Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der XX GmbH & Co KG, W, vom 26. Mai 1999 und 8. Juni 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 28. April 1999 und 19. Mai 2000 betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des AA, G, T 38, vom 25. März 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 26. Februar und 15. März 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 und 2006 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
…somit nicht zu den Herstellungskosten gehören. Der Berufung ist daher in diesem Punkt Folge zu geben. ad Betriebliches Nutzungsausmaß betreffend Halle 2 in H.) Gebäude und Grundstücke können grundsätzlich in einen betrieblichen und privat genutzten Anteil aufgeteilt werden. Überwiegende betriebliche Nutzung führt zu notwendigem Betriebsvermögen…
…hat im Laufe des Berufungsverfahrens nicht plausibel dargelegt, aus welchen Gründen bei ihm gerade ein bestimmtes berufliches Nutzungsausmaß vorliegt bzw. weshalb das vom Finanzamt angesetzte Nutzungsausmaß von 50% nicht realistisch ist. Eine allfällige Änderung der vom Finanzamt vorgenommenen Schätzung war daher nicht in Erwägung zu…
…€ (2001); 16.068,80 € (2002) und 37,19 € (2003); d. s. jeweils 39 % (= betriebliches Nutzungsausmaß laut Erklärungen) der für die angeführten, nicht betrieblich veranlassten Lieferungen bzw. Leistungen geltend gemachten Vorsteuerbeträge laut Tz 9, 10 und 11 des Prüfberichtes, ein entsprechender Tatvorsatz…
…€ (2001); 16.068,80 € (2002) und 37,19 € (2003); d. s. jeweils 39 % (= betriebliches Nutzungsausmaß laut Erklärungen) der für die angeführten, nicht betrieblich veranlassten Lieferungen bzw. Leistungen geltend gemachten Vorsteuerbeträge laut Tz 9, 10 und 11 des Prüfberichtes, ein entsprechender Tatvorsatz…
…Keller, Abstellräume uä), seien bei der Ermittlung des unternehmerischen bzw. privaten Gebäudeanteiles irrelevant; das jeweilige Nutzungsausmaß sei nach der restlichen Nutzfläche zu ermitteln. Aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sei festzuhalten, dass gegen die Anwendung der Bestimmung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 iVm…
…die Mindestdauer des Leasingvertrages, also über 15 Jahre (so die Bw.), oder "dem jeweiligen Nutzungsausmaß entsprechend" "unter Zugrundelegung der vorgelegten Baupläne" unter Anwendung eines AfA-Mischsatzes von 3,5 % (so das Finanzamt) abzuschreiben sind. 3. Abschreibung Heizungs- und Sanitärinstallationen Strittig ist, ob ein Teil der…
…Bw.), oder "dem jeweiligen Nutzungsausmaß entsprechend" "unter Zugrundelegung der vorgelegten Baupläne" unter Anwendung eines AfA-Mischsatzes von 3,5 % (so das Finanzamt) abzuschreiben sind. Zum Sachverhalt der Streitpunkte 1 und 4 wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in der Berufungsentscheidung vom 29. August…
…den betrieblichen bzw. privaten Bereichen zuzuordnen seien, sondern mittelbar beiden Bereichen dienten, bei der Ermittlung des betrieblichen bzw. privaten Anteiles des Gebäudes irrelevant, das jeweilige Nutzungsausmaß sei nach der restlichen Nutzfläche zu ermitteln (vgl. Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer - Handbuch, S 111 und Doralt, Einkommensteuergesetz, S 106…
…betreffend das Haus G-Gasse10 u. a. vor, dass das betriebliche Nutzungsausmaß nicht 38,2% sondern 48,82% betrage. Dieses sei all jenen Aufwendungen zugrunde zu legen, die sowohl den privaten als auch den betrieblichen Teil dieser Liegenschaft beträfen. Betreffend die Abschreibung der Grundstücke führte…
…des Haushaltes und der Lebensführung in der Regel nicht zu Werbungskosten führten, weil eine behördliche Überprüfung eines (behaupteten) Nutzungsausmaßes entweder unmöglich oder nur unter nicht vertretbaren Eingriffen in die Privatsphäre des Steuerpflichtigen durchführbar wäre. Er verweise dabei insbesondere auf das Erkenntnis des VwGH vom 25…
…unter der Annahme üblicher Verhältnisse, für Computerkosten vorgesehenen, privaten Nutzungsausmaßes als zutreffend erachtet (40% Privatnutzung). Der UFS hegt keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit dieser Schätzung im anhängigen Verfahrens, weil davon auszugehen ist, dass dem in Rz 339 der LStR angeführten Nutzungsverhältnis breite Erfahrungswerte der Abgabenverwaltung…
…Jahre 2006 bis 2008 durchgeführten Betriebsprüfung wurde das Ausmaß der betrieblichen Nutzung aufgrund der festgestellten Nutzungsverhältnisse auf 19,4 % vermindert. Dieses Nutzungsausmaß bestand schon mit ziemlicher Sicherheit seit Beginn der Nutzung des Objektes im Jahr 2002, jedenfalls aber ab dem Jahr 2006 (Beginn des Prüfungszeitraumes)…
…können, ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich bzw. beruflich genutzt werden. Von einem solchen Nutzungsausmaß kann angesichts der Erklärung des Bw im Schreiben vom 5. März 2013, die private Beanspruchung in den Jahren 2011 und 2012 habe vom Umfang her "weniger als die Hälfte" eingenommen, nicht…
…Schätzung des betrieblichen Nutzungsausmaßes des Gebäudes: | | Betriebliche Nutzungsfläche | Private Nutzungsfläche | Gesamte Nutzungsfläche | | Pension 283m2 | Wohnung 67m2 | | | | Hobbyraum 34m2 | | | | überdachter Vorplatz und Einstellplatz 53m2 | | Flächenanteil | 283m2 | 154m2…
…Zusammenhang mit einer Vermietungstätigkeit Telefon und Internet bzw. email genutzt werden, ist jedenfalls glaubhaft. Da der Bw ein konkretes Nutzungsausmaß nicht dargetan hat, kommt nur eine griffweise Schätzung der der dafür angefallenen Kosten in Betracht. Im Hinblick darauf, dass hinsichtlich der drei im Mietobjekt befindlichen…
…mit dem Arbeitgeber- eigenen KFZ angefahrenen Zielorten hingewiesen werden, die das Nutzungsausmaß im Verhältnis zur Gesamtkilometerleistung klarstellten. Die neue Kreditzusage der Bank vom 07.12.2011 über EUR 150.000,00 war dem Schreiben angefügt. Es handelt sich um einen in 120 Monatsraten rückzahlbaren Abstattungskredit…
…diese beruflichen Tätigkeiten anfallen. Daran anknüpfend ist von Ihnen eine nachvollziehbare und glaubhafte Berechnung (Schätzung) ihres beruflichen Nutzungsausmaßes vorzunehmen. Auf Grundlage des bisherigen Vorbringens - das über die bloße Behauptungsebene nicht hinausgeht - werden vom UFS die von Ihnen begehrten sonstigen Werbungskosten nicht anerkannt, weil eine berufliche…
…ABNr. 56/02 bzw. Zeitpunkt der nachweislichen Berichts-Kenntnisnahme durch den Geschäftsführer der GmbH) grundsätzlich sowohl um die Pflicht zum Ansatz von dem jeweiligen Nutzungsausmaß entsprechenden (steuerpflichtigen) Sachbezügen in der Lohnverrechnung bzw. in den Lohnkonten für den Fall einer Privatnutzung der Firmenfahrzeuge durch die Arbeitnehmer…