…13 und 33 Abs. 2 lit. a FinStrG eingeleitete finanzstrafbehördliche Untersuchungsverfahren ausgedehnt, weil der Verdacht bestehe, dass er zudem im Amtsbereich des Finanzamtes Linz vorsätzlich durch Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen, somit unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommensteuer (ESt) für 1997…
…im Bereich des Finanzamtes Grieskirchen Wels vorsätzlich 1) durch die Abgabe unzutreffender Jahresumsatzsteuererklärungen für die Jahre 1999 bis 2001 sowie einer unzutreffenden Umsatzsteuervoranmeldung für Juni 2002, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Verkürzung von Umsatzsteuer für die Jahre 1999 bis 2002 iHv…
…Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf) ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren wegen des Verdachtes ein, er habe vorsätzlich und gewerbsmäßig durch die Nichtabgabe von wahrheitsgemäßen Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, für die Jahre 2005 bis 2009 eine Verkürzung an Umsatzsteuer (2005: 5.925…
…genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, betreffend die Veranlagungsjahre 2001 bis 2007 eine Verkürzung an Einkommensteuer iHv. insgesamt 3.198,39 € dadurch bewirkt zu haben, dass er eine deutsche Pension (Rente) in der Höhe von 2.661,40 € (2001…
…Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Einbringung unrichtiger Abgabenerklärungen für die Jahre 1994 bis 1997 - unvollständige Erklärung der Einnahmen lt. Bp- Bericht vom 30. Juni 2000 - eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer und Einkommensteuer in noch festzusetzender Höhe bewirkt b) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, nämlich der Unterlassung der Einreichung von Einkommensteuererklärungen betreffend das in den Jahren 2005 und 2006 aus dem Drogenhandel erzielte Einkommen, eine Verkürzung von Einkommensteuer in noch zu bestimmender Höhe bewirkt, wobei es ihr darauf angekommen sei, sich durch die wiederkehrende…
…habe als Abgabepflichtiger im angeführten Finanzamtsbereich vorsätzlich A) durch die Einreichung unrichtiger Abgabenerklärungen für die Jahre 2000, 2001, 2002 und 2003, nämlich durch die Nichtbekanntgabe von bezogenen Vermittlungsprovisionen (2000) und erzielter Mieteinnahmen (2000, 2001, 2002 und 2003), somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklären von Einnahmen und Erlösen [ergänze wohl: aus seiner fortgesetzten betrieblichen Tätigkeit als Gastwirt und Unterlassung der Anzeige derselben bei der Abgabenbehörde] eine Verkürzung an Einkommensteuer für 2007 in Höhe von € 12.185,61 [bewirkt], für 2008 in Höhe von…
…Abgabepflichtiger) vorsätzlich durch die Einreichung unrichtiger Abgabenerklärungen (ergänze: Einkommensteuer) für das Jahr 2007, nämlich durch die Nichtbekanntgabe von Provisionen betreffend (die Firma) A. GmbH im Jahr 2007 iHv. 8.896,90 €, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (vorsätzlich) einer Verkürzung von Einkommensteuer…
…des generalpräventiven Aspektes, da Finanzvergehen wie die Hinterziehung von Abgaben gerade durch die (hier erfolgte) Verschweigung steuerrechtlich relevanter Sachverhalte eine das Wirtschaftsleben und den Staatshaushalt nicht unerheblich negativ beeinflussende Auswirkungen haben und die für derartige Taten zu verhängenden Sanktionen so zu gestalten sind, dass sie…
…2002 und 2003 vorsätzlich durch die unrechtmäßige Geltendmachung von Betriebsausgaben in den eingereichten Körperschaftsteuererklärungen für die Jahre 2001 und 2002, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, eine Verkürzung an Körperschaftsteuer iHv. 95.275,00 S (2001), d. e. 6.923,90 €, und…
…März 2005 für schuldig, vorsätzlich und gewerbsmäßig a) durch Nichtabgabe von Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Verkürzung an Einkommensteuer für die Jahre 1998 bis 2000 in Höhe von insgesamt 1.223,01 € (1998: 827,31 €; 1999: 331,97…
…136 und 157 FinStrG eingestellt wird. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 14. Oktober 2004, SN 046-2000/00521-002, hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Bw. für schuldig befunden, durch die Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…und der Spruch des erstinstanzlichen Erkenntnisses wie folgt abgeändert: N.N. ist schuldig, sie hat im Bereich des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln fahrlässig durch Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung 2005, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Verkürzung von Einkommensteuer 2005 in Höhe von…
…Verdacht bestehe, er habe vorsätzlich | 1. | unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklären von Erlösen und Einnahmen eine Verkürzung an Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1997 in noch festzustellender Höhe bewirkt und | 2. | unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem §…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch die Abgabe unrichtiger Steuererklärungen hinsichtlich der Veranlagungsjahre 2005 bis 2007 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 24.978,02 bewirkt und betreffend die Veranlagungsjahre 2003 bis 2007 eine Verkürzung an Einkommensteuer in Höhe von insgesamt € 68…
…Führung von Aufzeichnungen bzw. dem Verschweigen von Einnahmen aus dem Zeltverleih und aus der Schaustellertätigkeit HF dazu bestimmt habe, als Abgabepflichtige im Bereich des Finanzamtes Linz, StNr. 12, die erzielten betrieblichen Einkünfte zu niedrig anzugeben und dadurch unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht für…
…Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten und zwar dadurch, dass Abgaben, welche bescheidmäßig festzusetzen sind, infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruchs nicht mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist festgesetzt werden haben können, folgende Abgabenverkürzungen bewirkt habe: Einkommen- und Umsatzsteuer in noch festzustellender Höhe, wobei…
…dass der Bf. diese Einkünfte als Teil seines Welteinkommens dem Finanzamt gegenüber verschwiegen hat und bisher darüber keine Angaben gemacht hat. Daraus ergibt sich jedoch der Verdacht, dass sich der Bf. durch dieses Verschweigen einer Einkunftsquelle in Österreich die entsprechenden Abgaben ersparen wollte, somit der…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch die Einreichung einer Arbeitnehmerveranlagungserklärung für 2004, in welcher Einkünfte aus dem Abbau- und Bestandsvertrag vom 26. Februar 2004 (Kiesabbauzins) nicht erklärt wurden, eine Verkürzung an Einkommensteuer für das Jahr 2004 in Höhe von € 56.548,92 bewirkt und hiemit…