Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Titl. A B, Adresse, vertreten durch Innocon Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH, 1010 Wien, Teinfaltstraße 1/1/10, vom 21. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y vom 20. Dezember 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der angefochtene…
Schließlich ist für das fortgesetzte Verfahren zu bemerken, dass grundsätzlich Werbungskosten auch im Schätzungsweg ermittelt werden können. Dies setzt aber - § 184 Abs. 1 BAO erster Satz - voraus, dass die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, wobei sich die Schätzung nur…
…Bw. vom Finanzamt zu keinem bestimmten Verhalten aufgefordert worden ist und keine diesbezügliche Auskunft vom zuständigen Finanzamt erteilt wurde, steht der Grundsatz von Treu und Glauben der rechtliche Beurteilung nicht entgegen. Ergänzend sei bemerkt, dass der Politikererlass bzw. die EStR, auf die die Bw. in…
…den Gleichheitsgrundsatz des § 114 BAO darstelle. Dementsprechend sei in Anwendung des Politikererlasses AÖF 1997/124 verbunden mit dem Gleichheitsgrundsatz Vergleichbares gleichzusetzen und es seien daher auch die Ausgaben zum Abzug zu bringen. Die Ausgaben für Blumen und Gastgeschenke begründete die Bw. dahingehend, dass es sich…
…in ihrer Berufung sowie ihrer Vorhaltsbeantwortung wiederholt auf die Lohnsteuerrichtlinien bzw. den im Doralt, EStG-Kommentar, wiedergegebenen so genannten Politikererlass vom 30.4.1997, 07 0301/1-IV/7/97. Dazu ist jedoch festzuhalten, dass die Anerkennung von Werbungskosten lediglich auf Grund der anzuwendenden Gesetze…
…in ihrer Berufung sowie ihrer Vorhaltsbeantwortung wiederholt auf die Lohnsteuerrichtlinien bzw. den im Doralt, EStG-Kommentar, wiedergegebenen so genannten Politikererlass vom 30.4.1997, 07 0301/1-IV/7/97. Dazu ist jedoch festzuhalten, dass die Anerkennung von Werbungskosten lediglich auf Grund der anzuwendenden Gesetze…
…Betrag werden € 15,-- pro Veranstaltung gegeben unabhängig davon, ob ihm eine oder zwei Eintrittskarten à € 6,-- ausgehändigt wurden. Nach dem Politikererlass muss der Betrag von jeweils € 15,-- absetzbar sein, weil es sich um eine Veranstaltung in der Gemeinde handelt. 2. Belege Nr…
…Verordnungen erfolgt. Ein Übereinkommen zwischen dem österreichischen Gemeindeverband und dem Bundesministerium für Finanzen zählt nicht zu diesen Rechtsgrundlagen. Ein Verweis darauf ("Politikererlass") muss daher ins Leere gehen. Den Ausführungen im so genannten Politikererlass vom 30. April 1997, 07 0301/1-IV/7/97, der lediglich…
…aufgrund der anzuwendenden Gesetze und Verordnungen. Ein Übereinkommen zwischen dem österreichischen Gemeindeverband und dem Bundesministerium für Finanzen zählt nicht zu diesen Rechtsgrundlagen. Ein Verweis darauf muss daher ins Leere gehen. Den Ausführungen im so genannten Politikererlass vom 30.4.1997, 07 0301/1-IV/7…
…auch Kosten, die vom Finanzamt nicht (als Werbungskosten) berücksichtigt worden seien, obwohl diese aufgrund des geltenden Politikererlasses aber sehr wohl Werbungskosten darstellten. Dass diese trotz der guten Erfolgsaussichten einer Berufung letztlich akzeptierten Kürzungen nun zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt hätten, könne keineswegs hingenommen werden, da…
…den Abgabenvorschriften erfasst und gleichmäßig behandelt werden. Dabei sei Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln! Dementsprechend sei in Anwendung des "Politikererlasses AÖF 1997/124" verbunden mit dem Gleichheitsgebot Vergleichbares gleichzusetzen, und es seien daher auch die oben beschriebenen Ausgaben der Bw. zum Abzug zuzulassen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Anschrift, vom 23. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Manfred Vogler, vom 23. Mai 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…