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UFSI RV/0514-I/09Organisationsmangel bei einem (wiederholten) Fehler des Buchhalters bei der Bedienung der EDV-Anlage und anschließendem Urlaubsantritt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2010

…sie. Denn zum einen ist die Feststellung, dass im Betrieb der Bw. Organisationsmängel gegeben waren, unabhängig davon zu treffen, dass sich Fehler des Buchhalters bei der Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs mit dem Finanzamt einmal zu Gunsten und ein anderes Mal zu Ungunsten der Bw. ausgewirkt…

UFSL RV/1317-L/10Die Häufung von Unachtsamkeiten lässt auf grobe Organisationsmängel schließen und ist nicht mehr als bloß minderer Grad des Versehens zu qualifizieren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2012

…ob dem Abgabepflichtigen ein grobes Auswahlverschulden, grobe Mängel der Büroorganisation oder eine mangelhafte Überwachung und Kontrolle anzulasten sind. Von einem bloß minderen Grad des Versehens kann nicht mehr gesprochen werden, wenn Organisationsmängel vorliegen, wodurch die fristgerechte Abgabenentrichtung nicht gewährleistet ist, wenn das Kontrollsystem unzureichend ist…

UFSL RV/1269-L/08Säumniszuschlag bei Überwachungsverschulden bzw. Organisationsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2009

…§ 217 Tz 46). In Betracht kommen dabei auch hier (wie bei § 308 BAO) nicht nur grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, sondern auch grobe Organisationsmängel (vgl. Ritz, BAO³, § 308 Tz 17). Einleitend ist zu dem von der Berufungswerberin ins Treffen geführten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15.3…

UFSZ3K ZRV/0243-Z3K/02Die Belastung mit Säumniszinsen wegen nicht fristgerechter Entrichtung von Abgabenbeträgen ist keine Unbilligkeit nach Lage der Sache. Organisationsmängel und die Vernachlässigung der Überwachungspflicht stellen grobes Verschulden im Sinne des Art. 239 Abs.1 ZK iVm Art. 905 ZK-DVO dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.09.2003

…belastet hat, zugerechnet werden. Der im Gegenstande zutage getretene Organisationsmangel und die Vernachlässigung eines mit dem Ausbildungsgrad eines Lehrmädchens einhergehenden hohen Grades an Überwachungspflicht und weil nach der Aktenlage scheinbar auch keinerlei Anstrengungen unternommen wurden, dem Lehrmädchen Gewissheit über die anzuwendenden Bestimmungen zu geben, führt…

UFSL RV/0584-L/08Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…Ritz, BAO³, § 217 Tz 46). In Betracht kommen dabei auch hier (wie bei § 308 BAO) nicht nur grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, sondern auch grobe Organisationsmängel (vgl. Ritz, BAO³, § 308 Tz 17). Der Unabhängige Finanzsenat hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass ein Antrag nach § 217 Abs. 7…

UFSL RV/0138-L/07Verspätete Abgabenentrichtung wegen Krankheit des Sachbearbeiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R-Verbandes, vom 15. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 11. Dezember 2006 über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages in Höhe von 96,52 € entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…

UFSL RV/1013-L/04Verschulden gemäß § 217 Abs. 7 BAO bei schwerer Erkrankung der Buchhalterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2007

…minderen Grad des Versehens ausgegangen werden (vgl. VwGH 22.12.2005, 2002/15/0109 und UFS 17.6.2003, RV/0228-W/03). Insgesamt gesehen war daher von einem groben Organisationsmangel und damit von einem groben Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO auszugehen…

UFSW RV/1493-W/08Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist (§ 308 Abs. 1 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2011

…VwSlg. Nr. 5764/F, und die dort angeführte weitere Rechtsprechung). Liegen Organisationsmängel vor, wodurch die Erreichung des oben genannten Zieles nicht gewährleistet ist, ist das Kontrollsystem in diesem Sinne unzureichend, oder hat der Antragsteller das Bestehen einer solchen Aufsichtspflicht überhaupt nicht erkannt, kann nicht mehr…

UFSZ2L ZRV/0208-Z2L/02Zollschuldentstehung nach Art. 204 Zollkodex für Zollagerwaren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.06.2005

…Linde-Verlag, 3.Auflage, Rz.20 zu Art.239), und zwar begangen durch einen schwerwiegenden Organisationsmangel im Unternehmen der Bf., hindeuten: Zum einen handelt es sich bei den Bestimmungen des Art.110 Zollkodex iVm Art.533 ZK-DVO, welche hier zu beachten gewesen wären, keineswegs…

UFSZ3K ZRV/0073-Z3K/12Allgemeiner und besonderer Erlassfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.08.2013Teil 2/2

…liegt im gegenständlichen Einzelfall, der als solcher zu beurteilen ist, ein - im Übrigen von der Bf in der mündlichen Berufungsverhandlung eingestandener - Organisationsmangel vor, der im Gegensatz zur Ansicht der Bf eine offensichtliche Fahrlässigkeit begründet hat. Eine grobe (auffallende) Sorgfaltspflichtverletzung (Sorglosigkeit) liegt vor, wenn die Verfehlung…

UFSW RV/2009-W/09Wiedereinsetzungsantrag wegen Irrtum beim Zustelldatum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2010Teil 2/2

…wäre eine entsprechende Kontrolle erforderlich gewesen, mit der dafür vorgesorgt wird, dass Unzulänglichkeiten durch menschliches Versagen aller Voraussicht nach auszuschließen sind. Liegen nämlich Organisationsmängel vor, wodurch die Erreichung des genannten Zieles nicht gewährleistet ist, ist das Kontrollsystem in diesem Sinne unzureichend; auch wenn der Antragsteller…

UFSG RV/0195-G/08Verspätungszuschlag im Zusammenhang mit Umsatzsteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2008

…die den von ihnen Vertretenen obliegen. Kämen sie dieser Pflicht nicht nach, so würden Organisationsmängel - etwa auch in der Erfüllung der Überwachungspflicht von Mitarbeitern - es ausschließen, darauf zurückzuführende Säumnisse als entschuldbar zu werten. Dagegen hat die Bw. fristgerecht den Antrag auf Vorlage der Berufung an…

UFSL RV/0764-L/05Säumniszuschlag bei Überwachungsverschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2007

…§ 217 Tz 46). In Betracht kommen dabei auch hier (wie bei § 308 BAO) nicht nur grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, sondern auch grobe Organisationsmängel (vgl. Ritz, BAO³, § 308 Tz 17). Zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten einer GesmbH sind die organschaftlichen gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft…

UFSL RV/0180-L/04Die Nichteinholung der Information über den Fälligkeitszeitpunkt der KESt und folgliche verspätete Entrichtung beruht auf grobem Verschulden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2007

…alltäglichen Vorgang einer Gewinnausschüttung bedürfe es einer sorgfältigen Organisation um die rechtzeitige Entrichtung der Kapitalertragsteuer zu gewährleisten. Der Hinweis auf die Unkenntnis der tatsächlichen Fälligkeit lege nur den Organisationsmangel offen, der letztlich zur Festsetzung des ersten Säumniszuschlages führte. In einer rechtzeitig dagegen eingebrachten Berufung wurde…

UFSL FSRV/0041-L/13Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehlen effektiver Kontrolleinrichtungen in der Büroorganisation einer Steuerberatungskanzlei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.10.2013

…notwendig, dass Fristen vermerkt und in Evidenz gehalten werden, um einer allfälligen Fristversäumung vorzubeugen. Von einem bloß minderen Grad des Versehens kann nicht mehr gesprochen werden, wenn Organisationsmängel vorliegen, wodurch die fristgerechte Setzung von Prozesshandlungen nicht gewährleistet ist, wenn kein wirksames Kontrollsystem vorgesehen ist, das…

UFSS RV/0474-S/10Es liegt kein geringes Verschulden vor, wenn der Fehler hätte auffallen müssen und zudem mehrere Fehler passiert sind. Die Gewissheit der Rechtswidrigkeit der Bescheide liegt schon in der Schätzung selbst, wenn keine allgemein anerkannte Methode gewählt wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.11.2012

…Rechtsprechung hat ein berufsmäßiger Parteienvertreter die Organisation seines Kanzleibetriebes so einzurichten, dass auch die richtige Vormerkung von Terminen und damit die fristgerechte Vornahme von Prozesshandlungen gesichert erscheint. Liegen Organisationsmängel vor, wodurch die Erreichung dieses Zieles nicht gewährleistet ist, ist das Kontrollsystem in diesem Sinne unzureichend…

UFSW RV/3450-W/08Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (bei Betriebsübergabe wurde nicht Formular NeuFö 3, sondern Formular NeuFö 1 vorgelegt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2012

…wurde. Da offensichtlich entsprechende Kontrollmaßnahmen nicht getroffen wurden, erscheint nicht ausreichend dafür vorgesorgt worden zu sein, Organisationsmängel, wie im vorliegenden Fall, zu vermeiden. Da hier ein unvorhersehbares und unabwendbares Versehen nicht vorliegt ist kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegeben." Am 1…

UFSL RV/0786-L/11Bestehen in der Büroorganisation einer juristischen Person grobe Mängel, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.10.2011

…anzulasten sind. Der Umfang der zumutbaren Überwachungs- und Kontrollpflichten ist dabei stets nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Von einem bloß minderen Grad des Versehens kann nicht mehr gesprochen werden, wenn Organisationsmängel vorliegen, wodurch die fristgerechte Setzung von Prozesshandlungen nicht gewährleistet ist, wenn das…

UFSI FSRV/0054-I/10Kein hinreichender Vorsatzverdacht für Einleitung eines Finanzstrafverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.08.2011

…Informationen versehene Kanzlei inhaltliche Richtigkeit gegeben. Es sei zwar bedauerlich, dass dieser Fehler passiert sei, allerdings würde es sich rein um einen Organisationsmangel der steuerlichen Vertretung handeln. Der Beschwerdeführer hätte darauf vertrauen können, dass sämtliche dort bekannten Umstände auch Eingang in seine Steuererklärung gefunden hätten…

UFSW RV/0924-W/09Geltendmachung von (Sonder)Betriebsausgaben bei einer Basispauschalierung, Bescheidberichtigung, offensichtliche rechtliche Unrichtigkeit, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.04.2011Teil 1/2

…gerade diese doch wesentlichen Eingaben sich in einem ordnungsgemäß abgelegten Akt nicht wieder finden würden, sei aus Sicht des Rechtsunterworfenen nicht erklärlich. Dies deute auf erhebliche Organisationsmängel bzw. nicht ordnungsgemäße Aktenführung hin. | Beweis: | Parteieneinvernahme, Beibringung der Dokumentation des elektronischen Aktes in nachvollziehbarer Form…