Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des O.E., vertreten durch Dkfm. Mag. DDr. Wilhelm Kryda, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 1170 Wien, Jörgerstraße 37/2, vom 3. Juli 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf, vom 27. Juni 2013 betreffend Zahlungserleichterung…
…wären. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates wurde das Vorliegen einer erheblichen Härte ausreichend dargelegt. Allerdings wird mit einer Darlegung der erheblichen Härte die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit einer Abgabe durch die Gewährung einer Zahlungserleichterung noch nicht dargetan (VwGH 26.1.1989, 88/16/0183). Im hier…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Moore Stephens Ehrenböck Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH, 2820 Neunkirchen, Schwarzottstraße 2a, vom 22. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 21. April 2009 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat10 im Beisein der Schriftführerin E. über die Berufung des A.B., vertreten durch Trust Treuhand- und Steuerberatung GmbH, 1020 Wien, Praterstraße 38, vom 18. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vom…
…wurde der Bf. aufgefordert, die behauptete Nichtgefährdung der Einbringlichkeit durch eine Gegenüberstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie eine Darstellung aller aushaftenden und der von ihm darauf entrichteten monatlichen Beträge glaubhaft zu machen. In diesem Zusammenhang wurde auch auf den am Abgabenkonto StNr. 93 aushaftenden…
…2012 folgt, dass das Finanzamt ihrer Entscheidung sowohl das Vorliegen einer erheblichen Härte als auch die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabenschuld zugrunde gelegt hat. Infolge des unstrittigen Vorliegens aller Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen liegt deren Bewilligung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.2.2004, 2003…
…auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Abgabepflichtige hat daher die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen…
…auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Abgabepflichtige hat daher die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen…
…auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Abgabepflichtige hat daher die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen…
…auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Abgabepflichtige hat daher die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen…
…auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Abgabepflichtige hat daher die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen…
…2008 folgt, dass das Finanzamt ihrer Entscheidung sowohl das Vorliegen einer erheblichen Härte als auch die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabenschuld zugrunde gelegt hat. Infolge des unstrittigen Vorliegens aller Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen liegt deren Bewilligung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.2.2004, 2003…
…das Finanzamt ihrer Entscheidung selbst bei einer verbleibenden Restrate von € 13.002,99 sowohl das Vorliegen einer erheblichen Härte als auch die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabenschuld zugrunde gelegt hat. Infolge des Vorliegens aller Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen liegt deren Bewilligung nach der Rechtsprechung des…
…VwGH 22.4.2004, 2003/15/0112). Zur Beurteilung der erheblichen Härte und der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit wäre somit eine konkrete Darstellung des der Berufungswerberin zur Begleichung der Abgabenforderungen zur Verfügung stehenden Einkommens und Vermögens erforderlich gewesen. Eine solche erfolgte jedoch nicht. Im Stundungsgesuch vom…
…00 € entrichtet werden könnten, ohne aber durch Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen die erhebliche Härte und die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit näher zu konkretisieren. In einer als Vorlageantrag zu wertenden Eingabe vom 7.8.2006 führte der Berufungswerber aus, er möchte gegen den Bescheid…
…auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Abgabepflichtige hat daher die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen…
…auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Abgabepflichtige hat daher die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen…
…auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Abgabepflichtige hat daher die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen…
…2003/15/0112). Zur Beurteilung der erheblichen Härte und der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit wäre somit eine konkrete Darstellung des der Berufungswerberin zur Begleichung der Abgabenforderungen zur Verfügung stehenden Einkommens und Vermögens erforderlich gewesen. Eine solche erfolgte jedoch trotz Aufforderung durch das Finanzamt zur Einreichung eines…
…auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Abgabepflichtige hat daher die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen…