…in der Erklärung bzw. den Beilagen zu überprüfen. Es muss der gesamte Sachverhalt offen gelegt werden, und dann kann erst die abweichende Rechtsansicht vertreten werden (VwGH 6.8.1996, 95/17/0109). Die Angaben müssen demnach die Abgabenbehörde in die Lage versetzen, an Hand der…
…auf die Frage nach einer schriftlichen Vereinbarung betreffend Gewinntantieme 2005/06 angegeben, dass er das nicht klären könne, dazu müsse der Steuerberater befragt werden. In der Folge sei im Arbeitsbogen unter "Offene Fragen Steuerberater" festgehalten worden: "keine schriftliche Vereinbarung!" Abweichend davon sei schon bei der…
…den Gesellschaftern OZ und HH. Sowohl die Rechtsprechung (VwGH v. 4.4.1990 86/13/0116) als auch die Einkommensteuerrichtlinien (Rz 1514) vertreten die Rechtsansicht, dass es nicht zu den Obliegenheiten eines Rechtsanwaltes gehöre, Not leidende Klienten durch die Gewährung von Krediten zu unterstützen. Die…
…"Laut der Auskunft der zuständigen Sachbearbeiterin des Finanzamtes erfolgte durch ... eine ordnungsgemäße Offenlegung hinsichtlich des ihm von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften gewährten Doktoranden - Stipendiums für die Veranlagungsjahre 2001 und 2002. Die Einkünfte aus dem Stipendium wurden vom zuständigen Finanzamt als steuerfrei angesehen und daher…
…Würde die Berufungsbehörde dennoch zur Rechtsansicht gelangen, dass ein Anrechnungstatbestand nicht erfüllt sei, so werde in eventu vorgebracht, dass auf Grund der einvernehmlich vom Familienrecht abweichenden Vereinbarung der Ehegatten R. betreffend Übernahme Kosten der Lebensführung und damit Bestehen einer einvernehmlich festgelegten Verpflichtung von Frau R…
…in die Lage versetzt werden, eine Subsumtion des relevanten Sachverhaltes unter den ihrer Ansicht nach zutreffenden Tatbestand durchzuführen. Das heißt, zuerst hat der Abgabepflichtige den Sachverhalt voll und ganz offen zu legen und erst dann darf die abweichende Rechtsansicht vertreten werden (vgl. für viele: Reger…
…im Anlageverzeichnis ausgewiesen waren. Handschriftlich ist vermerkt, dass diesbezüglich "keine Verletzung der Offenlegungspflicht" gegeben ist. Vertritt ein Abgabepflichtiger einen von der behördlichen Rechtsansicht abweichenden Rechtsstandpunkt, so kann er eine Verletzung der Offenlegungspflicht im Sinne des § 33 Abs.1 FinStrG nur vermeiden, wenn er in den…
…Eine abweichende, aber im Rahmen einer nicht unvernünftigen Normenauslegung bleibende Rechtsansicht sei stets als vertretbar anzusehen (Dorazil/Harbich, FinStrG § 9 Rz 4, sowie Leitner/Toifl/Brandl, Österreichisches Finanzstrafrecht, 3. Auflage, Wien 2008, Rz 331ff.). Demnach könne eine nach dem Wortlaut der einschlägigen Gesetzesbestimmungen rechtlich vertretbare…
…Rechtsansicht aus, hat der Steuerpflichtige kein Unrecht verwirklicht und kann ihm letztlich auch die mangelnde Besteuerung der Einkünfte der Stiftung F-A in Österreich nicht zum Vorwurf dahingehend gemacht werden. Eine Vorsatztat liegt daher nicht vor. Mangels ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung liegt auch bei abweichender Rechtsansicht…
…(ON 10), er habe die Vorgangsweise (Investition der GmbH auf fremdem Grund) mit seinem Steuerberater erörtert und dieser habe die Vorgehensweise für unbedenklich erachtet, jedoch zu einer Offenlegung der Investitionen in der Bilanz geraten, was auch geschehen sei, wird durch die Aussage des Zeugen H…
…Die Offenlegung dieser Rechtsmeinung in Beilagen ändert nichts daran, dass die Bw. selbst das Gesetz nicht beachtet hat. Im übrigen ist festzustellen, dass die Variante einer vom Gesetz abweichenden Bilanzierung mit Offenlegung in Beilagen gerade im Zusammenhang mit der Einführung der Soforteingabe- und Ü-Fälle…
… 33 Abs. 1 (allenfalls iVm. § 13) FinStrG auf die Verletzung einer entsprechenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht als auch (zumindest dem Grunde nach) auf den Eintritt des entsprechenden Taterfolges gerichtete Vorsatz muss dabei vor bzw. spätestens zum Zeitpunkt der (erstmaligen) Tatbegehung gegeben sein. Ein allfälliger späterer…
…Finanzamtes noch seitens des unabhängigen Finanzsenates bestritten wurde. Konkrete, im Vorhalt der Abgabenbehörde zweiter Instanz angeforderte Beweismittel zur Offenlegung eines von den Feststellungen und Schlussfolgerungen abweichenden Sachverhaltes (Vorstandsprotokolle, Nachweise über eine vom Dienstnehmer gewünschte Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeits- und Erfolgsnachweise des Dienstnehmers usw.) wurden nicht…
…Art. II UmgrStG in eine KEG. Der Anteil wurde dabei mit 75 % (gleiche Ausgangslage wie Tz. 20) zum Ansatz gebracht. Laut Mitteilung durch das Veranlagungsreferat könne es für das Jahr 1998 zu keiner anrechenbaren Mindestkörperschaftsteuer kommen, da entsprechend der von den Erklärungen abweichenden bzw. vorgenommenen…
…erfolgen. (2) Der Offenlegung dienen insbesondere die Abgabenerklärungen, Anmeldungen, Anzeigen, Abrechnungen und sonstige Anbringen des Abgabepflichtigen, welche die Grundlage für abgabenrechtliche Feststellungen, für die Festsetzung der Abgaben, für die Freistellung von diesen oder für Begünstigungen bilden oder die Berechnungsgrundlagen der nach einer Selbstberechnung des Abgabepflichtigen…
…eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht zu verletzten und eine Einkommensteuerverkürzung zu bewirken, ist ihr jedenfalls eine fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG an Einkommensteuer 2005 vorwerfbar. Aufgrund der teilweisen Verfahrenseinstellung und der vom Spruchsenat abweichenden Beurteilung der subjektiven Tatseite war mit einer Strafneubemessung…
…unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin betreibt als GmbH ein Autohaus. Sie ermittelt ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr (Bilanzstichtag: 28.2.), das auch für die Umsatzsteuer gilt. In ihrem Unternehmen fand eine abgabenbehördliche Außenprüfung statt, bei der der Prüfer in seinem erstatteten Bericht unter…
…genannten zivilgerichtlichen Verfahren die Ansicht, er habe seinem Gutachten über die künftige Steuerpflicht des Berufungswerbers eine auf Basis der Literatur und Rechtsprechung vertretbare Rechtsansicht zu Grunde gelegt. Im Rahmen der Sachverhaltsfeststellung des genannten Urteils des Bezirksgerichtes C werden die Vorbemerkungen, mit welchen der Berufungswerber seinem…
…ist, nicht nur ein richtiges und vollständiges, sondern auch ein klares Bild von den für die Abgabenerhebung bedeutsamen Umstände zu verschaffen. Objektiv setzt die Vollständigkeit die Offenlegung aller für eine ordnungsgemäße Feststellung des Sachverhaltes notwendigen Tatsachen voraus. Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit…
…neuer Tatsachen und Beweismittel sei allein aus der Sicht des von der zuständigen Behörde (der abgabenfestsetzenden Stelle) geführten Verfahrens zu beurteilen. Für das Finanzamt sei nicht ersichtlich, dass eine vollständige Offenlegung anhand der Beilagen (Beilage zur Umsatzsteuer, Beilage zur Einkommensteuer) zu den Steuererklärungen gegeben sei…