…Vertragsverlängerungen durch Optionsrechte, die im Ergebnis nichts anderes als die Beifügung einer (im Sinne des § 17 Abs. 4 GebG für die Entstehung der Gebührenschuld nicht maßgeblichen) Potestativbedingung bedeuten, auf seine ständige Rechtsprechung (VwGH 19.1.1994, 93/16/0159 und 31.5.1995, 94/16…
…Vertragsverlängerungen durch Optionsrechte, die im Ergebnis nichts anderes als die Beifügung einer (im Sinne des § 17 Abs. 4 GebG für die Entstehung der Gebührenschuld nicht maßgeblichen) Potestativbedingung bedeuten, auf seine ständige Rechtsprechung (VwGH 19.1.1994, 93/16/0159 und 31.5.1995, 94/16…
…dem Willen der Parteien entzogenes Ereignis) oder von einer Wollens- oder Potestativbedingung (die Bedingung ist hier vom Willen der Partei abhängig) oder von einer Kombination von beiden abhängig machen. Bei den gegenständlichen Bedingungen handelt es sich um mehrere behördliche Genehmigungsverfahren und ein zu verhandelndes Vertragseintrittsrecht…
…Gestaltungsrecht, wodurch den Optionsberechtigten das Recht eingeräumt werde, durch einseitige Erklärung ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen, zu verstehen wäre, was im Ergebnis als Potestativbedingung anzusehen wäre, welche im Sinne des § 26 GebG zu behandeln wäre, wonach bedingte Leistungen und Lasten als unbedingte…
…April 1967, 37/67 betont, dass dem Gebührengesetz eine Unterscheidung zwischen einem bedingten und einem unvollständigen Rechtsgeschäft nicht bekannt ist und dass in der Einräumung einer Option (Potestativbedingung) ein unter einer aufschiebenden Bedingung stehendes Rechtsgeschäft zu verstehen ist, welche im Sinne des § 26 GebG zu…
…20. April 1967,37/67 betont, dass dem Gebührengesetz eine Unterscheidung zwischen einem bedingten und einem unvollständigen Rechtsgeschäft nicht bekannt ist und dass in der Einräumung einer Option (Potestativbedingung) ein unter einer aufschiebenden Bedingung stehendes Rechtsgeschäft zu verstehen ist. In den Erkenntnissen vom 1. September…
…Rz 126 zu § 198 HGB) vertreten. Gerade bei auflösenden Bedingungen, bei denen der Eintritt der Bedingung vom Willen einer der Vertragsparteien abhängt (Potestativbedingung), ist das Verhalten der Vertragspartei, von deren Verhalten der Eintritt der Bedingung abhängt, nicht vorhersehbar und steht die Verbindlichkeit daher dem Grunde…
…Kündigungsverzicht) eingeräumt wurde, unter der aufschiebenden Bedingung, dass sie ihr einmaliges Kündigungsrecht nach einer Vertragsdauer von sechzehn Jahren nicht ausübt. Diese Option ist im Ergebnis als Potestativbedingung (= Ereignis deren Eintritt oder Nichteintritt vom Willen eines Vertragspartners abhängt) anzusehen, welche iSd § 26 GebG, als unbedingte…
…Kündigungsverzicht) eingeräumt wurde, unter der aufschiebenden Bedingung, dass sie ihr einmaliges Kündigungsrecht nach einer Vertragsdauer von sechzehn Jahren nicht ausübt. Diese Option ist im Ergebnis als Potestativbedingung (= Ereignis deren Eintritt oder Nichteintritt vom Willen eines Vertragspartners abhängt) anzusehen, welche iSd § 26 GebG, als unbedingte…
…Vereinbarung lt. Pkt. 3.1. 2. Absatz des Mietvertrages handelt es sich um eine Option, welche im Ergebnis nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung bedeutet, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer des Vertrages verlängert. Eine solche Bedingung ist nach § 26 GebG zu behandeln. Gemäß §…
…Berufungsvorentscheidung vom 19. Juli 2006 wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass nach der ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Vertragsverlängerung durch Optionsausübung nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer eines Vertrages verlängert, bedeuten würde…
…Berufungsvorentscheidung vom 25. Februar 2005 wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass nach der ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Vertragsverlängerung durch Optionsausübung nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer eines Vertrages verlängert, bedeuten würde…
…5 ,26 GebG 1957- ausgeführt, dass die vorzeitige Vertragsauflösung auf die bereits davor entstandene Gebührenschuld keinen Einfluss hätte, und dass nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH die in Rede stehende Option als Potestativbedingung anzusehen wäre. Dies hätte zur Folge, dass die Mietgebühr von dem Entgelt…
…führt der VwGH aus, dass er in Fällen von Vertragsverlängerungen durch Optionsausübung bereits wiederholt ausgesprochen habe, dass dies im Ergebnis nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung bedeute, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer des Vertrages verlängere und dass eine solche Bedingung nach § 26 GebG…
…Bestandvertrag, die sich in einer mit Ablauf des zweiten Bestandjahres eintretenden einmaligen Kündigungsmöglichkeit erschöpft, kann von einem schrankenlosen Kündigungsrecht der Bestandnehmerin keine Rede sein. Durch eine vereinbarte, der Bestandnehmerin einmalig zur Verfügung stehende Kündigungsklausel wird eine auflösende Potestativbedingung geschaffen, die gemäß § 17 Abs. 4 GebG…
…begründet. Auch das einmalige Kündigungsrecht der Pächterin ist nicht geeignet, eine Änderung in der Beurteilung der Bestanddauer herbeizuführen. Durch die vereinbarte, der Bw. einmalig zur Verfügung stehende Kündigungsklausel wurde eine auflösende Potestativbedingung geschaffen, die gemäß § 17 Abs. 4 GebG, aber auch nach der Spezialbestimmung des …
…ursprünglich befristeten Vertragsdauer. Zu Fällen von Vertragsverlängerungen durch Optionsausübung hat der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen, dass dies im Ergebnis nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung bedeute, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer des Vertrages verlängere und dass eine solche Bedingung nach §26 GebG zu…
…auszugehen, dass das Rechtsgeschäft noch nicht gültig zustande gekommen sei und erst durch das von einem Vertragspartner auszuübende einseitige Gestaltungsrecht den Vertrag rechtsgültig abgeschlossen hätte. Bestritten werde auch, dass es sich um eine Potestativbedingung handle. Dies deshalb, da die Formulierung des Mietvertrages der Bw. ein…
… 16 (1) 1 GebG. im Zeitpunkt der Unterzeichnung entstanden." In der Berufungsvorentscheidung betreffend die Vergebührung des Vertrages 1) wurde folgendes ausgeführt: "Vertragsverlängerungen durch Optionsausübung bedeuten nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer des Vertrages…
…gekommen sein, damit eine Bedingung beigesetzt werden könne. Hier sei kein Rechtsgeschäft zustande gekommen. Eine Potstativbedingung schaue so aus:"Ein Vertrag wird für eine fixe Dauer abgeschlossen: Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich um eine...Laufzeit. Es hängt davon ab, ob sich…