…dass zwischen Wohnort und Arbeitsort eine Zugverbindung besteht und damit die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel jedenfalls möglich ist. Ausgehend von den dargelegten Grundsätzen ergibt sich zB unter Benützung des eigenen Kfz für die Fahrt von der Wohnung in W bis zum Bahnhof C (laut Routenplaner "ViaMichelin…
…ob das Kfz am Arbeitsort für die Berufsausübung erforderlich ist." Dagegen ist es nach UFS [Innsbruck], Senat 3 [Referent], 3.1.2004, RV/0072-I/03, und UFS [Innsbruck], Senat 2 [Referent], 20.7.2005, RV/0427-I/04 unzumutbar, bei beruflicher Notwendigkeit der Nutzung…
…die ÖV-Benutzung von einer der nahegelegenen Innenstadt-Tiefgaragen (zwischen 5 und 10 Minuten), in Summe durchschnittlich rd. 70 Minuten je Fahrtrichtung. Die Notwendigkeit eines Kfz vor Ort ist aufgrund der praktisch durchgehenden Dienstverrichtung auf der Baustelle in Wien/S.-Straße bis zumindest Mitte Juni…
…kurz XY. GmbH). Der in der Berufung gegen des Einkommensteuerbescheid 2009 begehrte Ansatz eines Pauschbetrages wegen der Notwendigkeit der Benützung eines Behinderten-Kfz als außergewöhnliche Belastung wurde vom Bw in der von der Erstbehörde für 2008 als Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid vom 25. Juli 2011…
…GmbH (im Folgenden kurz XY. GmbH). Der in der Berufung gegen des Einkommensteuerbescheid 2009 begehrte Ansatz eines Pauschbetrages wegen der Notwendigkeit der Benützung eines Behinderten-Kfz als außergewöhnliche Belastung wurde vom Bw in der von der Erstbehörde für 2009 als Vorlageantrag nach § 276 BAO gewerteten…
…sein kann, bietet sich die betriebliche Notwendigkeit als das Kriterium an, an Hand dessen die Zuordnung zum Betrieb oder zum Privatbereich vorgenommen wird (Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Band III A, § 4 Abs. 4, Tz 1). Aufwendungen für einen Garagenplatz am Wohnort des Bw. sind…
…jährlich. Dividiert man diese durch die täglich gefahrenen Kilometer von zumindest 120 km und weiters durch die Anzahl der Arbeitstage von mindestens 200 pro Jahr, ergibt sich bloß eine Erhöhung gegenüber dem kleinen Pendlerpauschale von 5 Cent pro Kilometer. Was die Situation am Arbeitsort E…
…und die Mietkosten am Arbeitsort grundsätzlich abzugsfähige Werbungskosten dar. Werbungskosten müssen wie Betriebsausgaben nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar § 16, Tz 47). Der steuerliche Vertreter des Bw. wurde sowohl vom Finanzamt als auch vom Unabhängigen Finanzsenat aufgefordert, einen belegmäßigen Nachweis der…
…a). Da es sich um eine kleine Ordination handelt (1 Arzt und Besetzung mit 1 Ordinationshilfe), sind die Besorgungsfahrten vorwiegend von der Ordinationshilfe zu erledigen. Zudem stand - unbestrittenerweise - das Kfz auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort zur Verfügung. Die BP hat uns aufgefordert, dazu…
…a). Da es sich um eine kleine Ordination handelt (1 Arzt und Besetzung mit 1 Ordinationshilfe), sind die Besorgungsfahrten vorwiegend von der Ordinationshilfe zu erledigen. Zudem stand - unbestrittenerweise - das Kfz auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort zur Verfügung. Die BP hat uns aufgefordert, dazu…
…ausdrücklich und unmissverständlich fest gehalten, dass dem Geschäftsführer eine private Nutzung von Firmenfahrzeugen ausdrücklich untersagt ist. Verwendete der "Geschäftsführer" Firmenfahrzeuge dennoch für private Fahrten, und dazu gehören auch Fahrten zwischen der Arbeitsstätte und dem Zweitwohnsitz am Arbeitsort, so erfolgte die Verwendung entweder gegen den ausdrücklichen…
…jedes Jahr. (jetz ist kein 1988 jahr nur schon 2005) Zitat: von Finanzamt f.d.6.7.u15. Bez. Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz sind Werbungskosten, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassen doppelten Haushaltsführung vorliegen. Dies ist insbesondere dann der Fall…
…vom Vorliegen einer Reise - aus verschiedenen Gründen. Zum Beispiel besteht für viele Steuerpflichtige die Notwendigkeit sich in hochpreisigen Innenstadtlagen oder Touristenorten verköstigen zu müssen, da ihnen die Zeit fehlt, für ihre Mahlzeiten weiter entfernte billigere Verköstigungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen oder ihr Arbeitsort eben in…
…ihrer Arbeitsausübung die Verwendung und daher das Vorhandensein des eigenen Fahrzeuges am Arbeitsort C. vorsehen würde und sie ohne dem KFZ ihren Beruf nicht ausüben könne. Es sei unmöglich ihren Beruf - Außendiensttätigkeit A. GmbH - auszuüben, wenn sie mit einem Massenbeförderungsmittel - in ihrem Fall per Bus -…
…vom Vorliegen einer Reise - aus verschiedenen Gründen. Zum Beispiel besteht für viele Steuerpflichtige die Notwendigkeit sich in hochpreisigen Innenstadtlagen oder Touristenorten verköstigen zu müssen, da ihnen die Zeit fehlt, für ihre Mahlzeiten weiter entfernte billigere Verköstigungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen oder ihr Arbeitsort eben in…
…und die Kinder dort die Schule besuchen, führt das nicht zu abzugsfähigen Kosten für eine Wohnung am Arbeitsort (vgl. VwGH 18.5.1995, 93/15/0244). Selbst hier sind die Kosten für die Wohnung am Arbeitsort privat veranlasst. Wenn nun der Berufungswerber den Wohnsitz in…
…anfallenden, jedoch nicht am Arbeitsort Arbeitgeber2 durchzuführenden Arbeiten zu erledigen. Der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch in ständiger Rechtsprechung zu Lehrtätigkeiten ausgesprochen, dass der Mittelpunkt dieser Tätigkeiten - auch ungeachtet der zeitlichen Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers - vom materiellen Gehalt her nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt…
…gelten nicht als Wohnung; dabei sind die Gesamtumstände von Bedeutung. Die polizeiliche Meldung ist nicht entscheidend, sie hat allenfalls Indizwirkung. Einen Wohnsitz kann beispielsweise ein Untermietzimmer begründen. Keine "Wohnung" ist hingegen eine Schlafstelle am Arbeitsort, die mit anderen Arbeitnehmern geteilt wird (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar…
…Zimmer am Arbeitsort kann einen Wohnsitz begründen (VwGH 24.1.1996, 95/13/0150; VwGH 30.5.1985, 83/16/0177). Ein ständiger Inlandsaufenthalt ist für die Wohnsitzbegründung nicht notwendig, solange die Verfügungsmacht über die Räumlichkeiten besteht, die zum Wohnen geeignet sind. Bleibt eine Wohnung…
…Die Notwendigkeit einer Aufwendung ist grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anerkennung von Werbungskosten, sondern ein Indiz für die berufliche Veranlassung bzw. für das Fehlen einer privaten Veranlassung (VwGH 29.5.1996, Zl. 93/13/0013). Aufwendungen für Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Arbeitsort zum…