…aus ihrer Verantwortung entlassen werden. Vielmehr ist der Bw. die Unkenntnis von Pflichtverstößen des anderen Geschäftsführers vorwerfbar, da sie sich schon bei der Übernahme ihrer Funktion mit der Beschränkung ihrer Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf genommen hat, die die künftige Erfüllung…
…oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschaftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln. Konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsführers, die Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu begründen vermögen, wurden vom Finanzamt nicht festgestellt…
…Geschäftsführers durch den anderen Geschaftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln. Konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsführers wurden vom Finanzamt nicht festgestellt. Die Meinung des Finanzamtes, dass Vereinbarungen, die im "Innenverhältnis" mit dem zweiten Geschäftsführer…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Heinz Jürgen Hengl und Dipl.Ing. Christian Benger als weitere Mitglieder des…
…Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln. Konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsführers, die Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu begründen vermögen, lagen laut Vorbringen des Bw Anfang des Jahres…
…verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln. Konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsführers, die Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu begründen vermögen, wurde vom Finanzamt - aufgrund der irrigen Annahme…
…die Bücher der Z-GmbH. mangelhaft waren, war daher nicht geeignet, den Standpunkt des Bw., er habe keine Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsführers gehabt, zu entkräften. Die vom Finanzamt ins Treffen geführten Buchführungsmängel bei der Z-GmbH. hätten den Bw. allenfalls dann zu einer…
…verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschaftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln. Konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsführers, die Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu begründen vermögen, wurde vom Finanzamt - aufgrund der irrigen Annahme…
…kann, wenn auch ihn eine die Haftung begründende schuldhafte Pflichtverletzung trifft. Eine solche Beurteilung erfordert insbesondere Feststellungen darüber, ob die behauptete Ressortverteilung tatsächlich bestand und weiters, ob gegebenenfalls Pflichtverstöße des W.W. bei der Abgabenentrichtung für den Bw. erkennbar waren oder sein hätten müssen. Denn…
…nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln. Abgesehen davon, dass konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsführers, die Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu begründen vermögen, aus der Aktenlage nicht feststellbar sind, entfällt laut Umsatzsteuerbescheid 2001…
…nicht ersetzen. Im Rahmen einer derartigen Beurteilung wird insbesondere festzustellen sein, ob für den Bw. Pflichtverstöße des A.K. bei der Abgabenentrichtung erkennbar waren oder sein hätten müssen. Denn für die Haftung eines mit den abgabenrechtlichen Angelegenheiten des Vertretenen nicht betrauten Vertreters ist entscheidend, ob…
…Geschäftsführers durch den anderen Geschaftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln. Konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsführers, die Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu begründen vermögen, sind in den laut Bericht der Betriebsprüfung vom…
…vorliegen, an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu zweifeln (VwGH 25.11.2002, 99/14/0121). Nur wenn er trotz konkreter Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des mit den steuerlichen Agenden betrauten Geschäftsführers nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen, haftet auch der andere Geschäftsführer (VwGH 18.11.1991…
…vorliegen, an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu zweifeln (VwGH 25.11.2002, 99/14/0121). Nur wenn er trotz konkreter Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des mit den steuerlichen Agenden betrauten Geschäftsführers nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen, haftet auch der andere Geschäftsführer (VwGH 18.11.1991…
…der Schutz dieser jungen Minderjährigen, die die Konsequenzen einer solchen Antragstellung und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen auf Grund ihres geringen Alters noch nicht überblicken können. Pflichtverstöße können auch nicht in dem Maße angerechnet werden, wie bei voll handlungsfähigen Personen. Vor allem in der komplizierten…
…ausgeschiedenen Vertreter führen, wenn die Uneinbringlichkeit der Abgaben auf Gründe zurückzuführen ist, die dem Vertreter als während seiner Vertretungstätigkeit begangene Pflichtverletzungen anzulasten sind. Somit haftet der Vertreter auch für die erst nach der Beendigung seiner Vertretungsbefugnis eintretenden Folgen früherer Pflichtverstöße (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 134)…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 8 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dipl.-Tzt. VR Dr. Günther Litschauer und Franz Danninger als weitere Mitglieder…
…Hinweis zu finden, das Unternehmen sei seinen Verpflichtungen zur Abgabenentrichtung nicht nachgekommen. Er habe sich um die finanziellen Belange gekümmert und es liege keine vorwerfbare Unkenntnis von den Pflichtverstößen des anderen Geschäftsführers vor, weil sehr wohl Überwachungsmaßnahmen in Form laufender Firmenbesprechungen getroffen wurden, aber auch…
Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs.3 lit.a leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn selbst zu berechnende Abgaben…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Maga. Heidi Blum und Dr. Peter Wassermann als weitere Mitglieder des Senates…