…deshalb und da sie auch über keine Bevollmächtigung verfügt, nicht zur Berufung berechtigt. Es ist daher spruchgemäß zu entscheiden. Zum besseren Verständnis ergehen noch folgende Hinweise: Im Ergebnis ist der gegen den Sohn gerichtete Rückforderungsbescheid, mangels wirksamer Berufung, in Rechtskraft erwachsen. Eine Entscheidung in der…
…Dr. Seiler, vom 8. Februar 2010 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Aufgrund einer Mitteilung des Kindesvaters, wonach die BW seit Anfang Juli 2009 nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit den Kindern lebe, der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des D.G., vom 30. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10. April 2007 betreffend Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Jänner 2006 bis 30. April 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…meiner Tochter erklärt, dass eine Rückzahlung bis Juni 2006 zu erfolgen hätte. Jedoch erhielt ich am 10. November 2006 den Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Bezüge (FB, KAB) für das gesamte Kalenderjahr 2006. Dieser Bescheid steht im Widerspruch zur telefonischen Auskunft, die meiner…
…vom 9. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 10. Oktober 2006 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Mai 2006 bis 30. September 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe…
…vom 2. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 5. Mai 2004 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbeträgen (KAB) für den Zeitraum 1. August 2000 bis 31. Juli 2001 für den Sohn S*** entschieden: Der Berufung wird stattgegeben…
…Bezirk und Purkersdorf betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum März 2010 bis Juli 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem angefochtenen Bescheid wurden Familienbeihilfe und Kindergeld für den Sohn betreffend den Zeitraum März bis Juli 2010 zurückgefordert. In…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Rückforderung von erhöhter Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 31. Jänner 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
… An Frau B erging am 17. Juni 2011 ein Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbeträgen (KG) für den Zeitraum Oktober 2009 bis März 2011 i.H.v. insgesamt 3.952,50 € für ihren Sohn A. Mit Schriftsatz…
…zweiter Instanz (Ritz: BAO-Kommentar, 4. Auflage, Tz 7 zu § 246). Der angefochtene Rückforderungsbescheid vom 17. Juni 2011 ist an die Mutter des Berufungswerbers (Bw.) rechtswirksam ergangen. Die dagegen eingebrachte Berufung vom 15. Juli 2011 (persönlich überreicht am 15. Juli 2011 im Finanzamt Wien 4…
… 5 Abs. 1 FLAG 1967 bezogen hat, das den Betrag von 9.000,00 € überstieg (beilhilfenschädliches Einkommen). Das Finanzamt begründete den angefochtenen Rückforderungsbescheid mit dem Bezug eines beilhilfenschädlichen Einkommens iSd der besagten gesetzlichen Bestimmung, die Bw. vertritt die Auffassung, dass ihr Sohn im betreffenden…
…der Rückforderung, da sie keine Schuld treffe. Maßgeblicher Sachverhalt Der Sachverhalt betreffend den Besuch von BFI-Kursen und den Bezug von AMS-Leistungen im strittigen Zeitraum Oktober 2008 ist unbestritten und ergibt sich aus den obigen Darstellungen unter "Für das Verfahren wesentlichen Inhalte des FB…
…von Okt. 2005 - Juni 2007 Daraufhin erging ein Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge - Familienbeihilfe - Kinderabsetzbetrag für das Kind | Name des Kindes | VNR/Geb.dat. | Art der Beihilfe | Zeitraum von-bis | J. | ZZ. | FB | Jan…
… 5 Abs. 1 FLAG 1967 (9.000,00 €) überschritten habe. Berufung vom 3.05.2010 Gegen den besagten Rückforderungsbescheid erhob der Berufungswerber (Bw.) rechtzeitig Berufung und begründete diese im Wesentlichen wie folgt: Sein Sohn M.S. sei weiterhin Student und betreibe das Doktoratsstudium an…
…dieser Bescheid damit, dass sich das Kind V.I. im Rückforderungszeitraum nicht in Berufsausbildung befunden habe. Gegen den angeführten Rückforderungsbescheid erhob die Bw. rechtzeitig Berufung und begründete diese im Wesentlichen wie folgt: Ihr Sohn habe sich am 11.09.2008 von der Handelsakademie W. (im…
…Beihilfen zu fordern, in 5 Jahren verjähre und deshalb in jedem Fall die Rückforderung der FB und KAB für den Zeitraum 1/2001 bis 1/2002 unzulässig sei. Mit Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates vom 22.1.2009 wurde der Berufungswerberin Folgendes mitgeteilt: "Gemäß § 2 Abs…
…absolviert habe. Die gegen den Rückforderungsbescheid vom 5. März 2004 eingebrachte Berufung begründete die Bw. wie folgt: "Mit Schreiben vom 6. November 2002 bzw. mit Duplikat-Ausfertigung vom 4. Februar 2003 wurde mir für meinen Sohn S.B., Geb.Datum geb., die Familienbeihilfe (FB) bzw…
…sich darüber hinaus, dass der Sohn den gesamten August 2007 nicht (mehr) in ihrem Haushalt verbracht hat, weswegen schon allein aus diesem Grund die Berufung - eben hinsichtlich Rückforderung von FB und Kinderabsetzbetrag für August 2007 - abzuweisen ist. Der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass der UFS…
…Wintersemester 2000/01 nicht mehr in ordentlicher Berufsausbildung stand. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber (Bw.) Folgendes aus: 1. Anfechtung: Rückforderung der FB und des KAB für A. 2. Begehren: Aufhebung des Bescheides 3. Begründung: -Da ich auf Grund der Information…
…R.W. keine Kenntnis hatte, in gutem Glauben verbraucht. Die Rückforderung der FB und KAB für den Zeitraum vom 1.1.2005 bis 31.10.2005 erfolgte daher nicht zu Recht. Darüber hinaus muss darauf verwiesen werden, dass R.W. erst ab 1. April 2005…