…Ausbildung des Sohnes aus zweiter Ehe als Tischler bzw. Gas- und Wasserleitungsinstallateur an diesem Ort sein sollte und eine Übersiedlung an den Beschäftigungsort des BW aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar sein solle. Was die Betreuungspflicht der beiden Kinder aus dritter Ehe betrifft, so ist dazu…
…sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und Können erfolgt. Auch wenn für die Lehrtätigkeit eine Vorbereitungszeit sowie eine Zeit für die Beurteilung vorzulegender schriftlicher Arbeiten der Schüler erforderlich ist, so stellt die Ausübung dieser Tätigkeit - wie immer sie auch vorgenommen wird…
…ärztlichen Tätigkeit ist nach dem typischen Berufsbild und nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen und, obgleich der Bw. den Arbeitsraum für administrative Tätigkeiten sowie Weiterbildung verwendete, an dem Ort zu sehen, an dem die ärztliche Untersuchung und Betreuung von Patienten unmittelbar erfolgt. Dieser Ort ist…
…die Bw. den Arbeitsraum für administrative Tätigkeiten sowie Weiterbildung verwendete, an dem Ort zu sehen, an dem die ärztliche Untersuchung und Betreuung von Patienten unmittelbar erfolgt. Dieser Ort ist im Berufungsfall zweifelsfrei außerhalb des Arbeitszimmers gelegen und zwar in den Ordinationsräumlichkeiten der Bw., die immerhin…
…geschäftsführende Tätigkeit somit in Liechtenstein ausgeübt hat (vgl. dazu auch die Ausführungen zur ertragsteuerlichen Betriebstätte). Damit war die Berufung aber noch nicht zu Gunsten des Berufungswerbers entschieden. Wird nämlich "die sonstige Leistung von einer Betriebstätte ausgeführt, so gilt die Betriebstätte als der Ort der sonstigen…
…würdigen: Gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: "Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen höchsten in § 16 Abs…
…nicht, weil er weder gesellschaftlich verbunden noch anderweitig in einem solchen Ausmaß weisungsgebunden wäre, dass das seine Unselbständigkeit hervorrufen würde. Da sich der Ort der Vermittlungsleistung nach dem Ort des vermittelten Umsatzes richtet, wird auch diese in EU_Mitgliedstaat_A erbracht und ist dort steuerbar…
…des Mehrwertsteuersystems (Verbrauchssteuercharakter der Umsatzsteuer) in dem Staat besteuert werden soll, in dem der Verbrauch der Leistung erfolgt. Aus diesem Grund sieht das Gesetz auch vor, dass der Ort der Leistung bei bestimmten sonstigen Leistungen, wie etwa Veranstaltungsleistungen, an den Ort der Tätigkeit gelegt wird…
…vom Mittelpunkt der Tätigkeit (sog. Nahbereich um den Ort der Betriebsstätte bzw. Dienststelle wobei die Entfernung keine starre Regel darstellt z.B. VwGH 3.7.1990, 90/14/0069 oder 11.6.1991, 91/14/0074) entfernt und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird…
…einen Musikschullehrer und der Begleitung auf dem Weg zur künstlerischen Karriere ihrer Studenten zum Konzertfachdiplom dabei nicht ankommt." Der Verwaltungsgerichtsgerichtshof geht in seiner Beurteilung nach dem materiellen Schwerpunkt einer Tätigkeit von einer typisierenden Betrachtungsweise aus, die bei einem Lehrer eben am Ort der Vermittlung des…
…LD die Infrastruktur der Büros in TO genutzt hat, zumal die in den Konkurs getriebenen Firmen MST und HT im fraglichen Zeitraum nicht mehr rechtsgeschäftlich tätig waren. Wenn LD dazu angibt, die Erstbehörde habe "keine Prüfung durchgeführt, für welches Unternehmen LD eine Tätigkeit ausgeübt habe…
…jener Ort, an dem der Dienstleistungsempfänger den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung hat, für welche die Dienstleistung erbracht worden ist, oder in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen Niederlassung sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort. I) Leistungen aus der Tätigkeit als…
…vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit ( über eine bestimmte Distanz hinaus vom örtlichen Nahebereich ) entfernt, ohne dass dadurch der bisherige Mittelpunkt aufgegeben wird, solange der aufgesuchte Ort oder das aufgesuchte Gebiet nicht ein weiterer Tätigkeitsmittelpunkt geworden ist. Für…
…sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Tagesgelder ersetzen einem eine beruflich veranlasste Reise durchführenden Arbeitnehmer jenen Verpflegungsmehraufwand, welcher ihm deshalb entsteht, weil ihm die günstigen Verpflegungsmöglichkeiten am Ort seines dienstlichen Tätigwerdens nicht bekannt…
… 20 EStG fallen. Die von der Bw. diesbezüglich ins Treffen geführte Rechtsprechung des deutschen Finanzgerichtshofes ist für die Entscheidung des unabhängigen Finanzsenates nicht relevant. Weiters wird vom unabhängigen Finanzsenat ausgeführt: Im gegenständlichen Fall hat die Bw. am Ort ihrer Tätigkeit, nämlich in Innsbruck eine Wohnung…
…Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (VwGH 20.4.2004, 2003/13/0154). Der…
…Der steuerliche Ort der ständigen Obergeschäftsleitung sei durch die Einrichtung des Firmensitzes mit ständiger Anwesenheit des Handlungsbevollmächtigten, der in Malta seinen Lebensmittelpunkt gehabt habe, umgesetzt worden. Die feste Geschäftseinrichtung sei von Herrn M ständig geleitet worden. Unternehmenspolitische und betriebswirtschaftliche Weisungen, Auftragserteilungen und alle Tätigkeiten der…
…da der Aufenthalt an einem Ort, der als Mittelpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen angesehen werden muss, keine Reise darstellt. Von den Diäten laut vorgelegter Reisekostenabrechnungen entfallen 33.420,00 S (=2.428,73 €) auf Fahrten im Einsatzgebiet. Diese Diäten können aufgrund der obigen Ausführungen…
…die Entfernung vom Ort der ständigen Tätigkeit zumindest etwa 25 km betragen (VwGH 8.10.1998, 97/15/0073; vgl. Hofstätter - Reichel, § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988, Tz 2) und über drei Stunden dauern. Die Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit ist dann…
…sich der Bw. in C laut Aufzeichnungen insgesamt an 32 Tagen zu beruflichen Zwecken aufgehalten. Aus dem vorgelegten Fahrtenbuch geht auch hervor, dass keine Übernachtungen erfolgt sind. Durch das wiederholte Aufsuchen des C ist dieser Ort nach der Judikatur als (weiterer) Mittelpunkt der Tätigkeit des…