…auch immer die Funktionen und Risken der involvierten Unternehmen zu beachten sind und es daher zu einer Veränderung (Anpassung) der Verrechnungspreise kommen kann. So sind gemäß OECD-Kommentar bei reinen Innentransaktionen innerhalb des Stammhauses und der Betriebsstätte, die den Gesamtgewinn des Unternehmens nicht beeinflussen können…
…Vertragsrechtskonvention für das OECD-Musterabkommen (idF: OECD-MA) für die Vertragsstaaten rechtliche Relevanz (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 31.7.1996, 92/13/0172). Der OECD-Kommentar verweist darauf, dass die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze für die Auslegung und Anwendung des dem Artikel 9 OECD-MA zugrundeliegenden…
…2 OECD - MA entspreche - seien Vergütungen für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen nur dann als Lizenzgebühren zu klassifizieren, wenn dies unter den Begriff Know-how falle. Auf die entsprechenden Ausführungen des Kommentars zum OECD - MA - wo die Rechtsansicht des Finanzamtes geteilt werde - werde…
…und dem Umstand, dass die Herbeiführung einer Doppelnichtbesteuerung grundsätzlich nicht Sinn und Zweck eines DBA sein kann, nicht zu teilen. Auch wenn diese Überlegungen nicht ausdrücklich im OECD-Kommentar zum Musterabkommen 1977, welches nach Ansicht der Bw als Auslegungshilfe anzuwenden sei, aufscheinen, kann nach hierortigem…
…Art 17 Abs 1 OECD-MA nachgebildete Bestimmung enthält lediglich eine beispielhafte Aufzählung von Künstlern. Die Tätigkeit als (bloß) Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen ist in Art 17 des DBA Schweiz jedoch nicht angesprochen. Nach den Ausführungen in Absatz1 Z 3. des OECD-Kommentars gilt der Artikel…
…wenn ein Staat seinen Steueranspruch dadurch sichert, dass er schon vorzeitig eine Gewinnrealisierung annimmt. Diese Sichtweise wird im OECD-Kommentar in Z 15 (letzter Satz) zu Artikel 7 des OECD-Musterabkommens bestätigt. Danach ist es mit der Betriebsstättenbesteuerung vereinbar, in Fällen einer Überführung von Wirtschaftsgütern…
…der Begriff der Staatsanleihe nicht näher definiert. Der Artikel 11 des angeführten Abkommens weicht vom OECD-Musterabkommen in diesem Punkt ab. Weder im DBA selbst, noch im OECD Musterabkommen, oder im OECD Kommentar wird der Begriff der Anleihe definiert. Eine Definition über die Laufzeit findet…
…der Begriff "Verwaltungsrat" ausschließlich nach dem Schweizerischen Obligationenrecht auszulegen sei. Eine Beschränkung des Anwendungsbereiches von Art. 16 DBA-Schweiz entsprechend der Auslegung des Finanzamtes auf überwachende Funktionen sei weder dem Abkommenswortlaut noch einem der beiden OECD-Kommentare zu den Musterabkommen 1963 bzw. 1977 zu entnehmen…
…ist. Der Art. 12 Abs. 3 Doppelbesteuerungsabkommen entspricht hinsichtlich des Ausdruckes "Lizenzgebühren" im wesentlichen dem Art. 12 Z 2 des Musterabkommens der OECD. Im OECD-Kommentar zum Musterabkommen, welcher nach h.L. und Rechtsprechung Hauptinterpretationsbehelf für die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen ist, finden sich unter Z…
…vorgenommen hat; andernfalls müsste der Qualifkationskonflikt durch ein Verständigungsverfahren bereinigt werden (letzter Satz in Z 8.10 des OECD-Kommentars zu Art 15 OECD-MA in EAS 3201 vom 24.1.2011"). Dass eine solche Diskriminierung wie sie etwa Art 5 (4) sc. EStG vorsieht…
…2 DBA Italien nach innerstaatlichem Steuerrecht zu interpretieren. Solcherart ist aus dem OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen für die angesprochene Frage nichts zu gewinnen. Um beurteilen zu können, ob die Z im Rahmen der wirtschaftlichen…
…2 Abs. 2 OECD-Musterabkommen als Steuer vom Einkommen und vom Vermögen, auf die das Abkommen anwendbar sein soll, ua. auch die Lohnsummensteuer. Deshalb seien nach dem OECD-Kommentar damit die Steuern vom Gesamtbetrag der von einem Unternehmen gezahlten Löhne oder Gehälter erfasst. Unwidersprochen sei…
…denn eine wiederkehrende Nutzung ist für die Betriebstättenbegründung ausrechend. Diese Auslegung beruht auf Z 6 (fünfter Satz) des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA. Danach kann auch im Fall einer Unterschreitung der üblicherweise maßgebenden sechsmonatigen Frist eine wiederkehrende Benutzung der örtlichen Gegebenheiten zu einer…
…für die Dauer der Auslandsentsendung nach Österreich beibehalten hat. Nach der auf OECD-Ebene akkordierten Meinung (Art. 4 Z 15 OECD-Kommentar zum MA) ist das Beibehalten der Wohnstätte im Entsendestaat als Indiz dafür zu anzusehen, dass der Mitarbeiter den Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in…
…Person befindet sich gemäß Art. 4 DBA Schweiz in jenem Staat, zu welchem diese die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Als "Persönliche und wirtschaftliche Beziehungen" einer Person sind nach Z 15 des OECD-Kommentars zu Art. 4 ihre familiären und gesellschaftlichen Beziehungen, ihre berufliche…
…Irland als in Irland ansässig gelten könne. Gegen diese Interpretation des Art 2A Abs 1 DBA Irland dürfte jedoch der OECD-Kommentar zu Art 4 Abs 1 des Musterabkommens sprechen: "So ist eine einengende Auslegung der Vorschrift geboten, weil sie sonst sämtliche in Ländern mit…
…Benützung bestimmt war. Weiters kann davon ausgegangen werden, dass die Wohnung von vorneherein nicht nur zur gelegentlichen Benützung bestimmt war. Als Beispiel für nur gelegentliche Benützung nennt der OECD Kommentar Aufenthalte, die ihrem Anlass nach idR nur von kurzer Dauer sind, wie etwa Vergnügungs-, Geschäfts-…
…engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen gehabt hat. 8) Bei Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensinteressen kommt es somit auf persönliche und wirtschaftliche Beziehungen an. Als "persönliche und wirtschaftliche Beziehungen" einer Person sind nach Z 15 des OECD-Kommentars zu Art. 4 "ihre familiären und gesellschaftlichen Beziehungen…
…Streitjahr die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen gehabt hat. Bei Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensinteressen kommt es auf persönliche und wirtschaftliche Beziehungen an. Als "persönliche und wirtschaftliche Beziehungen" einer Person sind nach Z 15 des OECD-Kommentars zu Art. 4 "ihre familiären und gesellschaftlichen Beziehungen…
…die Bw. während ihrer Auslandstätigkeit im Jahr 2008 in Österreich über einen aufrechten Wohnsitz verfügte. Nach der auf OECD-Ebene akkordierten Meinung (Art. 4 Z 15 OECD-Kommentar zum Musterabkommen) ist das Beibehalten der Wohnstätte im Heimatstaat als Indiz dafür anzusehen, dass die Bw. den…