…13 und 33 Abs. 2 lit. a FinStrG eingeleitete finanzstrafbehördliche Untersuchungsverfahren ausgedehnt, weil der Verdacht bestehe, dass er zudem im Amtsbereich des Finanzamtes Linz vorsätzlich durch Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen, somit unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommensteuer (ESt) für 1997…
…ungerechtfertigten Geltendmachung von Betriebsausgaben für den Zigarettenautomaten und mit der Verschweigung von Einkünften Privatverkäufen der von der Firma ***26*** erworbenen Getränke) Verkürzungen an Einkommensteuer in der im Schuldspruch angeführten Höhe vorsätzlich bewirkt hat, wobei sie vorsätzlich die sie treffende abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach…
…schuldig erkannt, 1) als Abgabepflichtiger vorsätzlich durch (die) Abgabe von unrichtigen Einkommensteuererklärungen [ergänze: zur StNr. 34 ], somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, Verkürzungen an Einkommensteuern für 2005 iHv. € 19.997,41, für 2006 iHv. € 28.045,84 und für 2007 iHv…
…bis zu einem Betrag von 30.000,00 € steuerfrei seien und dass diese Bestimmung betreffend ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gleich anzuwenden sei. In weiterer Folge sei die Bf. davon ausgegangen, dass keine weitere Anzeige-, Offenlegung-und Wahrheitspflicht für sie in Österreich daraus…
…lit. a FinStrG ist im vorliegenden Beschwerdefall jedenfalls erfüllt. Der Bf. hat unter Verletzung der ihm obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften aus Kapitalvermögen (2004: Zinsen: € 71,68; Fonds: € 41,70; Obligationen: € 3.217,34…
…weil er im Amtsbereich des genannten Finanzamtes als Angestellter der B-AG fahrlässig unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichterklärung der beschriebenen illegal erlangten Vorteile aus dem Dienstverhältnis in den Jahren [gemeint wohl: betreffend die Veranlagungsjahre] 2003 bis 2006 eine Verkürzung bescheidmäßig…
…nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eine Mehrzahl von Anhaltspunkten dafür, dass dem Erblasser die im Inland bestehende Abgabenpflicht bekannt war und er die erzielten Erträge der Abgabenbehörde entgegen der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht diese Einkünfte bewusst verschwiegen und somit den Tatbestand der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung…
…von der darüber im Rahmen der Beschwerdeentscheidung zu treffenden rechtlichen Beurteilung bestimmten Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG (vgl. etwa VwGH 30.5.1995, 93/13/0217), dass der Bf., indem er einerseits unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des § 119 BAO, nämlich durch…
…im September 2010 durch ihren abgabenrechtlich verantwortlichen Geschäftsführer GF zu ihren Gunsten im Bereich des Finanzamtes FA vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in der eingereichten Körperschaftsteuererklärung 2009, nämlich durch die Nichterklärung von (zusätzlichen) betrieblichen Einnahmen in der Höhe von € 98…
…begeht sohin, wer zumindest bedingt vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht seine einkunftserzielende Betätigung der Abgabenbehörde nicht anzeigt und diese infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten (§ 33…
…die Jahre 2009 und 2013, nämlich durch die Nichtbekanntgabe von Einkünften durch Entschädigungszahlungen für anfallendes Ausbruchsmaterial des Straßentunnels …, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, vorsätzlich eine Verkürzung von Einkommensteuer für 2009 in der Höhe von € 1.680,25“ und „Einkommensteuer für…
…im Bereich des Finanzamtes Grieskirchen Wels vorsätzlich 1) durch die Abgabe unzutreffender Jahresumsatzsteuererklärungen für die Jahre 1999 bis 2001 sowie einer unzutreffenden Umsatzsteuervoranmeldung für Juni 2002, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Verkürzung von Umsatzsteuer für die Jahre 1999 bis 2002 iHv…
…im Jahr 2014 € 16.598,21 und im Jahr 2015 € 19.800,78, vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs oder Wahrheitspflicht durch die Abgabe von inhaltlich unrichtigen Einkommensteuererklärungen unter Verschweigung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Ausland eine Abgabenverkürzung bewirkt zu haben. 2…
…Bf. und der Ehegatten zur StNr. 78 dazu beigetragen habe, dass die Bf. im genannten Finanzamtsbereich „als Abgabepflichtige durch Einreichen von unrichtigen Abgabenerklärungen, nämlich durch die Nichtbekanntgabe von Einkünften durch Entschädigungszahlungen für anfallendes Ausbruchsmaterial des Straßentunnels …, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf) ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren wegen des Verdachtes ein, er habe vorsätzlich und gewerbsmäßig durch die Nichtabgabe von wahrheitsgemäßen Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, für die Jahre 2005 bis 2009 eine Verkürzung an Umsatzsteuer (2005: 5.925…
…Tatseite des § 33 Abs 1 FinStrG erfüllt, da unter Verletzung der die Mutter gemäß § 119 BAO treffenden abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten durch Nichtabgabe der Steuererklärung eine Verkürzung einer bescheidmäßig festzusetzenden Abgabe, nämlich der Einkommensteuer, bewirkt wurde. Wie im Zuge der Beweiswürdigung ausgeführt, war auch…
…genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, betreffend die Veranlagungsjahre 2001 bis 2007 eine Verkürzung an Einkommensteuer iHv. insgesamt 3.198,39 € dadurch bewirkt zu haben, dass er eine deutsche Pension (Rente) in der Höhe von 2.661,40 € (2001…
…ihr obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch die Nichterklärung der für das Jahr 2003 von der Basler Kantonalbank gutgeschriebenen Zinsen eine Verkürzung von Abgaben bewirkt. Für den subjektiven Tatbestand einer Abgabenhinterziehung ist es erforderlich, dass der Täter den Steueranspruch kennt und weiß…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflichten Abgabenverkürzungen bewirkt, wobei er bezogen auf die Umsatz und Einkommensteuererklärungen ab dem Jahr 2011 mit der Absicht handelte, sich durch die wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen und bereits zwei solche Taten (Umsatzsteuer 2010 und Einkommensteuer 2010…
…Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Einbringung unrichtiger Abgabenerklärungen für die Jahre 1994 bis 1997 - unvollständige Erklärung der Einnahmen lt. Bp- Bericht vom 30. Juni 2000 - eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer und Einkommensteuer in noch festzusetzender Höhe bewirkt b) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …