…Vertragsverlängerungen durch Optionsrechte, die im Ergebnis nichts anderes als die Beifügung einer (im Sinne des § 17 Abs. 4 GebG für die Entstehung der Gebührenschuld nicht maßgeblichen) Potestativbedingung bedeuten, auf seine ständige Rechtsprechung (VwGH 19.1.1994, 93/16/0159 und 31.5.1995, 94/16…
…Vertragsverlängerungen durch Optionsrechte, die im Ergebnis nichts anderes als die Beifügung einer (im Sinne des § 17 Abs. 4 GebG für die Entstehung der Gebührenschuld nicht maßgeblichen) Potestativbedingung bedeuten, auf seine ständige Rechtsprechung (VwGH 19.1.1994, 93/16/0159 und 31.5.1995, 94/16…
…Unterscheidung zwischen einem bedingten und einem unvollständigen Rechtsgeschäft nicht bekannt ist, und dass in der Einräumung einer Option (=Potestativbedingung=Bedingung bei der der Eintritt der Bedingung vom Willen einer Partei abhängt) ein unter einer aufschiebenden Bedingung stehendes Rechtsgeschäft zu verstehen ist. In den Erkenntnissen vom 1…
…keine Gebührenpflicht, weil das Rechtsgeschäft erst mit der Ausübung des Optionsrechtes zivilrechtlich gültig zustande komme. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung wurde dahin begründet, dass es sich bei einer Vertragsverlängerung durch Optionsausübung um nichts anderes als eine gebührenrechtlich nicht maßgebende Potestativbedingung handle. Gleiches gelte für Optionen, durch deren…
…dem Willen der Parteien entzogenes Ereignis) oder von einer Wollens- oder Potestativbedingung (die Bedingung ist hier vom Willen der Partei abhängig) oder von einer Kombination von beiden abhängig machen. Bei den gegenständlichen Bedingungen handelt es sich um mehrere behördliche Genehmigungsverfahren und ein zu verhandelndes Vertragseintrittsrecht…
…Gestaltungsrecht, wodurch den Optionsberechtigten das Recht eingeräumt werde, durch einseitige Erklärung ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen, zu verstehen wäre, was im Ergebnis als Potestativbedingung anzusehen wäre, welche im Sinne des § 26 GebG zu behandeln wäre, wonach bedingte Leistungen und Lasten als unbedingte…
…April 1967, 37/67 betont, dass dem Gebührengesetz eine Unterscheidung zwischen einem bedingten und einem unvollständigen Rechtsgeschäft nicht bekannt ist und dass in der Einräumung einer Option (Potestativbedingung) ein unter einer aufschiebenden Bedingung stehendes Rechtsgeschäft zu verstehen ist, welche im Sinne des § 26 GebG zu…
…20. April 1967,37/67 betont, dass dem Gebührengesetz eine Unterscheidung zwischen einem bedingten und einem unvollständigen Rechtsgeschäft nicht bekannt ist und dass in der Einräumung einer Option (Potestativbedingung) ein unter einer aufschiebenden Bedingung stehendes Rechtsgeschäft zu verstehen ist. In den Erkenntnissen vom 1. September…
…von Zinseszinsen und des § 16 Abs. 3 des vorerwähnten Gesetzes ausgeschlossen ist. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet eine Vertragsverlängerung durch "Optionsausübung" nichts anderes als die Beifügung einer Potestativ-Bedingung, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer des Vertrages verlängert, und dass eine solche Bedingung…
…und 31.12.2030 auflösen. Spreche sie die Kündigung nicht zum Termin aus, blieben die Parteien für weitere zwei bzw. drei Jahre gebunden. Diese eingeschränkte Kündigungsmöglichkeit komme einer auflösenden Potestativbedingung gleich, die gemäß § 26 GebG und § 33 TP 5 Abs. 3 Satz 2 GebG bzw…
…auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurden, der schrankenlosen Kündigungsmöglichkeit die Bedeutung beigemessen, dass dadurch im Ergebnis eine unbestimmte Vertragsdauer vereinbart wurde. Durch die vereinbarte, der Bestandnehmerin einmalig zur Verfügung stehende Kündigungsklausel wurde eine auflösende Potestativbedingung geschaffen, die gemäß § 17 Abs. 4 GebG, aber auch nach der…
…Rz 126 zu § 198 HGB) vertreten. Gerade bei auflösenden Bedingungen, bei denen der Eintritt der Bedingung vom Willen einer der Vertragsparteien abhängt (Potestativbedingung), ist das Verhalten der Vertragspartei, von deren Verhalten der Eintritt der Bedingung abhängt, nicht vorhersehbar und steht die Verbindlichkeit daher dem Grunde…
…welches lediglich ein Element eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes ist, wird im Optionsvertrag bereits Konsens über den Inhalt des künftigen Vertrages erzielt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet eine Vertragsverlängerungsoption nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer eines Vertrages verlängert…
…da keine der Vertragsparteien berechtigt sei, außer aus wichtigen Gründen, den Vertrag aufzukündigen. Vertragsverlängerungen durch Optionsausübung würden im Ergebnis nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung bedeuten, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer des Vertrages verlängere. Eine solche Bedingung sei nach § 26 GebG zu behandeln…
…nicht nur die zunächst vereinbarte Laufzeit, sondern zusätzlich auch der unter einer Potestativbedingung stehende Verlängerungszeitraum von weiteren 5 Jahren bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigen. Zur Höhe der Bemessungsgrundlage Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage folgte das Finanzamt den Angaben der Bf. über die Höhe des monatlichen…
…ist daher die Bestimmung des § 17 Abs. 4 GebG 1957 auf Optionen anzuwenden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet eine Vertragsverlängerung durch "Optionsausübung" nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer des Vertrages verlängert, und dass eine solche Bedingung…
…5 Jahren, sondern zusätzlich auch der unter einer Potestativbedingung stehende Verlängerungszeitraum von weiteren 5 Jahren bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigen. "Präsentationsrecht" iSd Punktes 11.3 des Vertrages Der Verwaltungsgerichthof unterscheidet in seiner jüngsten Rechtsprechung zwischen dem Präsentationsrecht und dem Weitergaberecht (VwGH 9.9.2015, Ro…
…Juli 2016 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt begründete die Entscheidung wie folgt: "Vertragsverlängerungen durch Optionsausübung bedeuten nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nichts anderes als die Beifügung einer Potestativbedingung, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer des Vertrages verlängert und ist eine solche Bedingung…
…Kündigungsverzicht) eingeräumt wurde, unter der aufschiebenden Bedingung, dass sie ihr einmaliges Kündigungsrecht nach einer Vertragsdauer von sechzehn Jahren nicht ausübt. Diese Option ist im Ergebnis als Potestativbedingung (= Ereignis deren Eintritt oder Nichteintritt vom Willen eines Vertragspartners abhängt) anzusehen, welche iSd § 26 GebG, als unbedingte…
…Kündigungsverzicht) eingeräumt wurde, unter der aufschiebenden Bedingung, dass sie ihr einmaliges Kündigungsrecht nach einer Vertragsdauer von sechzehn Jahren nicht ausübt. Diese Option ist im Ergebnis als Potestativbedingung (= Ereignis deren Eintritt oder Nichteintritt vom Willen eines Vertragspartners abhängt) anzusehen, welche iSd § 26 GebG, als unbedingte…