… 2 Abs. 3 FLAG, welche in der hier anzuwendenden Fassung wie folgt lauten: Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder, d) deren Pflegekinder (§§ 186 und 186a des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches). Das FLAG…
…Anspruch auf Familienbeihilfe die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört. Nach Absatz 3 sind Kinder einer Person deren Nachkommen, deren Wahlkinder und deren Nachkommen, deren Stiefkinder, sowie deren Pflegekinder (§§ 186 und 186a des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches). Nach § 2 Abs. 5 FLAG 1967 gehört zum…
…dass Anspruch auf Familienbeihilfe nur für Kinder bestünde, die Nachkommen, Wahlkinder, Stiefkinder oder Pflegekinder wären. Da sich aber der Familienwohnort von S weiter in Bosnien befände, weil er sich nur zu Studienzwecken in Österreich aufhalte, sei der Antrag abzuweisen. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung eingebracht…
…Der steuerliche Vertreter führte aus, dass in der Ausfüllhilfe für den Bezug der Familienbeihilfe unter dem Punkt 16 Folgendes ausgeführt wird: "Als Ihr "Pflegekind" gilt das Kind, wenn es nicht Ihr leibliches Kind, Enkelkind, Stiefkind oder Wahlkind (adoptiertes Kind) ist, Sie das Kind aber im…
… 2 Abs. 3 lit. c FLAG 1967 definiert den Begriff des Kindes (leibliche Kinder, Adoptivkinder, Enkel, Stiefkinder, Pflegekinder, ...), wobei nach § 2 Abs. 2 FLAG 1967 Anspruch vorrangig derjenige Elternteil hat, bei dem das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt (nur subsidiär besteht der Anspruch für die…
…und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder, d) deren Pflegekinder (§§ 186 und 186 a des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches). Unstrittig handelt es sich bei Vn_Kd NN_Kd um kein leibliches oder adoptiertes Kind der Bw., es handelt sich auch nicht um ein Stiefkind, sondern wurde Vn…
… 2 Abs. 3 FLAG, welche in der hier anzuwendenden Fassung wie folgt lauten: Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder, d) deren Pflegekinder (§§ 186 und 186a des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches). Das FLAG…
…es sich bei N. um ein Kind im Sinne des FLAG handelt. Gemäß § 2 Abs. 3 FLAG sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen c) deren Stiefkinder d) deren Pflegekinder (§§ 186 und 186a ABGB). Dem Bw. ist insoweit zuzustimmen…
…das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder, "d) deren Pflegekinder (§§ 186 und…
…dieses Abschnittes sind zufolge § 2 Abs. 3 FLAG 1967 a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder, d) deren Pflegekinder (§§ 186 und 186a des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches). Zum Haushalt einer Person gehört ein Kind nach § 2 Abs. 5 FLAG 1967 dann…
…ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Nach Abs 3 leg cit sind Kinder einer Person im Sinne dieses Abschnittes a) deren Nachkommen b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen c) deren Stiefkinder d) deren Pflegekinder Nach Abs 5 leg cit gehört ein Kind zum Haushalt einer Person dann…
…auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Im Sinne dieser Bestimmung sind Kindereiner Person deren Nachkommen, deren Wahlkinder und deren Nachkommen, deren Stiefkinder, und deren Pflegekinder (§ 2 Abs. 3 FLAG 1967). Zum Haushalt einer Person gehört ein Kind dann, wenn…
…das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder, d) deren Pflegekinder (§§ 186 und…
…das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder, d) deren Pflegekinder (§§ 186 und…
…im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, für minderjährige Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 2 Abs. 3 FLAG sind Kinder einer Person "a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder, d) deren Pflegekinder (§§ 186 und 186a des allgemein bürgerlichen Gesetzbuches…
…eine Zweitunterkunft bewohnt. Kinder einer Person sind gemäß § 2 Abs. 3 FLAG 1967 deren Nachkommen, deren Wahlkinder und deren Nachkommen, deren Stiefkinder und deren Pflegekinder (§§ 186 und 186a des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches). Gemäß § 2 Abs. 8 FLAG 1967 (in der bis 31.12.2005 geltenden…
…gehöre. Im Sinne dieses Abschnittes seien Kinder einer Person deren Nachkommen, deren Wahlkinder und deren Nachkommen, deren Stiefkinder und deren Pflegekinder. Da dies beim Berufungswerber nicht der Fall sei, wäre der Antrag abzuweisen. Die dagegen eingebrachte Berufung vom 13.4.2007 wird damit begründet, dass…
…deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder, d) deren Pflegekinder (§§ 186 und 186a ABGB). Es bedarf wohl keiner weiteren Begründung, dass die beiden Neffen der Berufungswerberin nicht ihre Nachkommen, ihre Wahlkinder und deren Nachkommen, oder ihre Stiefkinder sind. Nach der Aktenlage wurde die Obsorge…
…Bundesgebiet einen Wohnsitz oder Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige bzw. unter bestimmten Voraussetzungen volljährige Kinder. Kinder einer Person sind nach § 2 Abs. 3 FLAG deren Nachkommen, deren Wahlkinder und deren Nachkommen deren Stiefkinder, deren Pflegekinder. Der Bw. beantragt die Familienbeihilfe für seine Ehegattin…
… 2 Abs. 3 FLAG 1967 sind Kinder einer Person: a) deren Nachkommen b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen c) deren Stiefkinder d) deren Pflegekinder. Somit werden Kinder als Haushaltsangehörige bezeichnet, wenn sie zum Haushalt des Anspruchsberechtigten zählen und die Unterhaltskosten überwiegend für das Kind trägt…