…polnischer Staatsangehöriger und in der Europäischen Union freizügigkeitsberechtigt. Die Familie hat ihren gemeinsamen Familienwohnsitz in Polen (Vordruck E401 vom 20. Juni 2011), ein Beihilfenanspruch in Polen besteht nicht, da die Ehegattin des Berufungswerbers keine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat und sich auch nicht in gleichgestellten Verhältnissen…
…tätig. Im Zuge der Einkommensteuerveranlagung 2011 machte der Bw. Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Polen in Höhe von € 3.972,- geltend. Das Finanzamt wies mit Einkommensteuerbescheid vom 27.2.2012 die geltend gemachten Familienheimfahrten als Werbungskosten ab, da diese nur bei Vorliegen der Voraussetzungen einer…
…in Ausnahmefällen, wie insbesondere bei ausländischem Familienwohnsitz oder bei fremdenrechtlichen Zuzugsbeschränkungen, könne auch ein längerer Zeitraum gerechtfertigt sein. Der Bw habe seinen Familienwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Polen, wo auch seine Ehefrau mit dem (gemeinsamen) Sohn wohne. In Österreich habe er einen beruflich veranlassten doppelten Haushalt;…
…Übersetzung aus der polnischen Sprache vom 19. Jänner 2008 des in Ablichtung beigelegten Geburtenscheines betreffend die am 666 in L, Polen geborene R , der zufolge das Kind zunächst den Namen des leiblichen Vaters O trug und am 23. November 2007 durch den Leiter der Standesamtes…
…beginnend mit 9. Juli 2004. Der Hauptwohnsitz des Bw. liegt in Polen, sein Nebenwohnsitz ist seit 9.7.2004 Wien. Beigelegt war dem Antrag in beglaubigter Übersetzung aus dem Polnischen, eine Immatrikulationsbescheinigung für K , dergemäß sie im Schuljahr 2006 und 2007 als ordentliche Studierende im…
…dass sein Lebensmittelpunkt seit 2004 in Österreich liege - hier bis dato keinen Hauptwohnsitz, sondern nur einen Nebenwohnsitz innehat, so dass der Lebensmittelpunkt des Bw. nach Ansicht der Behörde in Polen verblieb. Der Bw. verfügt somit nur über einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. Gem § 81 Abs…
…betrifft, führte dieser aus, der Meinung gewesen zu sein, dass für die legal in Polen erworbenen und nicht zu Handelszwecken nach Italien zu transportierenden Tabakwaren in Österreich keinerlei abgabenrechtliche Verpflichtung bestanden habe. Der Unabhängige Finanzsenat hält es, ebenso wie schon von der Finanzstrafbehörde I. Instanz…
…5.2009 richtete das Finanzamt folgendes Ersuchen um Ergänzung an den Berufungswerber: "Lt. der von Ihnen vorgelegten Wohnortbestätigung v. 22.12.2008 sind Sie mit der ganzen Familie in der Hauptwohnung in Polen gemeldet. Weiters sind Sie und Ihre Gattin mit Hauptwohnsitz in Ö. gemeldet…
… 2 Abs. 2 FLAG 1967 ab, da laut Aktenlage die Kinder in Polen bei der Kindesmutter haushaltszugehörig waren. In der Berufung gegen den Abweisungsbescheid schränkte der Bw. seinen Antrag hinsichtlich der Tochter auf den Zeitraum ab Oktober 2005 ein, weil er für sie für den…
…Berufungswerber aus, dass der Beschäftigungsort vom Familienwohnsitz zu weit entfernt sei, um täglich nach Hause zu fahren und somit eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes benötigt werde. Er habe einen Familienwohnsitz in Polen, in Österreich habe er einen beruflich veranlassten doppelten Haushalt. Gemäß § 33…
…und 2008 und gab hinsichtlich der Nichtanerkennung der Familienheimfahrten an, dass seine Frau am Ort des Familienwohnsitzes in Polen in den Berufungsjahren den Haushalt mit den zwei Töchtern in C nach wie vor geführt habe, als Arbeitsuchende beim polnischen Arbeitsamt registriert gewesen sei und seit…
…Adresse im 3. Wiener Gemeindebezirk, als Familienwohnort, an dem die Kinder ständig wohnten, wurde eine Adresse (T.) in Polen angeführt. Die Kindererziehung erfolge in einem Haushalt gemeinsam mit dem anderen Elternteil (der Ehegattin des Bw.); der Bw. finanziere monatlich die überwiegenden Kosten. Die Kinder seien…
…im wesentlichen aus, er sei, trotz Scheidung, weiterhin in Polen gemeldet und besuche seine Familie regelmäßig. Der Bw. komme auch für den Unterhalt seines Sohnes auf, da seine geschiedene Gattin von Mai 2004 bis September 2005 kein Einkommen und keine Familienbeihilfe erhalten habe. Über die…
…1 gilt nicht für Personen, die sich seit mehr als sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten. Der Bw. ist polnischer Staatsbürger. Polen ist seit 1.Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union. Demnach ist im gegenständlichen Fall auch auf § 53 Abs. 1 FLAG Bedacht zu nehmen…
…01.10.2001 laufend bezahlt habe, vor. Seit Juni 2002 beziehe sie bei der KRUS PT M keine Familienzulage..." Im Zuge der Veranlagung berücksichtigte das Finanzamt zwar die geltend gemachten Kosten für den Unterhalt der in Polen lebenden Tochter, nicht jedoch die mit dem Höchstbetrag…
…4 BAO wiederaufgenommen. Der Grund dafür lag darin, dass der Bw. in seinen Arbeitnehmerveranlagungen irrtümlich übersehen hatte, die Unterhaltsaufwendungen für seine beiden in Polen lebenden Kinder G.F., und R.F., als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 zu beantragen. Ebenfalls mit Datum…
…im Streitjahr 2004 in Österreich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 machte er die Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Polen iHv jährlich 2.421 € als Werbungskosten geltend. Der Bw legte eine beglaubigte Übersetzung einer Meldebescheinigung mit…
…Verfahrens wurde ein von der polnischen Behörde ausgefülltes Formular E 401 vorgelegt, in dem bestätigt wurde, dass die Tochter bei ihrem Vater in Polen lebt und angemeldet ist. Aus den vorgelegten Bankbestätigungen war ersichtlich, dass die Bw folgende Beträge an die Tochter überwiesen hatte (Angaben…
…19. September 2005) zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2004 beantragte der Berufungswerber (Bw.) ua. Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Polen in Höhe von 2.100 Euro anzuerkennen. Mit Schreiben vom 8. September…
…Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw machte in seinen Erklärungen auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung Werbungskosten für Familienheimfahrten nach Polen im Jahre 2000 (Wien - B. - Wien, 2…