…Februar 1998 von den Stiftern WK (in der Folge Erststifter), seiner Ehegattin sowie den beiden Töchtern errichtet. Der Stiftungszweck besteht laut § 3 der Stiftungsurkunde a) in der Unterstützung von Begünstigten namentlich durch Gewährung von Geldleistungen, durch Nutzungsüberlassung von Stiftungsvermögen als Sachzuwendungen oder auch durch Übertragung…
…9. 1996, C-230/94) - zutreffend zum Ergebnis gelangt ist, dass für die Frage, ob die Nutzungsüberlassung einer Wohnimmobilie an den Gesellschafter (Stifter/Begünstigten) eine unternehmerische Tätigkeit darstellt, auf das Vorliegen einer marktkonformen Vermietung abzustellen ist. (46) Beiser (SWK, 31/2009, S. 903ff) erachtet das…
…eine Vermietung einer Immobilie zu Wohnzwecken an den Stifter/Begünstigten als fortlaufende Dienstleistung auch bei einer Privatstiftung als unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 Abs. 1 UStG 1994 (bzw. als wirtschaftliche Tätigkeit iSd der MwSt-Systemrichtlinie) in Betracht kommt. Eine derartige Nutzungsüberlassung ist nicht von vornherein als…
…so ist dieser Vorgang durch den Betrieb der Kapitalgesellschaft veranlasst, wenn die Kapitalgesellschaft eine Wohnung dieser Art, Größe und Lage auch zum Zwecke der Nutzungsüberlassung an einen fremden Arbeitnehmer angeschafft oder hergestellt hätte. Erweist sich, dass die Kapitalgesellschaft eine derartige Anschaffung oder Herstellung für einen…
…2007/15/0255, entschieden hat, steht die Abgabenbehörde im Einklang mit Rechtsprechung und Lehre, wenn sie die Nutzungsüberlassung an Hand eines Vergleichs zwischen den Umständen, unter denen das Wohngebäude im Beschwerdefall dem Mieter überlassen wurde, und den Umständen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich…
…Gesamtheit der Gegebenheiten des Einzelfalls gehören und daher neben anderen Gesichtspunkten bei dieser Prüfung berücksichtigt werden können. Die Überlassung einer Liegenschaft durch eine Privatstiftung an den Stifter oder an Begünstigte im Rahmen der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke ist daher dann nicht als nachhaltige Tätigkeit einzustufen…
…105134/08 bzw. in der Folge 150038/09, kurz Prüfung II). Erstmals qualifizierte das Finanzamt die behauptete Vermietung des Einfamilienhauses an [Stifter_A***Z***] und [Stifterin_und_Begünstigte_H***] nun als nicht unternehmerisch. Verfahrensrechtlich setzte es diese Feststellung mit Bescheiden vom 26. März 2009 um…
…Anlehnung an eine Leasingfinanzierung konfrontiert worden war, legte Sie Berechnungen vor, die ganz offensichtlich erst aktuell erstellt worden waren. Später angekündigte weitere Grundlagen wurden nicht mehr beigebracht. 1.2 Zusammenfassung Mangels steuerlicher Anerkennung stellt die Nutzungsüberlassung des bebauten Grundstückes in [Ort_A***] an [Stifter_A…
…Die Bw. gab aber an, dass die Vermietung bereits seit Dezember 2001 erfolgt sei. Der Umstand, dass es bei Beginn der Nutzungsüberlassung keinen Mietwert oder eine Vereinbarung darüber gab, trotzdem aber der Wohnsitz seitens der Stifterin und Begünstigten begründet wurde, spricht gegen eine im Wirtschaftsleben…
…an die Stifterin und Begünstigte, Frau B.B., nur vom Begünstigungswillen der Bw. gegenüber der Stifterin getragen war und als Tätigkeit im Rahmen der Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke zu beurteilen war. Die Bw. trat nach außen nicht als Wirtschaftsteilnehmerin auf. Es wurde durch die Nutzungsüberlassung…
…Veranlagung in Form der Errichtung eines Einfamilienhauses die wirtschaftlich sinnvollere Maßnahme gewesen wäre, sondern ob die von der Beschwerdeführerin tatsächlich gewählte Form der Errichtung und Überlassung einer Wohnimmobilie an den Stifter auf eine Art und Weise erfolgte, die die Beschwerdeführerin als Steuerpflichtige (Unternehmerin) auswies." Im…
…Pkt. 1.1). Mangels steuerlicher Anerkennung stellt die Nutzungsüberlassung des bebauten Grundstückes in [Ort_A***] an [Stifter_A***Z***] und [Stifterin_und_Begünstigte_H***] somit keine steuerlich relevante Einkunftsquelle dar. Der anfallende Verlust ist 2007 steuerlich nicht zu berücksichtigen. 2 Zwischensteuer Bei Privatstiftungen wie der…
…unrichtigen Vorstandsbestellung die Begünstigtenposition der AH bzw. der FJ quasi "aufgehoben" wird, ist ihr auch in diesem Punkt nicht beizupflichten: Da Zuwendungen an die Stifter im vorliegenden Fall erfolgt sind, müssen die Begünstigten vorher (vom Vorstand) festgestellt worden sein. Selbst ein entgegen dem Stiftungszweck festgestellter…
…wurden an die Berufungswerberin übertragen. Die seitens der Raika bei der Berufungswerberin hypothekarisch sichergestellten Bankverbindlichkeiten (inkl. Zinsen und Spesen) sind in den Jahresabschlüssen von Herrn MF (Handel mit Orientteppichen) beinhaltet. Am 15. Juni 2004 teilte der Steuerberater mit, dass die Liegenschaften von den Stiftern selbst…
…Tätigkeiten abgestellt wird (VwGH 7.7.2011, 2007/15/0255; UFS 29.1.2013, RV/0822-L/07, beide jeweils zur Vermietung durch eine Privatstifung an den Stifter bzw. Begünstigten). (23) Die Berufungen waren daher aus den dargestellten Gründen abzuweisen. Linz, am 1. Juli 2013
…führte der Stiftungsvorstand der Bw. bzw. der steuerliche Vertreter aus, dass der Stifter/Begünstigte an die Stiftung herangetreten sei und um dieses Darlehen ersucht habe, da er in diverse Immobilien (streitgegenständliche Eigentumswohnung/Mietinvestitionen; sein Haus in der Steiermark) investieren habe wollen. Diese Argumentation sei dem…
…Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die berufungswerbende Privatstiftung (Bw.) wurde mit Stiftungsurkunde vom 29. Juni 1995 errichtet. Ihr Zweck ist laut Stiftungsurkunde die Sicherstellung der Verwaltung des Vermögens der Stiftung und die Förderung der Begünstigten aus den Erträgen des Stiftungsvermögens. Stifter sind…
…Leistung (gegenständlich die Nutzungsüberlassung) nach ihrem "inneren Gehalt" ihre Ursache in einem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis hat oder ob es sich um Leistungen handelt, die auf einer gesonderten schuldrechtlichen - auf natürlichen Interessensgegensätzen basierenden - Vertragsbeziehung beruhen. Im Falle der Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsgutes einer Stiftung an den Stifter bzw…
…der Umbau und die anschließende Nutzungsüberlassung nach herrschender Ansicht nicht vom Zweck der Einnahmenerzielung, sondern vom Begünstigungswillen der Stiftung getragen sei, was sich daran zeige, dass der Umbau offensichtlich an den (höchst)persönlichen Bedürfnissen des Stifters und seiner Familie ausgerichtet und eine allgemeine Beteiligung am…
…gegenständliche Vermietung nicht den Grundsätzen der Fremdüblichkeit entspricht, sondern erblickte in der Nutzungsüberlassung der Liegenschaft eine Zuwendung der Privatstiftung, die der Kapitalertragsteuer unterliegt. Es erließ daher mittels der Formulare L 20 die angefochtenen Bescheide, welche an die Bw. zu Handen des steuerlichen Vertreters adressiert sind…