…Sinn des § 85 BAO, für dessen Beurteilung es nicht auf die Bezeichnung und die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes ankomme (VwGH 27.1.2005, 2004/16/0101; VwGH 12.3.2010, 2006/17/0360; VwGH…
…Eingangsabgaben abgezielt (Dazu werde auf den Rechtsgrundsatz verwiesen, dass bei Beurteilung von Parteianbringen grundsätzlich der Inhalt des Anbringens bzw. das erkennbare Ziel des Parteischrittes maßgebend sei.). Vorliegendenfalls habe das Zollamt über diesen Antrag weder in seiner Berufungsvorentscheidung abgesprochen noch ihn sonstwie behandelt, obwohl es gem…
Aber auch mit ihrem (gegenüber ihren bisherigen Eingaben neuen) Vorbringen in der mündlichen Verhandlung vom 19.3.2010, sie habe aus Kostengründen (Verfahrens- und Vertretungskosten) -zunächst- sowohl von Urgenzen im (die Eingangsabgabenschuld betreffenden) Rechtsbehelfsverfahren als auch von der Einbringung eines Nachsichtsansuchens Abstand genommen, vermag die…
…Berufungswerbers stattdessen vorgebracht, dass sich die bereits vorliegenden Begründungsausführungen vom 22. Oktober 2010 auch gegen die Wiederaufnahmebescheide beziehen. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Parteischrittes an (zB VwGH 27.1.2005, 2004/16/0101; VwGH 29…
…die Rechtsprechung der Höchstgerichte gedeckt, da auch hier der allgemeine Grundsatz gilt, dass es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (vgl. Ritz, BAO4, § 299 Tz 29 unter…
…des Verwaltungsgerichtshofes kommt es für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnungen von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte, nicht das Gewollte…
…2012 wurde erwogen: Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (zB VwGH 27.1.2005, 2004/16/0101; 12.3.2010…
…Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (z.B. VwGH 27.1.2005, 2004/16/0101…
…und erließ am 8. April 2009 eine Berufungsvorentscheidung gemäß § 276 BAO. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es auf den Inhalt und auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen nicht…
…zu § 85) kommt es nicht auf die Bezeichnungen von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (zB VwGH 27.1.2005, 2004/16/0101). Parteienerklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen…
…Tz. 1) kommt es nämlich für die Beurteilung von Anbringen nicht auf Bezeichnungen und verbale Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischritts. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein…
…wurde erwogen: Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht (nur) auf die Bezeichnungen von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Parteierklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, d.h…
… 85 Abs. 2 BAO und die Behörde verpflichtet gewesen, dem Einschreiter die Behebung der Mängel aufzutragen. Für die Beurteilung von Anbringen komme es auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an; bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens sei im Hinblick auf § 115 BAO die…
…der berichtigten Einkommensteurerklärung 2004 vom 6. Juni 2006. Wie bei anderen Anbringen kommt es auch hier nicht auf Bezeichungen und zufällige verbale Formen, sondern auf den Inhalt und das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an (Kommentar Ritz zu § 309 a BAO, Rz 4). …
…an die Behörde herangetragen werden, offen. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte…
…Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt…
…nach § 275 in Verbindung mit § 250 hat somit zur Voraussetzung, dass eine Berufung überhaupt vorliegt, damit der Parteischritt als Berufung zu werten ist. Bei der Beurteilung der Frage, ob diese Voraussetzung des Vorliegens einer Berufung erfüllt ist, geht die Rechtssprechung regelmäßig von der Annahme aus…
…nach § 275 in Verbindung mit § 250 hat somit zur Voraussetzung, dass eine Berufung überhaupt vorliegt, damit der Parteischritt als Berufung zu werten ist. Bei der Beurteilung der Frage, ob diese Voraussetzung des Vorliegens einer Berufung erfüllt ist, geht die Rechtssprechung regelmäßig von der Annahme aus…
…die zu entscheiden ist; der Vorlageantrag ist nur die Bedingung der Berufungsentscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Es ist nicht der Parteischritt über den förmlich gesondert abgesprochen werden müsste, er findet seine förmliche (Mit-)erledigung in der meritorischen Entscheidung über die Berufung, die durch den…
…die zu entscheiden ist; der Vorlageantrag ist nur die Bedingung der Berufungsentscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Es ist nicht der Parteischritt über den förmlich gesondert abgesprochen werden müsste, er findet seine förmliche (Mit-)erledigung in der meritorischen Entscheidung über die Berufung, die durch den…