…vorgeworfene Verhalten zu gelangen, wobei dabei auch auf die Plausibilität des strafbestimmenden Wertbetrages und auf eine allfällige (künftige) Verteidigungslinie zur Ermittlung der Verkürzungsbeträge einzugehen sein wird, konnte daher spruchgemäß entschieden und unter Modifizierung bzw. Präzisierung der erstinstanzlichen Bescheidsprüche, den weiteren Beschwerdebegehren um ersatzlose Bescheidbehebungen bzw…
…der Behauptungen des R dem Spruchsenat vorgelegt, wäre es dem Erstsenat leichter möglich gewesen, die an sich gegenständliche Finanzstrafsache in ihrer Gesamtheit zu erfassen, ohne sich in Einzelheiten zu verlieren, und gegebenenfalls nach weiteren Beweisaufnahmen den Tatvorwurf gegen die Beschuldigten HM und R zu präzisieren…
…Verfahren werde sich der ohnehin nur geringe Verdacht gegen den Bf entkräften lassen. Um "Doppelgeleisigkeiten" zu vermeiden, erscheine es daher zweckmäßig, wenn vorläufig gegen den Bf kein Finanzstrafverfahren eingeleitet werde, sondern die Ermittlungsergebnisse des Abgabenverfahrens abgewartet werden. Derzeit sei jedenfalls mangels ausreichender Verdachtslage die Einleitung…
…um zu einem Schuldspruch in Bezug auf das der Bf. vorgeworfene Verhalten zu gelangen, wobei dabei auch auf die Plausibilität des strafbestimmenden Wertbetrages und auf eine allfällige (künftige) Verteidigungslinie dazu einzugehen sein wird, konnte daher spruchgemäß entschieden und unter Modifizierung bzw. Präzisierung des erstinstanzlichen Spruches…
…zuletzt genannter Finanzstrafakt Bl. 3 f) [Präzisierungen des Sachbearbeiters in eckigen Klammern]: > Trotz mehrerer schriftlicher Aufforderungen habe Dr. Z der Betriebsprüferin statt einer vollständigen Buchhaltung [Anmerkung: also sämtlicher Belege, sämtlicher Grundaufzeichnungen und der sich daraus ergebenden steuerlichen Rechenwerke ab dem 1. Jänner 2003] lediglich…
…allein auf die Verdachtsfrage im Zusammenhang mit den laut Einleitungsbescheid in Rede stehenden (vorsätzlichen) Finanzvergehen beschränkende Beschwerdeverfahren davon auszugehen, dass es sich bei den im Zuge einer dem Grunde nach unbestrittenen Schätzung iSd. § 184 Abs. 3 BAO vorgenommenen Hinzurechnungen im Abgabenverfahren entgegen der im Bericht…
…der Abgabenhehlerei iSd. § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG ergeben sich hinreichende Verdachtsmomente aus den bisher bekannt gewordenen Tat- und Täterumständen. Die über die sich nach dem im Rahmen der Beschwerdeentscheidung gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG zu berücksichtigenden aktuellen Erhebungsstand hinaus ergebenden Änderungen bzw. Präzisierungen…
…vollständigen Voraussetzungen seiner Rechtmäßigkeit noch gefehlt haben (weil z.B. sich die Verdachtslage erst nach seinem Ergehen, aber vor seiner Umsetzung ausreichend erhärtet hat), für rechtswidrig erklären zu lassen. Im gegenständlichen Fall hat sich der Beschwerdeführer tatsächlich dafür entschieden, den Hausdurchsuchungsbefehl des Spruchsenatsvorsitzenden vom 31…
…des Schmuggels nach § 35 Abs.1 lit.a FinStrG eine ausreichende und nachvollziehbare Verdachtslage zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens bezüglich der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale vor. Für die objektive Tatseite, nämlich dass abgabenpflichtige Tabakwaren ohne Deklarierung ins Zollgebiet der EU eingebracht wurden, liegen aufgrund des oben…
…Red" (18 Stangen), "Chesterfield Blue" (11 Stangen), "Memphis Blue" bzw. "Memphis dunkelblau" (10 Stangen), sowie jeweils 2 Stangen der Marken "Memphis Classic", "Memphis Airblue" bzw. "Memphis hellblau" und "Memphis Light"; darauf entfallender Verkürzungsbetrag an Eingangsabgaben in einem noch zu bestimmenden Ausmaß, die zuvor von namentlich…
…angeführten Feststellungen beider Prüfungsverfahren in objektiver Hinsicht von finanzstrafrechtlicher Relevanz, wobei der strafbestimmende Wertbetrag im Rahmen des Untersuchungsverfahrens noch festzustellen sein wird. Hinsichtlich subjektiver Tatseite ist zur Verdachtslage wie folgt auszuführen: Tatsache sind die umfangreichen Feststellungen, insbesondere die gravierenden formellen und materiellen Buchführungsmängel für beide…
…Abs. 2 lit. b FinStrG zu gelten, wo ebenfalls GP offenkundig der verantwortliche Entscheidungsträger gewesen ist. Keine Entkräftung der Verdachtslage hat sich für den Spruchsenatsvorsitzenden aus dem Umstand - wie vom Beschwerdeführer eingewendet - ergeben, dass PP die vormalige Lebensgefährtin bzw. Ehegattin des Beschwerdeführers gewesen ist. Gerade…
…Keine Entkräftung der Verdachtslage hat sich übrigens für den Spruchsenatsvorsitzenden aus dem Umstand ergeben, dass PP die vormalige Lebensgefährtin bzw. Ehegattin des Beschwerdeführers gewesen ist. Gerade weil PP offenbar jahrelang die auch in geschäftlichen Angelegenheiten des GP eingeweihte Vertraute gewesen ist, konnte sie der Behörde…
…1516 entsprechende, für die Beurteilung einer finanzstrafrechtlichen Verdachtslage jedenfalls heranzuziehende und letztlich für eine Maßnahme gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG auch ausreichende Anhaltspunkte. So liegen nämlich nicht nur sich widersprechende Inventuraufstellungen für 2003 vor (vorgelegt wurden der Abgabenbehörde im Übrigen nicht die Originalinventuren, sondern bloß…
… 161 Abs.1 FinStrG kann daher der Unabhängige Finanzsenat die Beweiswürdigung des Akteninhalts nach eigener Anschauung vornehmen bzw. eine mangelhaft gebliebene Begründung der I. Instanz entsprechend ergänzen, um so die Schlüssigkeit der Verdachtslage herzuleiten. Dabei gelangt der Unabhängige Finanzsenat mit den folgenden Erwägungen zum Ergebnis…
… 83 Abs. 1 FinStrG aktenkundig zu machen. Die der förmlichen (mit Bescheid) Einleitung des Strafverfahrens zukommende rechtliche Bedeutung ist zunächst darin gelegen, einem Verdächtigen gegenüber mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck zu bringen, dass die Abgabenbehörde gegen ihn als Finanzstrafbehörde erster Instanz wegen einer bestimmten Tat…
…a EStG 1988, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Verkürzung von Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2004 iHv. 5.611,47 € bewirkt und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG begangen hat. II. Im Übrigen wird die Beschwerde als…
… 83 Abs. 1 FinStrG aktenkundig zu machen. Die der förmlichen (mit Bescheid) Einleitung des Strafverfahrens zukommende rechtliche Bedeutung ist zunächst darin gelegen, einem Verdächtigen gegenüber mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck zu bringen, dass die Abgabenbehörde gegen ihn als Finanzstrafbehörde erster Instanz wegen einer bestimmten Tat…
…keine Umsatzsteuervorauszahlung entrichtet. Erst am 27. Oktober 2006 wurde die Zahllast für die 08/2006 in Höhe von € 2.163,19 der Abgabenbehörde bekannt gegeben. Für die Zeiträume 05-08/2009 hat die Beschwerdeführerin ebenfalls keine fristgerechten Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht bzw. Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet. Erst zu…
…Beschwerdeführer (Bf.) zur StrNr. 052-2008/00000-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im genannten Amtsbereich als Abgabepflichtiger vorsätzlich durch die Einreichung unrichtiger Abgabenerklärungen in den Jahren 2003 bis 2006 (richtig: 2005 bis 2008), nämlich durch die Nichtbekanntgabe von Umsätzen…