2008 einen Anspruch auf FB und KAB hatte und damit, ob die Rückforderung dieser Beträge durch das Finanzamt zu Recht erfolgte. Das Finanzamt vertritt die Auffassung, dass die von der Tochter der Bw. in dieser Zeit besuchten Kurse beim BFI…
…von Bedeutung, dass vom Empfänger der FB diese an einen anspruchsberechtigten Elternteil (vgl BFG 12.11.2018, RV/7103663/2018; 21.6.2017, RV/7106471/2016) oder direkt an das Kind (vgl UFS 29.11.2011, RV/3064-W/11) weitergeleitet wurde… Zur Rückzahlung…
…der FB und des KAB als Abgabenanspruch gilt, sind die Vorschriften der BAO über die Verjährung von Abgaben einschließlich jener betreffend die absolute Verjährung anwendbar (vgl Bundesfinanzgericht (BFG) 5.9.2018, RV/7102238/2018). Gemäß § 207 Abs. 4 BAO verjährt das Recht, die Rückzahlung zu…
…gemäß § 26 Abs 1 FLAG 1967 trifft ausschließlich den Bezieher der Familienbeihilfe und KAB. Diese Bestimmung normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die FB und KAB zu Unrecht bezogen hat. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig (VwGH 19.12.2013…
…zu Unrecht bezogene FB (sowie KAB) für die Kinder ***3*** und ***1** unter Heranziehung einer 10 ½-jährigen Verjährungsfrist nach § 207 Abs. 1 und 4 BAO für den Zeitraum Jänner 2008 - Juni 2018 mit einem Gesamtbetrag von € 49.082,00 zurückgefordert. In der Beschwerdevorentscheidung…
…2009, 2008/15/0329; 29.9.2010, 2007/13/0120; 19.12.2013, 2012/16/0047). Es kommt nur auf die objektive Rechtswidrigkeit des Bezugs von FB und KAB an (vgl. etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; 22.4.1998, 98/13/0067)…
…26 [Rückforderung der FB und des KAB] FLAG 1967 idgF: (1) Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. (2) Zurückzuzahlende Beträge nach Abs 1 können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen…
…Ihren Wunsch direkt an Ihre Tochter - weshalb auch Sie zur Rückzahlung verpflichtet sind.“ Im Vorlageantrag v. 24.8.2018 führte die Bf ergänzend aus wie folgt: „Anführen möchte ich nochmals, dass es sich um eine eindeutige und zweiseitige Willenserklärung von mir und meiner Tochter handelt…
…Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Zurückzuzahlende Beträge können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen ist sehr weitgehend, zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente, wie Verschulden und Gutgläubigkeit…
…feststellt - sei es durch eine von ihm vorgenommene Überprüfung (s Rz 8) oder auf andere Weise -, dass der Anspruch nicht mehr besteht, aber trotzdem die FB weiterhin bezogen wurde, werden die zu Unrecht bezogene FB und der KAB vom Bezieher der FB vom Wohnsitzfinanzamt zurückgefordert …
… 6 Abs. 5 FLAG 1967 FB sowie KG (KAB) nicht zu, zumal der Bf im Beschwerdezeitraum aus angeführten Gründen von ihrem Ehegatten Unterhalt zu leisten ist. Kinderabsetzbetrag: Der Kinderabsetzbetrag (KAB oder KG) ist zwar im EStG 1988 geregelt, im Ergebnis handelt es sich dabei aber…
…Rückzahlungsanspruch im Sinne des § 26 FLAG entstehe nur, wenn Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen wurde. Die Voraussetzungen zum Bezug der FB und des KAB seien jedoch im Sinne des § 2 Abs 2 FLAG erfüllt gewesen. Der Bescheid erfülle nicht die Voraussetzungen des § 93 Abs 2 BA0…