…ihnen seien keine bzw. in einem ihren Beteiligungsverhältnissen nicht entsprechenden Ausmaß verdeckte Ausschüttungen zugeflossen. Mehrgewinne sind auch dann nach dem allgemeinen Schlüssel zu verteilen, wenn der tatsächliche Nutznießer nicht feststeht (vgl. VwGH 10.3.1982, 81/13/0072; VwGH 8.11.1983, 83/14/0037…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Dieter Ortner, Heinz Hengl und Joachim Rinösl im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Berufung der Bw. (vormals CXGmbH), PZ, RTStraße 31, vertreten durch die DKfm…
Punkte b c und d und Punkt 3.2), zählt dieser Raum Nr. 2 und 3 im Obergeschoß ebenfalls zur außerbetrieblichen Sphäre der Bw. Er zählt nicht zum Betriebsvermögen. b.) Erdgeschoß - Raum Nr. 2 und 5 Feststellungen: Aussehen des Raumes am 9.7.2004 und…
…aus deren Beteiligung an der Bw. zuzurechnen, da der Nutznießer der verbilligten Wohnung K GF nur an der KG, nicht aber durch den Besitz von Aktien an der stillen Gesellschafterin CH AG beteiligt war (siehe oben Punkt 1 a), weshalb kein Vorteil der CH AG…
…Die Geldbeträge seien auf das Bankkonto des Vereins geflossen. Die Finanzverwaltung habe aber diese Geldbeträge dem Bw. persönlich als (angeblichem) wirtschaftlichem Nutznießer der Gelder steuerlich zugerechnet und nicht dem Verein als nominellem Geldempfänger und dem Bw. die antragsgegenständlichen Abgaben (Einkommensteuer) vorgeschrieben. Gänzlich konträr habe die…
…durchzuführen. Erst im Anschluss daran ist die S auf die Frau NR zugegangen und hat um eine Subvention gebeten, mit der Begründung, dass Nutznießer ja nicht primär die "O" ist, sondern dass die Gemeinde Z hier ganz maßgeblich davon werde profitieren können. Die Fr. NA…
…Halmrüben, die derjenige, der über sie verfügt, als Eigentümer, Pächter oder Nutznießer einer Liegenschaft geerntet hat, zur Herstellung von Alkohol unter Abfindung verwendet werden. Im gegebenen Zusammenhang verweist das Zollamt auf Artikel 19 Abs. 1 der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober…
…Halmrüben, die derjenige, der über sie verfügt, als Eigentümer, Pächter oder Nutznießer einer Liegenschaft geerntet hat, zur Herstellung von Alkohol unter Abfindung verwendet werden. Im gegebenen Zusammenhang verweist das Zollamt auf Artikel 19 Abs. 1 der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober…
…Nach Can 1473 CIC 1917 kann der Pfründeberechtigte (Pfarrer) daraus Früchte ziehen. Es macht daher das Wesen des Benefizialsystems aus, dass der Amtsträger (Pfarrer) als Nutznießer des Benefizialvermögens aus diesem seinen angemessenen Lebensunterhalt bezieht (vgl Heimerl/Pree, Handbuch des Vermögensrechtes der katholischen Kirche, Regensburg 1993…
…deren Gesellschafterinnen (die Bw. bzw. die C) dar. Tatsächliche Nutznießer der von der B3 getragenen Aufwendungen seien die Begünstigten der Stiftungen R und D, die gleichzeitig Miteigentümer der Liegenschaft z bei der die gegenständliche verdeckte Ausschüttung festgestellt worden sei, wären. Die von der B3 übernommenen…
…oder Gemeinden gebe es nicht. Unternehmen, die im Bereich der gegenständlichen Wirtschaftszone Grundstücke ankauften, sei als Nutznießer des Projekts bei Abschluss des Kaufvertrages der erwähnte Verkehrsbeitrag von 15 € bzw. 10 € pro Quadratmeter vertraglich aufgebürdet worden. Diese Vorgangsweise sei auch bei zukünftigen Grundstücksankäufen in…
…da eine Doppelbestrafung vorläge, da er auch den Abgabenbetrag zu entrichten habe, ohne dass er Nutznießer eines entsprechenden Warenverkehrs sei. Es handle sich auch nicht um einen Firmenverbund; die Höhe des Wiederverkaufswertes bemesse sich in dieser Preisspanne. Aufgrund der eingereichten Belege rechtfertige sich die Halbierung…
…einer Liegenschaft, die ebenfalls im Eigentum des Bf. steht. Eine Wegebefestigung auf einer Länge von 50 m könne daher nicht ohne Auftrag und Wissen des Besitzers und alleinigen Nutznießers durchgeführt worden sein. Zumindest seit August 2005, dem Zeitpunkt der Feststellung der Aufbringung von Bauschutt, habe…
…1 Z. 1 KBGG überschritten worden. Der Bw hat gegen diesen Bescheid Berufung eingebracht und begründend Folgendes ausgeführt: Der Bw habe diese Zuschüsse nie beantragt und sei niemals selbst Nutznießer dieser Zuschüsse gewesen. Zudem sei dem Bw vorab die diesbezügliche Antragstellung weder durch die Bezieherin…
…bei der Erste Bank behoben Rechtliche Würdigung: Aufgrund des o.a. Sachverhalts ist laut Ansicht der BP der Bw. der alleinige Machthaber und wirtschaftlicher Nutznießer betreffend die auf den Bankkonten eingegangenen Erlöse aus Zahlscheinwerbungen. Zwecks Vermeidung entsprechender Abgabenbelastung (Umsatzsteuer, Einkommensteuer) wurde die Fa. R vorgeschoben…
…am 8. Februar 2000 gegründet worden. Am 21. April 2000 seien drei (namentlich angeführte) Gesellschaften als neue Verwalter genannt worden, deren Direktor - und "Nutznießer" der K1Luxembourg S.A. - RG gewesen sei. Die K1Luxembourg S.A. habe ihren Gesellschaftssitz in einem Bürokomplex in Luxemburg gehabt. Sie…
…vorgesehene Gewinnverteilung maßgeblich. Mehrgewinne zB aus der Nichtanerkennung von Betriebsausgaben, Zuaktivierungen sowie Unsicherheitszuschläge ("ein tatsächlicher Nutznießer steht nicht fest") seien - so die abschließenden Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung - nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen. Im Verfahren vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde die Bw. mittels Vorhaltes ua…
…keine Bereicherung ihrerseits erfolgt. Die Bezug habende Wohnung hätten nach dem Ableben ihres geschiedenen Mannes dessen Geschwister geerbt. Nutznießer dieser Wohnung wären somit diese beiden. Zum Beweis der Richtigkeit dieses Vorbringens legte sie Bankbelege vor, wonach von ihrem Konto bei der V. die Folgeprämien für…
…steuerlich anerkannten Abschreibung alljährlich mittels entsprechender Zahlung zu ersetzen. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) wurde mit S 4.545 bzw € 330,29 bemessen und in weiterer Folge mit diesem Betrag durch den Nutznießer geltend gemacht. Ein nachträgliches Abgehen von dem ab dem Jahre 2000…
…gegen Herrn W. bereits eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt sei, so dass dies auf einen möglichen Nutznießer und Machthaber deute. Der Bw. sei jedenfalls kein Nutznießer gewesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Jänner 2007 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte nach Zitierung der §…