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UFSW RV/0538-W/07Wiederaufnahme von mit rechtskräftigen Bescheid abgeschlossenen Mietzinsbeihilfenverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 2/2

…2007 aufgrund der an Oktober 2006 geänderte Mietvorschreibung wieder aufzunehmen gewesen wäre, ist entgegen zu halten, dass die Rechtskraft eines Bescheides nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur bei unverändertem Sachverhalt und unveränderter Rechtslage das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache begründet (vgl. VwGH 15.12.1994…

UFSW RV/4134-W/09Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2010

…liege, dass nach ihrem Eintritt die Gesetzmäßigkeit einer Entscheidung nicht mehr überprüft werden kann. VfSlg. 6957 sagt, dass die Rechtskraft bei unverändertem Sachverhalt und unveränderter Rechtslage das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache bewirke (im gleichen Sinn VwSlg. 15.276 A, VwS1gNF 1322 A, 4187 A)…

UFSW RV/0143-W/09Als Erwerb gilt der gesamte Vermögensanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen. Die rechtswirksame Erlassung der in Rede stehenden Berufungsvorentscheidungen und als Voraussetzung dafür die erfolgte Zustellung dieser Bescheide stellen ein Prozesshindernis (negative Prozessvoraussetzung) für das vorliegende Verfahren über die von den Beschwerdeführern erhobene Säumnisbeschwerde dar…

UFSW RV/0142-W/09Als Erwerb gilt der gesamte Vermögensanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen. Die rechtswirksame Erlassung der in Rede stehenden Berufungsvorentscheidungen und als Voraussetzung dafür die erfolgte Zustellung dieser Bescheide stellen ein Prozesshindernis (negative Prozessvoraussetzung) für das vorliegende Verfahren über die von den Beschwerdeführern erhobene Säumnisbeschwerde dar…

UFSW RV/0141-W/09Vorschreibung der Grunderwerbsteuer von der auf die sonstigen Grundstücke entfallenden Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen. Die rechtswirksame Erlassung der in Rede stehenden Berufungsvorentscheidungen und als Voraussetzung dafür die erfolgte Zustellung dieser Bescheide stellen ein Prozesshindernis (negative Prozessvoraussetzung) für das vorliegende Verfahren über die von den Beschwerdeführern erhobene Säumnisbeschwerde dar…

UFSW RV/0140-W/09Als Erwerb gilt der gesamte Vermögensanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen. Die rechtswirksame Erlassung der in Rede stehenden Berufungsvorentscheidungen und als Voraussetzung dafür die erfolgte Zustellung dieser Bescheide stellen ein Prozesshindernis (negative Prozessvoraussetzung) für das vorliegende Verfahren über die von den Beschwerdeführern erhobene Säumnisbeschwerde dar…

UFSW RV/0139-W/09Als Erwerb gilt der gesamte Vermögensanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen. Die rechtswirksame Erlassung der in Rede stehenden Berufungsvorentscheidungen und als Voraussetzung dafür die erfolgte Zustellung dieser Bescheide stellen ein Prozesshindernis (negative Prozessvoraussetzung) für das vorliegende Verfahren über die von den Beschwerdeführern erhobene Säumnisbeschwerde dar…

UFSW RV/0138-W/09Vorschreibung der Grunderwerbsteuer von der auf die sonstigen Grundstücke entfallenden Gegenleistung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen. Die rechtswirksame Erlassung der in Rede stehenden Berufungsvorentscheidungen und als Voraussetzung dafür die erfolgte Zustellung dieser Bescheide stellen ein Prozesshindernis (negative Prozessvoraussetzung) für das vorliegende Verfahren über die von den Beschwerdeführern erhobene Säumnisbeschwerde dar…

UFSW RV/3700-W/07Vorschreibung der Grunderwerbsteuer von der auf die sonstigen Grundstücke entfallenden Gegenleistung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen. Die rechtswirksame Erlassung der in Rede stehenden Berufungsvorentscheidungen und als Voraussetzung dafür die erfolgte Zustellung dieser Bescheide stellen ein Prozesshindernis (negative Prozessvoraussetzung) für das vorliegende Verfahren über die von den Beschwerdeführern erhobene Säumnisbeschwerde dar…

UFSW RV/3699-W/07Vorschreibung der Grunderwerbsteuer von der auf die sonstigen Grundstücke entfallenden Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen. Die rechtswirksame Erlassung der in Rede stehenden Berufungsvorentscheidungen und als Voraussetzung dafür die erfolgte Zustellung dieser Bescheide stellen ein Prozesshindernis (negative Prozessvoraussetzung) für das vorliegende Verfahren über die von den Beschwerdeführern erhobene Säumnisbeschwerde dar…

UFSW RV/0858-W/07Sind nach Maßgabe der Wohnbauförderungsgesetze der Länder ausbezahlte Wohnbeihilfen bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe auch dann in Abzug zu bringen, wenn den Zahlungen rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen wurde ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 1/2

…grundsätzlich unabänderlich ist, begründet nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur bei unverändertem Sachverhalt UND unveränderter Rechtslage das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache (VwGH 15.12.1994, 93/15/0005 mwN). Auf Antrag des unbeschränkt steuerpflichtigen Hauptmieters werden Erhöhungen des Hauptmietzinses als außergewöhnliche Belastung (§ 34…

UFSK RV/0368-K/05Zurückweisung einer Berufung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2007

…der Hauptsache unwesentlichen Belangen geändert und hat auch das sachverhaltsbezogene Grundanliegen keine Änderung erfahren. Einer neuerlichen Behandlung der gegenständlichen Angelegenheit stehen somit die materielle Rechtskraft und das damit verbundene Wiederholungsverbot (als Prozesshindernis) entgegen. Aus den angeführten Gründen war wie im Spruch angeführt zu entscheiden. Klagenfurt…

UFSW RV/0700-W/07Zurückweisung eines neuerlichen Antrages auf Gewährung von erhöhter Familienbeihilfe wegen entschiedener Sache.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2007

…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (sh. zB Erkenntnis vom 12.12.2002, 2002/07/0016) bewirkt die Rechtskraft bei unverändertem Sachverhalt und unveränderter Rechtslage das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache. Ist ein Bescheid unanfechtbar und unwiderrufbar geworden, so entfaltet er die Wirkung, dass die mit ihm erledigte…

UFSK RV/0317-K/05Zurechnungsfortschreibungsbescheid nur hinsichtlich der Zurechnung, nicht jedoch hinsichtlich der Art und des Wertes des Bewertungsgegenstandes anfechtbar, Zurückweisung der Berufung nicht zulässig, sondern mit Sachentscheidung vorzugehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2005

…der Umstand, dass ein Bescheid von einem anderen Bescheid (niedrigerer Stufe) abzuleiten ist (vgl. § 192) die Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid nicht unzulässig (mit der Rechtswirkung der Zurückweisung). Die Unzulässigkeitsgründe (ein Prozesshindernis bildende Tatsachen) sind im § 273 BAO erschöpfend aufgezählt. Die die Einschränkung des § 252…

UFSW RV/0254-W/05Aussetzung der Einhebung, Ablauf und Aussetzungszinsen im Falle bereits ergangener abschließender Berufungserledigung sowie Vorliegens von res iudicata
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2005Teil 1/2

…Mai 2003 vorgeschrieben wurden, aufgehoben wurde. Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden, da nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Rechtskraft eines Bescheides bei unverändertem Sachverhalt und unveränderter Rechtslage das Prozesshindernis der entschiedenen Sache bewirkt (VwGH 21. März 2005, 2004/17/0089…

UFSZ1W ZRV/0118-Z1W/02Zurückweisung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.05.2005

…unzulässig. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob die entschiedene Sache ident mit jener ist, deren Entscheidung im Weg des neuerlichen Antrages begehrt wird. Dieses Prozesshindernis ist der Ausfluss der materiellen Rechtskraft von - im Verwaltungsverfahren - Bescheiden. Materielle Rechtskraft bedeutet, nach herrschender Lehre, Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und…

UFSW RV/2945-W/11Steuerklasse bei Lebensgefährten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.03.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 19. März 2012 durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Dr. Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Hofrätin Andrea Wimmer-Bernhauser, Ök.-Rat Gustav Anderst und Herrn Helmut Tomek über die Berufung des B, vertreten durch W, gegen den Bescheid des…

UFSW RV/0405-W/06Amtswegige Wiederaufnahme eines Gewinnfeststellungsverfahrens trotz eingewendeter Bemessungsverjährung bei den ehemaligen Gesellschaftern einer voll beendigten KG und bestrittenem Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen 1. der R, vertreten durch Dr. Axel Friedberg, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Gonzagagasse 3, vom 18. November 2002; 2. der C, vertreten durch Dr. Axel Friedberg (wie oben), vom 18. November 2002; 3. der AL, vertreten durch Weinhandl…

UFSW FSRV/0006-W/13Höhe der Strafe. Zusatzstrafe gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG. Verhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.04.2013

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Direktor Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates…

UFSW RV/3185-W/021) Zulässigkeit der Geltendmachung eines Investitionsfreibetrages für gebrauchte Wirtschaftsgüter innerhalb eines Konzernes 2) Verdeckte Einlage oder fremdübliches Darlehen der Großmuttergesellschaft an ihre Enkelgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2006Teil 2/3

Unternehmen gehabt habe. Somit könne es sich auch ab 31.5.195 nicht um einen Konzern im Sinne des § 15 AktG gehandelt haben. Auszuführen sei noch, dass die verfahrensgegenständlichen Modelle im Zeitraum Februar/März angeschafft und am 18. März 1994 - also zu einem Zeitpunkt zu…