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UFSS RV/0053-S/05Bescheidadressat nach Konkurseröffnung bei Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2008

…einen Spruch enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Gemäß § 191 Abs. 1 lit. c BAO ergeht ein Feststellungsbescheid in den Fällen des § 188 BAO an die Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Gemäß…

UFSG RV/0020-G/08Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung nach Beendigung einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit - Bescheidadressat (Individualisierungserfordernis)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.03.2008

…gemäß § 188 BAO für die Jahre 1995 bis 1998 mit Beschluss vom 12. Dezember 2007, 2005/15/0040, mit nachstehender Begründung zurückgewiesen: "Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid gemäß …

UFSI RV/0110-I/071) Vorliegen einer Zustellvollmacht (bei Vertretungsanzeige mittels FinanzOnline) 2) Anwendbarkeit des § 209a Abs. 2 BAO 3) Zustellung des Gewinnfeststellungsbescheides nach Beendigung einer Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…des Feststellungsbescheides vom 6. Juli 1999 nicht aufgezeigt: Gemäß § 81 Abs. 1 BAO sind abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Gesellschaftern (Mitgliedern) zu besorgen. Kommen zur Erfüllung…

UFSL RV/0048-L/02Bestellung eines Vertreters gemäß § 81 Abs. 2 BAO nach Beendigung einer Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004Teil 2/2

Daraus ergibt sich, dass die Notwendigkeit einer Vertreterbestellung für die ehemaligen Gesellschafter einer Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit - hier allenfalls einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ! - auch dann besteht, wenn diese bereits beendigt ist, aber sich aus der Existenz dieser Vereinigung noch abgabenrechtliche Rechte oder Pflichten ergeben. Grundvoraussetzung…

UFSL RV/0048-L/02Bestellung eines Vertreters gemäß § 81 Abs. 2 BAO nach Beendigung einer Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004Teil 1/2

…deswegen - mangels Namhaftmachung - eine entsprechende Vertreterbestellung notwendig gewesen wäre. Gemäß § 81 Abs. 1 BAO sind abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Gesellschaftern (Mitgliedern) zu erfüllen. Nach Abs…

UFSF RV/0406-F/02Aufteilung der gegenüber einer Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit festgestellten negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf die Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2005

…sind, einheitlich und gesondert festgestellt. Der Feststellungsbescheid ergeht gemäß § 191 Abs 1 lit c leg cit in den Fällen des § 188 an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Die Bw., eine offene Erwerbsgesellschaft, wurde mit Beschluss vom 9…

UFSW RV/2775-W/07Zustellung an eine Personenvereinigung (-gemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2011

…gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft als vollzogen, wenn auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen wird. Gemäß § 81 Abs. 1 BAO sind die abgabenrechtlichen Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit von den zur Führung der Gesellschaft bestellten Personen und…

UFSW RV/0712-W/08Bescheiderlassung an Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (atypisch stille Gesellschaft) nach ihrer Beendigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2008

…Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch, zu dem auch das Adressfeld zählt, kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (vgl. etwa VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131). Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen nach § 19 Abs…

UFSW RV/1774-W/07Bescheiderlassung an Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit (GesbR) nach deren Auflösung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.09.2007

…1 lit. c BAO in den Fällen des § 188 an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. § 191 Abs. 2 BAO lautet: "Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits…

UFSL RV/0083-L/02Bescheiderlassung an Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit (GesbR) nach deren Auflösung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004

…der Personengemeinschaft an diese ergeht, entfaltet keine Rechtswirkungen (VwGH v. 13.3.1997, 96/15/0118, v. 14.9.1993, 93/15/0080, v. 13.12.1988, 88/14/0192). Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit…

UFSL RV/0979-L/05Bescheidadressaten nach Beendigung einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2006

…der Personengemeinschaft an diese ergeht, entfaltet keine Rechtswirkungen (VwGH v. 13.3.1997, 96/15/0118, v. 14.9.1993, 93/15/0080, v. 13.12.1988, 88/14/0192). Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit…

UFSW RV/0614-W/08Gelöschte KG als Bescheidadressat
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid10.06.2008

…erster Instanz gerichtet ist, die keinen Bescheid darstellt. Der VwGH judiziert in ständiger Rechtsprechung, dass Bescheide an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach Beendigung derselben an die ehemaligen Gesellschafter zu ergehen haben. Werden Bescheide an eine bereits beendete KG gerichtet, mangelt es am Bescheidadressaten…

UFSG RD/0009-G/041. Devolutionsantrag gemäß § 311 Abs.2 BAO 2. Frage des Bescheidadressaten bei Nichtfeststellungsbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.08.2004

…Text, noch im Adressfeld des Bescheides der - gemäß § 93 Abs. 2 BAO unverzichtbare - Bescheidadressat, nämlich die Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, genannt werde. Daher würden für die Jahre 1992 bis 1995 keine (wirksamen) Feststellungsbescheide vorliegen. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat dem Finanzamt daraufhin einen Auftrag iSd. …

UFSG RD/0011-G/041. Devolutionsantrag gemäß § 311 Abs.2 BAO 2. Frage des Bescheidadressaten bei Nichtfeststellungsbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.08.2004

…Text, noch im Adressfeld des Bescheides der - gemäß § 93 Abs. 2 BAO unverzichtbare - Bescheidadressat, nämlich die Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, genannt werde. Daher würden für die Jahre 1996 und 1997 keine (wirksamen) Feststellungsbescheide vorliegen. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat dem Finanzamt daraufhin einen Auftrag iSd. …

UFSW RV/0049-W/02Zurückweisung einer Berufung mangels rechtlicher Existenz der angefochtenen Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2004

…a BAO, an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, an der die Beteiligung im Feststellungszeitpunkt bestanden hat. Der zweite Absatz des § 191 BAO sieht für den Fall, dass eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt…

UFSW RV/2148-W/05Nach Beendigung von Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit entfalten Bescheide die an diese ergehen keine Rechtswirkungen mehr. Die Rechte und Pflichten gehen auf die zuletzt beteiligten Gesellschafter über.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2010

…der nach Beendigung der Personengemeinschaft an diese ergeht, keine Rechtswirkungen entfaltet. Nach § 19 Abs. 2 BAO gehen mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über. Während Personengesellschaften des…

UFSW RV/2709-W/06Bescheidadressierung an Personengesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit nach deren Beendigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid02.07.2009

…nach § 191 Abs. 1 lit. c. an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid aber gemäß § 191…

UFSG RV/0256-G/09Beendigte Personenvereinigung (Personengemeinschaft) und Bescheidadressat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2009

…Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch, zu dem auch das Adressfeld zählt, kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Gemäß § 191 Abs. 2 BAO hat der Feststellungsbescheid, wenn eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid…

UFSW RV/1028-W/07Ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch wird kein individueller Verwaltungsakt gesetzt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.04.2011

…Gem. § 191 Abs. 1 lit. c BAO ergeht der Feststellungsbescheid in den Fällen § 188 leg. cit. an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO wirken Feststellungsbescheide im Sinne des § 188 leg. cit…

UFSL RV/0443-L/08Unwirksamkeit von als Bescheid intendierten Erledigungen bei Feststellung von Einkünften aus V+V nach § 188 BAO einer Miteigentümergemeinschaft vor Bestellung eines Vertreters nach § 81 BAO und folglich ohne Hinweis nach § 101 Abs. 3 BAO. Keine Heilung des Zustellmangels nach § 7 Zustellgesetz. Der Wirksamkeit der nach Bestellung eines Vertreters nach § 81 Abs. 2 BAO mit Zustellfiktion nach § 101 Abs. 3 BAO erlassenen in Berufung gezogenen Bescheide steht § 6 Zustellgesetz nicht entgegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2009

…Abs. 3 BAO zusammenfassend mit folgender Begründung ab: Ein Festsstellungsbescheid werde demnach gegenüber einer Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit und gegenüber ihren Mitgliedern nur dann wirksam, wenn er an die Personengemeinschaft als solche adressiert und zu Handen des von ihr namhaft gemachten gemeinsamen Bevollmächtigten zugestellt werde…