…2000/15/0098), weshalb der Antrag auf Berücksichtigung einer Rückstellung für nichtkonsumierte Urlaube für 1994 in Höhe von 248.824,69 S (vgl. Schreiben der Bw. vom 19. September 2001), der eine nicht unwesentliche Ergebnisänderung zur Folge hat, als Antrag auf Bilanzberichtigung zu beurteilen war…
…und 101088/98). Dabei stellte der Prüfer ua fest, dass bei den gebildeten Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube überhöhte Stundensätze in Anwendung gebracht worden waren (Tz 17 bzw Tz 19 der diesbezüglichen Betriebsprüfungsberichte zu den genannten AB-Nrn. bzw zu St.Nr. X und Y…
…ausgeführt, dass dieser eine Bilanzberichtigung bis zu dem Jahr für denkmöglich hält, in dem der Vorgang bilanzmäßig zu erfassen wäre. Folglich müsse bei der Berechnung des Hinzurechnungsbetrages für die "Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube" im Jahr 1995 die Vermögensänderung des Jahres 1994 berücksichtigt werden. Der…
…Urlaubstage zum Stichtag in Stunden | .......... | ergibt Abgrenzungsbetrag je Mitarbeiter (Betrag B) | .......... Die Summe der Beträge B für alle Mitarbeiter - unabhängig davon, ob es sich um einen positiven oder um einen negativen Betrag handelt - ergäbe die Höhe der Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube…
…im Jahr 1998 einen Betrag von S 572.346,00 als Aufwand für die Bezahlung von Abfertigungsrückstellung, Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube und Jubiläumsgelder verbucht. Der Bw. habe seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt und bisher die oben angeführten Rückstellungen nicht gebildet…
…umzurechnen (dh. das Monatsentgelt ist auf 26 Werktage zu verteilen). Nach Ansicht der Berufungsbehörde ist wesentlich, dass es sich bei der Rückstellung für noch nicht konsumierte Urlaube um eine Abgrenzung eines lohnzahlungszeitraumbezogenen Erfüllungsrückstandes handelt. Daher ist der Divisor mit 26 Werktagen anzusetzen. Folglich waren die…
…entgegen der Ansicht der Bw. nicht nur jene, die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube betreffende Feststellung, sondern gerade auch die bezüglich der Liegenschaft in B., L-Straße, getroffenen Feststellungen neu hervorgekommene Tatsachen darstellen. Eine Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung ist nicht ersichtlich. Das Verschulden der Behörde an…
…erlassen worden und hätte gegenüber dem Bescheid aufgrund der Erklärung 2002 eine wesentliche Änderung enthalten: Es sei eine Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube bzw. noch nicht ausbezahlte Überstunden durch den Betriebsprüfer aufgelöst worden. Gegen diese Auflösung der Rückstellung für Gehaltsansprüche richte sich der gegenständliche Vorlageantrag…
…der Ansicht der Bw. stellt nicht nur jene, die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube betreffende Feststellung, sondern stellen gerade auch die bezüglich der Liegenschaft in B.,L-Straße4A, getroffenen Feststellungen neu hervorgekommene Tatsachen dar. Eine Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung ist nicht ersichtlich. Das Verschulden der Behörde…
…Folge: Bw.) fand für den oben angeführten Zeitraum eine Lohnsteuerprüfung statt. Im Arbeitsbogen befindet sich ein Schreiben mit dem Betreff Verzichtserklärung vom Dezember 1999 aus dem hervorgeht, dass auf Grund eines Geschäftsführerbeschlusses entschieden worden sei, die nicht konsumierten Urlaube aus Vorperioden von A und B…
…2002 die Anerkennung eines Betrages von € 6.014,20 für nicht konsumierte Urlaubstage als Werbungskosten. Über Ersuchen des zuständigen Finanzamtes (FA) diesen Betrag zu erläutern, teilte er mit, dass er in seiner Funktion als Verkaufsleiter für die Höhe der Außenstände der Kunden verantwortlich sei…
…5,800.000,00 gekauft, wobei dieser Pauschalpreis um übernommene Rückstellungen für Abfertigungen, nicht verrechnete Mehrarbeiten und nicht konsumierte Urlaube sowie um Anzahlungen von Klienten aufgrund von Vorauszahlungsvereinbarungen und noch nicht geschuldete Umsatzsteuer für bereits übergebene Kundenforderungen berichtigt worden sei. Dieser Kaufpreis der B-GmbH…
…| | Rückstellung für Rechnungsabschluss 2000 | 14.000,00 S | Rückstellung für Buchhaltung 8 - 12 | 4.000,00 S | Rückstellung nichtkonsumierte Urlaube | 6.186,00 S | | 24.176,00 S | 2001: | | Rückstellung für Rechnungsabschluss 2000…
…nicht konsumierten Urlaub, Jubiläumsgelder, Heimfallasten und Produkthaftungsrisken, d) auf Gesetz oder Verordnung beruhende Verpflichtungen zur Rücknahme und Verwertung von Erzeugnissen. § 211 Abs. 2 HGB, in der Fassung des BGBl. 475/1990, sieht vor, dass Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen sowie ähnliche Verpflichtungen…
…2000. Es sei weder eine Verbindlichkeit an die C-GesmbH noch eine Rückstellung für die angeblich geschuldete Vermittlungsprovision ausgewiesen worden. Neben HW seien seine 3 Töchter als Geschäftsführer der Bw. tätig und jeder Geschäftsführer sei nur mit einem Zweiten zeichnungsberechtigt. Es sei nicht glaubhaft, dass…
…der Bücher konsumiert und kann damit eingetretene Ereignisse nicht durch rückwirkende Erklärung ungeschehen machen. Die Freiheit der Wahl kann nur für die Zukunft genützt werden, mit der Einrichtung und Führung von Büchern besteht sie so lange nicht, als die Führung von Büchern nicht tatsächlich aufgegeben…
…unter die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften einordenbar und daher grundsätzlich gem. § 9 Abs 1 Z 4 EStG 1988 zu bilden. Dabei sei jedoch zu beachten, dass schwebende Geschäfte, bei denen Leistungen und Gegensleistung erst in der Zukunft lägen, grundsätzlich nicht zu bilanzieren…
…der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG rückstellungsfähig, aber nicht rückstellungspflichtig sind. Oder mit anderen Worten: Dem Abgabepflichtigen steht ein Wahlrecht zu, ob er für derartige Aufwendungen eine Rückstellung für jenes Jahr bildet, das sie wirtschaftlich betreffen. Sachverhaltsmäßig ist sodann zu beachten, dass der Bw…
…dass seine Gattin, Frau Hannelore L die Buchhaltung gemacht hat. Herr Anton B, der ebenfalls Geschäftsführer ist, stand für Gespräche nicht zur Verfügung. Buchhalterische Differenzen wurden versucht über das Steuerbüro zu klären, wo jedoch das Problem auftrat, dass der BP wechselnde Ansprechpartner gegenüberstanden. Es wurde…
…Z 33 EStG idF des Abgabenänderungsgesetzes 1998 wird festgelegt, dass diese Auflösungsbestimmung nicht für Rückstellungen iSd. § 14 Abs. 12 EStG (Jubiläumsgeldrückstellungen) idF des Angabenänderungsgesetzes 1998 gilt. Wurde in endgültig rechtskräftig veranlagten Fällen eine Auflösung derartiger Rückstellungen vorgenommen, so sind diese auf Antrag des Steuerpflichtigen wiederaufzunehmen…