…des Ortes der Geschäftsleitung regelmäßig darauf an, wo die für die Geschäftsführung nötigen unternehmerischen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden (VwGH 23.2.1987, 85/15/0131; 6.4.1995, 94/15/0206) (vgl. Achatz/Kirchmayr, KStG, § 1 Tz 39). Auf den Ort der Willensbildung…
…daher festgestellt, dass die Bw. den Ort der Geschäftsleitung in TO habe. Die Adresse in Budweis sei nach dem derzeitigen Ermittlungsstand als Scheinadresse zu qualifizieren. Die Bw. sei daher in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. f. Die in der Berufung vorgebrachte Begründung, wonach die Bw. in Österreich…
…b. Während im allgemeinen Ertragsteuerbereich (zB: Veranlagung Körperschaftssteuer) bei auseinanderfallendem Sitz und Ort der Geschäftsleitung auf die Regelungen des DBA abgestellt wird (s zb UFS RV/1097-W/03 vom 12.12.2007 zu einer Gesellschaft mit Sitz in Österreich und tatsächlicher Geschäftsleitung in Italien…
…jedenfalls nicht nachvollziehbar, dass ein Autohandelsunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland die laufenden Zahlungen im Zusammenhang mit den Ein- und Verkäufen nicht über eine inländische Bank abwickelt. Auch das Flugzeug mit deutschem Heimathafen spricht gegen den Ort der Geschäftsleitung im Inland. Denn wenn es…
…dass durch das gleichzeitige Bestehen der unbeschränkten Steuerpflicht in Italien (Ort der Geschäftsleitung), weil in Österreich keine Betriebsstätte vorliegt ("ist unsere Gesellschaft seit 1.1.2002 in Österreich nicht mehr werbend tätig"), die grundsätzlich unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich angesichts der Bestimmung des DBAs körperschaftsteuerlich keine…
…nicht um die Entscheidungen in grundsätzlichen Angelegenheiten der Geschäfts- und Unternehmenspolitik, sondern vielmehr um die wichtigen Entscheidungen für den "normalen" laufenden Geschäftsbetrieb. Ausschlaggebend sollen hierfür die für das Tagesgeschäft bedeutsamen Entscheidungen sein. Die für den Ort der Geschäftsleitung maßgebenden Geschäftsführungsmaßnahmen werden typischerweise von den zur…
…bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint (Ritz, BAO³, § 232 Tz 5 mit Judikaturnachweisen). Vom Abgabenschuldner selbst gesetzte Gefährdungshandlungen sind zwar nicht erforderlich, umgekehrt ist aber aus solchen Handlungen eines Abgabepflichtigen die Annahme einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung von Abgaben…
…bis November 1997 nicht den Ort der Geschäftsleitung bezeichnen würden, stehe ein Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen i.H.v. S 297.247,70 nicht zu. Ob die alte Geschäftsadresse noch als Post- und Zustelladresse verwendet wurde, sei für die Frage der richtigen Rechnungsadresse nicht relevant…
…nach denen sowohl dessen seinerzeitiger Aufenthaltsort als auch der Ort der Geschäftsleitung der A. Bau GesmbH im Dunkeln liegen. Die gem. § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 für den Vorsteuerabzug erforderliche Anschrift des Unternehmers konnte nicht nachgewiesen werden. Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen der A…
…in der Schweiz keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten benutzt worden seien und kein eigenes Personal beschäftigt worden sei, habe das Sitzprivileg beantragt werden können. Dessen ungeachtet habe die W-AG den Ort der Geschäftsleitung aber nicht in Österreich, sondern in der Schweiz. Der Ort der Geschäftsleitung richte…
…gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. Gemäß Artikel 23 Abs. 1 DBA besteht Einverständnis darüber, dass die Doppelbesteuerung nach Maßgabe der folgenden Absätze dieses Artikels beseitigt wird. Gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA darf Italien…
…6% versteuern müsste, gegenüber Tierärzten und Hufschmieden mit Ort der Geschäftsleitung im Inland, die für dieselbe Leitung 20% Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssten, führen. Gleichzeitig würde dadurch ein Anreiz für andere Tierärzte geschaffen, ihre Tätigkeit in derselben Weise wie der Berufungswerber auszuüben, um ebenfalls einen…
…der beiden Gesellschafter errichteten Gästehaus). Geschäftsführer der Bw. ist der am Ort der Betriebsstätte ansässige österreichische Staatsbürger und Gesellschafter HS. Angesichts dieser Umstände ist evident, dass die Willensbildung der Geschäftsführung in Österreich und nicht in England erfolgt. Da die Bw. somit den Sitz der Geschäftsleitung…
…wie hier Sitz und Ort der Geschäftsleitung insoweit auseinander gefallen, dass sich daraus Anknüpfungspunkte für eine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht sowohl in Großbritannien als auch in Österreich ergeben haben, liegt eine Doppelansässigkeit vor, bei welcher eine andernfalls sich möglicherweise ergebende Doppelbesteuerung unter Beachtung der Normen eines dieses…
…aber: Versteuerst Du bis auf einen kleinen Rest gar nichts!" erkennt auch der in steuerlichen Angelegenheiten völlig Unbedarfte als wohl im Widerspruch zu den anzuwendenden Steuergesetzen. Das Verhalten des B erschließt insoweit eine hohe deliktische Energie, indem er nach einem groß angelegten Plan mit gleichsam…
…wohnhaft in L. 10, NB. Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung war in der Bundesrepublik Deutschland. Am 16. September 1999 erfolgte ein Zuschuss in Höhe von 102.000.000,00 ATS der Fa. N. Aktiengesellschaft. Mit Einbringungsvertrag vom 22. September 1999 erfolgte die Übernahme des Betriebes des…
…Ort der Geschäftsleitung befinde sich im Inland, könne nach den allgemeinen Erfahrungen des täglichen Lebens nicht gefolgt werden. Unter anderem entspreche die Tatsache, dass für den Schriftverkehr mit dem Finanzamt ein in B wohnhafter Zustellbevollmächtigter namhaft gemacht worden sei, für einen Wohnsitz bzw Ort der…
…Wirtschaftsprüferunternehmen jederzeit an Ort und Stelle geprüft werden können. Die Kosten hierfür übernimmt WettveranstalterA. WettveranstalterA erhält Zugriff auf alle Dateien und Daten, die für die Vermittlung relevant sind und waren. Über dadurch erlangte Informationen hat WettveranstalterA Stillschweigen zu bewahren. 5. Schulungen, Einführungen Der Vermittler hat…
…Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung von B. GmbH war in Deutschland. Am 16. September 1999 leistete N. AG an B. einen Zuschuss in Höhe von 102 Millionen ATS. Mit Einbringungsvertrag vom 22. September 1999 wurde der Betrieb des nicht protokollierten Einzelunternehmens "A.'" mit Standort in…
…1 DBA-Italien den Ort der Geschäftsleitung nach dem Recht dieses Staates (Italien) bestimmen zu müssen. Dagegen sprechen schon die oben erwähnten eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten. Eine Feststellung der Ansässigkeit der S in Italien wäre somit rein spekulativ. Im vorliegenden Fall liegt neben dem starken Bezug zu…