…1 lit. c BAO in den Fällen des § 188 an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. § 191 Abs. 2 BAO lautet: "Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits…
…19 Abs. 1 UStG 1994 ist Steuerschuldner in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 der Unternehmer. Hierbei kommt Personenzusammenschlüssen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wie etwa der als Gesellschaft nach bürgerlichem Recht anzusehenden Hausgemeinschaft ebenfalls Unternehmereigenschaft zu (Kolacny/Mayer UStG, Anm.1 zu §…
…Gemäß § 81 Abs. 4 BAO gilt für Personen, denen gemäß Abs. 1 die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten von Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit obliegt, § 80 Abs. 1 BAO sinngemäß. Der in Berufung gezogene Haftungsbescheid stützt sich in diesem Punkt auf die unzutreffende Sachverhaltsfeststellung, dass es sich bei…
…1 lit. c BAO angeführt werden. Nach Beendigung der Personenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit ist der Bescheid gemäß § 191 Abs. 2 BAO im Spruch an alle Beteiligten der beendeten Personenvereinigung zu richten. Damit mangelt es dem Bescheid an einem Spruchbestandteil im Sinne des § 93 Abs. 2 BAO…
…15/0022 und die Ausführungen von Stoll, BAO-Kommentar, 2023 darauf verweist, dass die Behörde im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO der Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit "aber auch" den Personen, denen die Abgabenbehörde Einkünfte zurechnet, die Möglichkeit einräumen muss, ggfs. ihren gegenteiligen Standpunkt einzunehmen und in…
…und der Hinweis auf die Zustellfiktion fehle. Über die Beschwerde wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt: Bei der beschwerdeführenden Partei handelt es sich um eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Kommanditgesellschaft). Die als Beschwerdevorentscheidung intendierte Erledigung betreffend die Feststellung von Einkünften gemäß …
…2 und § 3a Abs. 1a UStG 1994 (zB von selbst hergestellten Kunstwerken für private Zwecke) unterliegt aber dem begünstigten Steuersatz. Rz 1388: Eine Personenvereinigung (ohne Rechtspersönlichkeit), die als solche nach außen in Erscheinung tritt und somit Unternehmereigenschaft besitzt, kann die Begünstigung für sich in Anspruch…
… 12 BAO i.V.m. § 224 BAO hafte der Bf. als unbeschränkt haftungspflichtiger Gesellschafter einer Personenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit für die Abgabenschuldigkeiten der Kommanditgesellschaft. Für den Umfang der Haftung, die sich nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches richte, sei für einen unbeschränkt haftenden Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG…
…Begriff "Personenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit" dahingehend aufgeklärt, dass Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit insbesondere die OG, KG sowie (nach HGB und EGG) OHG, OEG und KEG sind, welchen gemeinsam ist, dass sie keine juristischen Personen im üblichen Sprachgebrauch sind. Um die Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, welche ebenfalls Personenvereinigungen…
…Das gilt auch für USt-Bescheide (vgl. VwGH vom 29.3.2007, 2006/15/0329f). Laut VwGH vom 29.2.2005, 2000/13/0016, ist an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die beendet ist, nach § 191 Abs. 2 BAO kein Bescheid über die einheitliche und…
…Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 12 BAO die Bw. als unbeschränkt haftender Gesellschafter einer abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht rechtsfähigen Personenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit für die Abgabenschulden der Kommanditgesellschaft hafte. Für den Umfang der Haftung, die sich nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches richte, sei für einen…
…BAO 2006" bezeichneten Erledigung bestand daher die atypisch stille Gesellschaft und damit die Personenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit nicht mehr. Gemäß § 19 Abs. 2 BAO gehen mit Beendigung von Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebene Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter…
…diejenigen, an die diese Bescheide ergehen (§ 78 Abs. 2 BAO). In den Fällen des § 188 BAO ergeht der Feststellungsbescheid an die Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (§ 191 Abs. 1 lit. c BAO). Dies bedeutet, dass in einem Verfahren betreffend…
…diejenigen, an die diese Bescheide ergehen (§ 78 Abs. 2 BAO). In den Fällen des § 188 BAO ergeht der Feststellungsbescheid an die Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (§ 191 Abs. 1 lit. c BAO). Dies bedeutet, dass in einem Verfahren betreffend…
…den Fällen des § 186 an denjenigen, dem die wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) zugerechnet wird, wenn jedoch am Gegenstand der Feststellung mehrere beteiligt sind, an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, an der die Beteiligung im Feststellungszeitpunkt bestanden hat. Gemäß § 191 Abs. 3 lit. a BAO wirken…
…abgabenrechtlich Parteifähigkeit zukommt. An diesem Umstand vermögen auch die vom Finanzamt angezogenen Bestimmungen des § 81 BAO, welcher die Vertretung einer Personenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit regelt, sowie die Bestimmungen über Ergehen und Wirken von Feststellungsbescheiden iSd § 191 BAO nichts zu ändern. Streitgegenständlich gingen den atypisch stillen Gesellschaftern…
…Mitunternehmerschaft. Innengesellschaften können estl den Status von Mitunternehmerschaften haben (vor allem die atypische stille Gesellschaft, aber auch die GesbR) besitzen aber keine ustl Unternehmereigenschaft. Umgekehrt sind unternehmerisch tätige Personenvereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit nicht automatisch Mitunternehmerschaften (so insbesondere nicht die bloß vermögensverwaltenden Personenvereinigungen).(Ruppe, Umsatzsteuergesetz Kommentar, 3…
…neben dem Abgabepflichtigen als natürliche Person (vgl. § 1 Abs. 1 FinStrG), in den Fällen der Abgabepflicht einer juristischen Person oder einer Personenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit ua. auch die die abgabenrechtlichen Angelegenheiten des Abgabepflichtigen wahrnehmenden natürlichen Personen, d. s. beispielsweise bei einer GmbH die bestellten Geschäftsführer als…
…handelt es sich um keine Rechtsfrage, deren Lösung grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die Anforderungen an die Bescheidadressierung im Falle von beendeten Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechen der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. die eingangs zitierte Judikatur); somit ist die Revision nicht zulässig. Es war daher wie…
…handelt es sich um keine Rechtsfrage, deren Lösung grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die Anforderungen an die Bescheidadressierung im Falle von beendeten Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechen der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. die eingangs zitierte Judikatur); somit ist die Revision nicht zulässig. Es war daher wie…