Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag.S.S., BHS-Professorin, 9020 Klagenfurt, BStr.43, vertreten durch Köstenbauer Steuerberatung GesmbH, 9020 Klagenfurt, Fromillerstraße 29, vom 2. August 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, vertreten durch Name, vom 2. Juli 2002 betreffend…
…der Aktenlage unstrittig hervor, dass der Bw. im Streitjahr als Professor an der Universität X Klavier unterrichtete und Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit erzielt hat. Die von ihm als Werbungskosten beantragten Aufwendungen betreffen ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…Lehrinhalten im Internet verwendet, andererseits diene er zur Aufbereitung von Lehrunterlagen für den Unterricht sowie als Arbeitsmittel für Präsentationen insbesondere auch im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Bw. als Ausbildende für andere AHS-Professor(inn)en. Ohne den Computer wäre die Bw. nicht in der…
…Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist AHS-Professorin und unterrichtet die Fächer Kunst- und Werkerziehung. Sie machte in der Einkommensteuererklärung für 2006 unter anderem Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe von…
…nicht vor, ihren Beruf zu wechseln, da sie sehr gerne Lehrerin sei, aber sie wolle ihren Beruf professioneller ausüben und den Anforderungen, die die heutige Jugend an Lehrer stelle, noch besser gerecht werden. Der Arbeitgeber habe keine steuerfreien Ersätze geleistet. Mit Bescheid vom 28. November…
…Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist AHS-Professorin und unterrichtet die Fächer Kunst- und Werkerziehung. Sie machte in der Einkommensteuererklärung für 2001 Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe von 14.046,53…
Der Unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass eine berufliche Veranlassung der gegenständlichen Kosten vorliegt, weil die vermittelten Fähigkeiten und Kenntnisse einerseits beruflich notwendig sind und diese von der Bw. sowohl im Unterricht als auch in der Lehreraus- und Fortbildung sowie der sonstigen beruflichen Tätigkeit…
…vom 10. August 2000 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 1994 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Herr Mag. L. (im Folgenden Bw.) ist Professor an einer berufsbildenden höheren Schule in G. und unterrichtet u.a. das Fach Politische Bildung. In…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Mag. Wolfgang Reitschuler, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
…vor der Zeit der Pensionierung ist anzumerken, dass Frau Bw. als Professorin im Bereich der bildnerischen Erziehung tätig war und entsprechende Ferien sowie freie Nachmittage nutzen konnte. In ihrem Fach gibt es auch kaum Hausarbeiten der Schüler durchzusehen. Auch an den Wochenenden konnten auch bereits…
Aus dem Umstand, dass die Bw. ab 2007 weitere Fortbildungskurse besuchte, kann grundsätzlich abgeleitet werden, dass sie bemüht war ihr Leistungsangebot zu erweitern um einen größeren Kundenkreis ansprechen zu können und dadurch (höhere) Einnahmen zu erzielen. Gleichzeitig darf aber nicht übersehen werden, dass ein gesamtgewinnorientierter…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb, vom 18. Jänner 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 17. Dezember 2001 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1998 bis 1999 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1996 und Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 1998 und Folgejahre entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Dr. W. A und Mitbesitzer, 0000 Wien, A-Straße 2, vertreten durch Universitätsdozent Professor Dr. Reinhold Schürer - Waldheim, Beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1170 Wien, Heigerleinstraße 55/23, vom 12. Februar 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
…Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem am Ende der folgenden Entscheidungsgründe als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen, das einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Professor an der Bundeslehranstalt für Tourismusberufe in X und unterrichtet die Fächer Geschichte und Kultur, Geografie…
…im Inland ein Kfz mit dem ausländischem Kennzeichen AA-A verwendet, wurde von diesem wie folgt Stellung genommen: Als ordentlicher Professor an der Universität A habe er seit 11.12.1992 seinen berufsbedingten Hauptwohnsitz in X. Seinen bisherigen Wohnsitz in D/Deutschland habe er beibehalten…
…Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist AHS-Professor und unterrichtet die Fächer Informatik…
…gegen den Einkommensteuerbescheid 2001 eingebracht. In der Begründung wurde ausgeführt, dass bei einem Professor für Informatik an der FHS-H und Lektor an der Universität Linz von einem wesentlich höheren Prozentsatz der beruflichen Verwendung der EDV auszugehen sei. Es werde beantragt, den Privatanteil von 40…
…Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 26. September 2002 betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber erzielt als Professor an der Universität Einkünfte aus nichtselbständiger und des Weiteren als Gutachter, Fachautor sowie Konsulent Einkünfte aus…