Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gesellschafter der Bw. Obst- und Gemüse OEG, Obst- und Gemüsehandel, G., vom 9. Jänner 2007 gegen die als Bescheide bezeichneten Erledigungen des Finanzamtes Graz-Stadt vom 7. Dezember 2006 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303…
…März 2002: 169,62 €; Dienstgeberbeitrag März 2002: 135,07 €; Dienstgeberzuschlag März 2002: 13,50 €. Als Begründung für die Haftungsinanspruchnahme wurde ausgeführt, dass diese Abgabenschuldigkeiten bei der OEG unberichtigt aushafteten. Der Berufungswerber sei "lt. HGB und auch lt. Gesellschaftsvertrag selbständig vertretender Gesellschafter und…
…September 2003) die von der G-OEG für die Jahre 1997 bis 1999 als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und für die Jahre 2000 und 2001 als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne von sonstigen gemeinschaftlichen Einkünften erklärten Einkünfte aus der Vermietung eines Luftfahrzeuges und aus…
…das Finanzamt mit Bescheid vom 6. Juni 2007 Grunderwerbsteuer in Höhe von 4.685,24 € festgesetzt, weil die Übernahme des (ohne Sonderbetriebsvermögen) negativen OEG-Anteiles eine Gegenleistung für den übertragenen betrieblichen Liegenschaftsanteil darstelle. Dagegen richtet sich die gegenständliche Berufung des Dr. VS, nunmehriger Berufungswerber…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der W OEG, Adresse, vom 29. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Gottfried Buchroithner, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Vergabe einer Steuernummer (§ 92 BAO), vom 1. Dezember 2005 nach in…
Insbesondere konnte nicht mehr angegeben werden, wie lange die einzelnen Gesellschafter auf welchen Baustellen gearbeitet haben. Dadurch, dass auf den Rechnungen die Zeiträume, über die sich die Leistungen erstreckten, fehlten, liegen darüber hinaus aber auch keine ordnungsgemäßen Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 11 Abs. 1…
…vom 18. Oktober 2000 wies das Landesgericht Steyr den am 7. Juli 2000 gestellten Antrag auf Löschung der OEG infolge Einbringung des Unternehmens nach Art IV UmgrStG in eine KG mit folgender Begründung ab: "Mit Eingabe vom 30. Mai 2000 beantragten die Gesellschafter HH, MH…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der W OEG, zuletzt K, vertreten durch Marksteiner & Partner GmbH & Co KEG, Wirtschaftstreuhänder, 4310 Mauthausen, Kirchenberg 13, vom 27. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr betreffend die Abweisung eines Antrages auf Vergabe einer…
…bitte genaue Bezeichnung dieser Firmen. Wer - bitte genaue Namensbezeichnung und Anschrift - vermietete die Räumlichkeiten an die Fa. W bzw. an die vier Gesellschafter der OEG? 6) In der Berufung vom 27. Oktober 2005 wurde vorgebracht, dass die Beiträge zur Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft ordnungsgemäß bezahlt…
…vom 1. März 2006 ergibt sich, dass die vier polnischen Staatsbürger als Arbeitnehmer der Fa. K&P Steinmetz OEG nunmehr monatlich 1.685,00 € brutto verdienen. Eine Entlohnung, die sich ausschließlich am wirtschaftlichen Erfolg einer Tätigkeit orientiert, ist für einen Arbeitnehmer zwar selten, kommt…
…wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen. Dieser Schriftsatz blieb unbeantwortet. Am 15. Oktober 2004 erließ das Finanzamt den Haftungsbescheid, mit dem der Berufungswerber für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Firma X OEG im Ausmaß von 4.358,49 € (3.962,50 € Umsatzsteuer 2000, Fälligkeit 15. Februar 2001…
…2001 beim Bezirksgericht Steyr eingelangt sei, Beschlussausfertigung 12. September 2001, sei er aus der G OEG ausgeschieden. Er hätte von da an so gut wie keinen Kontakt mehr zu seinem ehemaligen Mitgesellschafter FR . Soweit er sich noch erinnern könne, hätten damals keine offenen Abgabenschuldigkeiten hinsichtlich…
…2005 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2003 entschieden. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Art und die Höhe der im angefochtenen Bescheid festgestellten Einkünfte bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war Gesellschafter einer OEG. In dem von den Gesellschaftern am…
…mit dem der Berufungswerber gemäß § 12 BAO zur Haftung für die Abgabenschuldigkeiten der Fa. OEG im Ausmaß von € 57.500,78 herangezogen wurde, entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten beschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag (in Euro…
…den Zeitraum Dezember 1998 bis März 1999 wurde in Tz. 1 ausgeführt: "Gesamtbetrag der Entgelte sowie Umsätze zu 20% Für den Zeitraum 12/98 bis 3/99 wurden keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und keine Umsatzsteuer entrichtet, die OEG wurde mit Beschluss vom 22. 12. 1998 aufgelöst…
…18. Jänner 2005 folgende Anträge (AS 18): "Ich war im Zeitraum 1995 bis 1998 Mitgesellschafter der P... & St... OEG. In den Jahren 1995 bis 1997 erhielt ich Einkünfte in der Höhe von insgesamt ATS 119.776,-- zugewiesen. Da in diesem Zeitraum keine Entnahmen getätigt wurden…
…seine persönliche Zahlungsverpflichtung übernimmt; die weitere Kaufpreishälfte ist laut Vertrag nicht zu bezahlen, da der Bw bereits Hälfteeigentümer der OEG ist und "diesen Teil des Kaufpreises sich selbst schuldet. Es liegt in diesem Teil des Kaufes ein sogenanntes "In-Sich-Geschäft" vor". In der eingereichten…
…zur Ermittlung eines Firmenwertes der Teilwertgrundsatz des Bewertungsgesetzes dazu führe, dass bei der Bewertung von Notariatskanzleien im Rahmen der Erbschaftssteuer kein Firmenwert anzusetzen ist. An Stelle des Ablösebetrages für den OEG-Anteil war daher die Summe der Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter anzusetzen. Salzburg, am 01…
…unterbleibt (§ 190 Abs 1 iZm § 191 Abs 1 lit c BAO). Entscheidungsgründe Die Bw ist eine aus zwei je zur Hälfte beteiligten Personen gebildete Offene Erwerbsgesellschaft (OEG) mit dem Unternehmensgegenstand Vermögensverwaltung. Sie hat laut Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2000 ihren Sitz in Wien, die Gesellschaftsanschrift…
…eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Zunächst ist festzustellen, dass die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst werden. Dabei kommt es auf die "förmliche…