…2005 erging an den Bw, die Aufforderung, Bestätigungen aller von seinem Sohn S ab dem Jahr 2003 absolvierten Prüfungen vorzulegen, widrigenfalls behördlicherseits eine Rückforderung der Familienbeihilfe ab dem April 2003 erfolgen werde. Mit Schriftsatz vom 21. Oktober 2005 gab der Bw. bekannt, dass sein Sohn…
…Summe Rückforderung insgesamt | 362,20 Abweisung Familienbeihilfe ab April 2011: Ab März 2011 besteht auf Grund der Änderungen des Budgetbegleitgesetzes 2011 Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder neben weiteren hier nicht zutreffenden Anspruchsvoraussetzungen nur mehr, wenn sich die Kinder in Berufsausbildung befinden. Als Berufsausbildung…
…Finanzamt begründete den Bescheid damit, dass für den genannten Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, weil der volljährige Sohn der Bw. zum Maturatermin nicht angetreten sei und sich daher seit Juli 2000 nicht mehr in Berufsausbildung befunden habe. Die Bw. erhob mit Schreiben vom 3…
…des Sohnes der Bw. von der Wirtschaftsuniversität als Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 zu qualifizieren ist, verbunden mit der daraus resultierenden Rechtmäßigkeit bzw. Unrechtmäßigkeit der Rückforderung der Familienbeihilfe sowie der Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum 1. März 2004 bis 30…
…mit Bescheid vom 14. Oktober 2009 die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen in Höhe von insgesamt € 2.977,80 auch für den Zeitraum vom Mai 2008 bis Mai 2009. Innerhalb offener Frist wurde in einem gegen den Rückforderungsbescheid vom 14. Oktober 2009 berufen und…
…14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum 1.3.2005 bis 30.9.2005 und 1.5.2006 bis 31.8.2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) hat für ihren Sohn M, geb…
…die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beiträge hinsichtlich Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Juli 2011 bis September 2011 und führte dazu aus, dass Familienbeihilfe gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 nur dann zustehe, wenn das Kind in Berufsausbildung stehe. Wesentliche Merkmale einer Berufsausbildung…
…Familie und Jugend. In Punkt 16.7 ist festgehalten: Die Vorbereitungszeit für die Ablegung einer Studienberechtigungsprüfung gilt als Zeit der Berufsausbildung. Der Anspruch auf Familienbeihilfe ist somit auch ohne Inskription im Umfang von höchstens 2 Semestern gegeben. Hinsichtlich der Interpretation des FLAG im Zusammenhang mit…
…vom angefochtenen Rückforderungsbescheid umfassten Zeitraum war die für den Anspruch auf Familienbeihilfe erforderliche Berufsausbildung der Tochter nach den vorstehenden Ausführungen nicht erkennbar und es wurden demnach die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen. Zum Vorbringen der Bw., die Rückforderung stelle eine finanzielle Belastung dar…
…Johann, Wegscheidgasse 9, vom 8. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 16. Februar 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2007 bis 30. Juni 2008 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1…
…Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vom 25. November 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum vom 1. Februar 2005 bis 30. September 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…80 € | Rückforderung gesamt | 1.910,40 € Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 21. Juli 2010 forderte das Finanzamt von der Berufungswerberin (Bw.) die für ihren volljährigen Sohn S für die Monate August 2009 bis Juni 2010 gewährte Familienbeihilfe in Höhe von 2.252…
…am 4. Jänner 2007 einen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für oben genannte Zeiträume und führte zur Begründung aus, dass die beiden volljährigen Töchter sich im oben genannten Zeitraum nicht in Berufsausbildung befinden hätten. Der Bw. erhob gegen…
…vom 11. November 2011 gegen den Bescheid des [Finanzamt] vom 12. Oktober 2011 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. August 2011 bis 30. September 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom…
…seine Berufsausbildung bei der Lehrfirma A. mit 31.5.00 abgebrochen hat, aber trotzdem die Berufsschule MB, besucht hat (Jahreszeugnis beiliegend). Die Lehrabschlussprüfung wird mein Sohn so bald als möglich nachholen. Ich ersuche Sie deshalb, die Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages neu zu berechnen…
…des Finanzamtes [FA] vom 3. Mai 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum [1.M1] 2003 bis [30.M2] [JJJJ] entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 3. Mai 2005 wurden von der Beihilfenbezieherin…
…Bw. seine Berufung insofern ein, dass eine Rückforderung für den August 2009 erfolgen kann und zog den Antrag auf mündliche Berufungsverhandlung zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr…
…ist) zu Unrecht erfolgte, was eine Rückforderung rechtfertigen würde. Wie bereits vom Finanzamt ausgeführt, hängt der Anspruch des Berufungswerbers im gegenständlichen Fall davon ab, ob sein bereits volljähriger Sohn im genannten Zeitraum in Berufsausbildung gestanden ist und damit die Anspruchsvoraussetzung des § 2 Abs 1 lit…
…Berufung wurde mittels Berufungsvorentscheidung vom 6. September 2011 teilweise stattgegeben. Auf die ursprüngliche Begründung der Rückforderung wurde nicht näher eingegangen, hingegen wurde eine andere Voraussetzung für den Bezug von Familienbeihilfe in Abrede gestellt: das Vorliegen einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs. 1lit b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG…
… 33 Abs. 4 Z 3 lit a bzw lit c Einkommensteuergesetz 1988 zurückgefordert. Für volljährige Kinder sei das Vorliegen einer Berufsausbildung Anspruchsvoraussetzung für die Familienbeihilfe. Eine Berufsausbildung der Tochter der Bw. sei im obigen Zeitraum nicht vorgelegen. Die Tochter absolviere seit September 2007 die Vorbereitung…