…1 lit. c BAO in den Fällen des § 188 an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. § 191 Abs. 2 BAO lautet: "Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits…
…19 Abs. 1 UStG 1994 ist Steuerschuldner in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 der Unternehmer. Hierbei kommt Personenzusammenschlüssen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wie etwa der als Gesellschaft nach bürgerlichem Recht anzusehenden Hausgemeinschaft ebenfalls Unternehmereigenschaft zu (Kolacny/Mayer UStG, Anm.1 zu §…
…Gemäß § 81 Abs. 4 BAO gilt für Personen, denen gemäß Abs. 1 die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten von Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit obliegt, § 80 Abs. 1 BAO sinngemäß. Der in Berufung gezogene Haftungsbescheid stützt sich in diesem Punkt auf die unzutreffende Sachverhaltsfeststellung, dass es sich bei…
…1 lit. c BAO angeführt werden. Nach Beendigung der Personenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit ist der Bescheid gemäß § 191 Abs. 2 BAO im Spruch an alle Beteiligten der beendeten Personenvereinigung zu richten. Damit mangelt es dem Bescheid an einem Spruchbestandteil im Sinne des § 93 Abs. 2 BAO…
…15/0022 und die Ausführungen von Stoll, BAO-Kommentar, 2023 darauf verweist, dass die Behörde im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO der Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit "aber auch" den Personen, denen die Abgabenbehörde Einkünfte zurechnet, die Möglichkeit einräumen muss, ggfs. ihren gegenteiligen Standpunkt einzunehmen und in…
…Begriff "Personenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit" dahingehend aufgeklärt, dass Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit insbesondere die OG, KG sowie (nach HGB und EGG) OHG, OEG und KEG sind, welchen gemeinsam ist, dass sie keine juristischen Personen im üblichen Sprachgebrauch sind. Um die Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, welche ebenfalls Personenvereinigungen…
…Das gilt auch für USt-Bescheide (vgl. VwGH vom 29.3.2007, 2006/15/0329f). Laut VwGH vom 29.2.2005, 2000/13/0016, ist an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die beendet ist, nach § 191 Abs. 2 BAO kein Bescheid über die einheitliche und…
…Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 12 BAO die Bw. als unbeschränkt haftender Gesellschafter einer abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht rechtsfähigen Personenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit für die Abgabenschulden der Kommanditgesellschaft hafte. Für den Umfang der Haftung, die sich nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches richte, sei für einen…
…BAO 2006" bezeichneten Erledigung bestand daher die atypisch stille Gesellschaft und damit die Personenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit nicht mehr. Gemäß § 19 Abs. 2 BAO gehen mit Beendigung von Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebene Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter…
…diejenigen, an die diese Bescheide ergehen (§ 78 Abs. 2 BAO). In den Fällen des § 188 BAO ergeht der Feststellungsbescheid an die Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (§ 191 Abs. 1 lit. c BAO). Dies bedeutet, dass in einem Verfahren betreffend…
…diejenigen, an die diese Bescheide ergehen (§ 78 Abs. 2 BAO). In den Fällen des § 188 BAO ergeht der Feststellungsbescheid an die Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (§ 191 Abs. 1 lit. c BAO). Dies bedeutet, dass in einem Verfahren betreffend…
…neben dem Abgabepflichtigen als natürliche Person (vgl. § 1 Abs. 1 FinStrG), in den Fällen der Abgabepflicht einer juristischen Person oder einer Personenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit ua. auch die die abgabenrechtlichen Angelegenheiten des Abgabepflichtigen wahrnehmenden natürlichen Personen, d. s. beispielsweise bei einer GmbH die bestellten Geschäftsführer als…
…93/17/0075, 29. 5. 1995, 93/17/0318). Da in vorliegendem Fall davon auszugehen ist, dass der berufungsgegenständliche Feststellungsbescheid der Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der er zugedacht war, nicht wirksam zugestellt wurde, war die Berufung als unzulässig zurückzuweisen. 2. Zum Grundsteuermessbescheid: Unter einem wurde…
…Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch, zu dem auch das Adressfeld zählt, kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (vgl. etwa VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131). Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen nach § 19 Abs…
…weil er nicht zugestellt wurde (vgl. VwGH 29.5.1995, 93/17/0318). Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass der berufungsgegenständliche Feststellungsbescheid der Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der er zugedacht war, nicht wirksam zugestellt wurde. Daher war die Berufung als unzulässig zurückzuweisen. Da der…
…2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Miteigentümer (Gesellschafter, Mitglieder) über. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit) verliert mit ihrer Auflösung abgabenrechtlich die Eignung als…
…Gem. § 191 Abs. 1 lit. c BAO ergeht der Feststellungsbescheid in den Fällen § 188 leg. cit. an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO wirken Feststellungsbescheide im Sinne des § 188 leg. cit…
…2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Miteigentümer (Gesellschafter, Mitglieder) über. Die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) selbst verliert mit ihrer Auflösung abgabenrechtlich die Eignung als tauglicher Bescheidadressat (siehe VwGH…
…liegt darin begründet, als im Zeitpunkt der am 24.10. 1995 erfolgten Erlassung der Wiederaufnahmebescheide die G u S als Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht mehr existent war. Die Rechtmäßigkeit der Kündigung und die damit verbundene Auflösung der GesnbR durch P.S. wurde mit Urteil…
…an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO), einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder…