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UFSL RV/0160-L/04Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach geltend gemachtem Gewährleistungsanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2006

…wichtige Gründe für die Annahme der Mangelhaftigkeit des Pflegemittels bzw. der fehlerhaften Anwendung des Mittels durch die Nutzer gegeben, insbesondere in Anbetracht der Ausführungen des Gutachters S.R.. Gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 hätten Rückstellungen unter anderem für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gebildet…

UFSL RV/0491-L/05Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei noch nicht abgewickeltem Hauptgeschäft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2005Teil 1/2

…5 Abs. 1 EStG zwingend entfalte. Auch § 9 EStG könne eine abweichende einschränkende steuerliche Norm nicht entnommen werden, weil im gegenständlichen Fall nachweislich eine Rückstellung für eine sonstige ungewisse Verbindlichkeit gegeben sei (§ 9 Abs. 1 Z 3 EStG). e. Schwebende Geschäfte seien solche, die noch…

UFSL RV/0491-L/05Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei noch nicht abgewickeltem Hauptgeschäft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2005Teil 2/2

…das Realisationsprinzip) verwiesen und die Rückstellungsbildung damit steuerlich auf verbindlichkeitsnahe Passivpositionen beschränkt. Nach der Rechtsansicht des UFS (gestützt auf die ständige Rsp des VwGH) sind die handelsrechtlichen Grundsätze der Rückstellungsbildung im Bereich der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten nicht (zur Gänze) im Wege der Maßgeblichkeit auf…

UFSI RV/0635-I/02Zeitpunkt der Auflösung einer Rückstellung für Umweltschutzanlagen und Behandlung von "Genussrechtskapital" als Eigen- oder Fremdkapital
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.12.2004Teil 1/2

…im Prüfungszeitraum jedoch nicht erfolgt. Bei der im Prüfungszeitraum bilanzierten Rückstellung handle es sich um eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten iSd § 9 Abs. 1 Z 3 EStG. Wie der Gesetzgeber weiters in § 9 Abs. 3 EStG ausführe, sei die Bildung einer solchen Rückstellung nur zulässig…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

… 247 Rz 225, die auch im Falle von auflösenden Bedingungen dem Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten den Vorzug einzuräumen und Quantschnigg in ESt-Handbuch § 6 Rz.161, der bei Bedingungen auf den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise verweist). Der BFH vertritt diesbezüglich allgemein die Ansicht…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 1/4

…möglich (Lechner, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG, ÖStZ, 4/1983, Seite 43 ff). Quantschnigg (ESt-Handbuch: § 5 Tz 36, 37, 37.1., Seite 246) führt in Analogie und unter Verweis auf Lechner aus: Ist lediglich die Fälligkeit ungewiss, wohl…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 2/4

… 247 Rz 225, die auch im Falle von auflösenden Bedingungen dem Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten den Vorzug einzuräumen und Quantschnigg in ESt-Handbuch § 6 Rz.161, der bei Bedingungen auf den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise verweist). Der BFH vertritt diesbezüglich allgemein die Ansicht…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…möglich (Lechner, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG, ÖStZ, 4/1983, Seite 43 ff). Quantschnigg (ESt-Handbuch: § 5 Tz 36, 37, 37.1., Seite 246) führt in Analogie und unter Verweis auf Lechner aus: Ist lediglich die Fälligkeit ungewiss, wohl…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

… 247 Rz 225, die auch im Falle von auflösenden Bedingungen dem Ausweis einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten den Vorzug einzuräumen und Quantschnigg in ESt-Handbuch § 6 Rz.161, der bei Bedingungen auf den Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise verweist). Der BFH vertritt diesbezüglich allgemein die Ansicht…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…8 Z 1 HGB, nach der Rückstellungen für Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag ....sicher, aber nur hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt des Eintrittes unbestimmt sind, legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 4/4

…Einlösungsverpflichtung für die von einer Handelsgesellschaft ausgegebenen Gutmünzen, die ohne zeitliche Beschränkung und in Höhe des aufgedruckten Wertes zum Empfang von Waren, zur Anrechnung auf den Kaufpreis von Waren oder zur Rückzahlung von Bargeld eingelöst werden konnten, nicht als Rückstellung, sondern als gewisse Verbindlichkeit qualifiziert…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…möglich (Lechner, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG, ÖStZ, 4/1983, Seite 43 ff). Quantschnigg (ESt-Handbuch: § 5 Tz 36, 37, 37.1., Seite 246) führt in Analogie und unter Verweis auf Lechner aus: Ist lediglich die Fälligkeit ungewiss, wohl…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…8 Z 1 HGB, nach der Rückstellungen für Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag ....sicher, aber nur hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt des Eintrittes unbestimmt sind, legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 4/4

…Einlösungsverpflichtung für die von einer Handelsgesellschaft ausgegebenen Gutmünzen, die ohne zeitliche Beschränkung und in Höhe des aufgedruckten Wertes zum Empfang von Waren, zur Anrechnung auf den Kaufpreis von Waren oder zur Rückzahlung von Bargeld eingelöst werden konnten, nicht als Rückstellung, sondern als gewisse Verbindlichkeit qualifiziert…

UFSW RV/3442-W/07Bildung einer Rückstellung für mögliche Rückzahlungsverpflichtung von Investitionszuschüssen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.04.2008

…Die strittige Frage, ob eine Neutralisierung der Einnahmen durch Bildung einer Rückstellung für Boxenmiete zulässig ist, ist daher unabhängig von handelsrechtlichen Bestimmungen nur nach steuerlichen Kriterien zu prüfen. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind nur dann zu bilden, wenn mit dem Entstehen einer Schuld auf Grund…

UFSW RV/2014-W/02Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten dürfen nur dann gebildet werden, wenn der Eintritt der Verbindlichkeit am Bilanzstichtag zumindest ernsthaft droht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2006

…für eine künftige Belastung besteht. Rückstellungen sind in jenem Jahr zu bilden, in dem der rückstellungsbegründende Umstand eintritt. Die Bildung zu Lasten eines späteren Jahres ist unzulässig. Bei der von der Bw. gebildeten "Provisionsrückstellung" handelt es sich demnach grundsätzlich um eine "Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten…

UFSW RV/2608-W/09Rückstellung für Kosten der Einbringung im Übergangsgewinn des einzubringenden Einzelunternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.02.2011

…3 EStG 1988 können für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen gebildet werden. Da für Einnahmen- Ausgaben-Rechner iSd § 4 Abs. 3 EStG 1988 eine Rückstellungsbildung mangels Bilanz nicht möglich ist, sind bei Übergang zu Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 allenfalls mögliche Rückstellungen zulasten eines Übergangsgewinnes…

UFSG RV/0058-G/05Rückstellung für die Kosten des Abbruches und der Rekultivierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2005

…Durchführung der Abbrucharbeiten sind die maschinellen Teile zu entfernen. Das Finanzamt hat dazu in der abweislichen Berufungsvorentscheidung argumentiert, dass auch eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung Gegenstand einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten sein könne, wenn die Verpflichtung nach ihrem Inhalt und insbesondere ihrem Entstehungszeitpunkt hinreichend konkretisiert sei…

UFSI RV/0184-I/051) Passivierung von Zinsen aus Sparbriefen als Rückstellung oder als Verbindlichkeit 2) Besteuerung von Zinsen aus argentinischen Anleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…Abs. 8 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. Ist die Verpflichtung am Bilanzstichtag bereits entstanden, dann ist nicht eine Rückstellung, sondern eine Verbindlichkeit auszuweisen (vgl. Doralt…

UFSW RV/3053-W/02Periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen, Rückstellung für behördliche Auflagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.02.2005

…3 EStG können Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Die Bildung von Rückstellungen ist gemäß § 9 Abs. 3 EStG nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit (eines Verlustes) ernsthaft zu…