…00 festgesetzt. Die Zwangsstrafe betreffend Nichteinreichung der Umsatzsteuervoranmeldung für Februar 2009 wird mit € 150,00 festgesetzt. Entscheidungsgründe Die Bw. wurde mit Stiftungsurkunde sowie mit Stiftungszusatzurkunde vom 1.1.1900 gegründet und im Monat in das Firmenbuch eingetragen. Der übermittelten Stiftungsurkunde ist folgendes zu entnehmen…
…für das Jahr 1996 wurde - gleichfalls auf Basis der abgebenen Umsatzsteuervoranmeldungen - ein Umsatz in Höhe von 20.000.00,00 S mit dem Normalsteuersatz in Ansatz gebracht, Vorsteuern in Höhe von 70.500,00 S und eine Vorsteuerberichtigung in Höhe von 1.520.000,00…
…Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt. Noch immer würden aber die Umsatzsteuerdaten nicht per Finanz-Online an das Finanzamt gemeldet werden, sondern per Post durch die GmbH. Der Umsatzsteuer-Datenbank (Abfrage vom 24. Juli 2012) betreffend die B-GmbH war zu entnehmen, dass aber weiterhin auch derzeit Voranmeldungen und…
…Nichteinreichung der Abgabenerklärungen (Umsatzsteuervoranmeldungen 1997 und 1-6/98) nicht entschuldbar war und daher der Tatbestand des § 135 BAO, wonach in diesem Fall die Abgabenbehörde berechtigt ist, Verspätungszuschläge bis 10% zu verhängen, erfüllt war. Dem Bw. wurde in der Begründung zur Berufungsvorentscheidung und in einer…
…einer für ein Strafverfahren ausreichenden Sicherheit zur Last gelegt werden könne, er hätte durch bewusstes Nichteinreichen von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen, sodass dem Beschuldigten lediglich das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…
…kam, habe sie im Betrieb ihres Gatten bzw. der Schwiegereltern (Anmerkung: einen Büromaschinenhandel) zu arbeiten begonnen. Dabei sei sie für die Buchhaltung des Unternehmens zuständig (geworden). Sie sei auch die steuerlich Verantwortliche im Unternehmen und jene Kraft, die die Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt habe bzw. erstellen sollte…
…diese erst mit der Umsatzsteuererklärung, und somit erst viele Monate nach der Fälligkeit des Guthabens eingefordert worden sei. Es zeige sich somit, dass das Nicht-Einreichen von Umsatzsteuervoranmeldungen nicht vorsätzlich, sondern nur aus Überlastung nicht stattgefunden habe, und aufgrund der laufenden Erfahrung davon ausgegangen worden…
…diese erst mit der Umsatzsteuererklärung, und somit erst viele Monate nach der Fälligkeit des Guthabens eingefordert worden sei. Es zeige sich somit, dass das Nicht-Einreichen von Umsatzsteuervoranmeldungen nicht vorsätzlich, sondern nur aus Überlastung nicht stattgefunden habe, und aufgrund der laufenden Erfahrung davon ausgegangen worden…
…AG der tatsächliche Betreiber des unter dem Namen seiner Ehegattin CG geführten Gastgewerbebetriebes BPC in T gewesen sei, welches er nach dem Konkurs im eigenen Namen weiter betrieben habe. Für diesen Betrieb seien für 2002 keine Steuererklärungen eingereicht und in weiterer Folge auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen…
…Am 12. Mai 2006 wurde bei der Abgabenbehörde eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht, in welcher eine Gutschrift von -€ 260,74 ausgewiesen gewesen ist (Buchungsabfrage). Am 9. Februar 2009 wurden dem Finanzamt mit den von IN unterfertigten Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2006 Zusammenstellungen übermittelt, aus welchen sich…
…abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise zur Verheimlichung seiner umsatzsteuerpflichtigen Erlöse Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet, keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreicht und auch jegliche weitere Information über diese Erlöse in den Steuererklärungen verheimlicht oder derartige Jahressteuererklärungen nicht einreicht…
…der Erstellung der Steuererklärungen diese Einnahmen gar nicht berücksichtigen hat können. Vorgeworfen wird dem Bw. ja auch, dass er die verfahrensgegenständlichen Einnahmen nicht in sein steuerliches Rechenwerk bzw. in sein diesbezügliches Belegwesen aufgenommen hat. Nicht vorgeworfen wird etwa, dass dem Steuerberater ins Belegwesen aufgenommene und…
…abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise zur Verheimlichung seiner umsatzsteuerpflichtigen Erlöse Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet, keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreicht und auch jegliche weitere Information über diese Erlöse in den Steuererklärungen verheimlicht oder derartige Jahressteuererklärungen nicht einreicht…
…niedrige Schätzung auf Basis der unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen (in welchem Jahr die diesbezüglichen Umsätze ebenfalls nicht erfasst gewesen sind) herbeizuführen. Nach Ansicht des Berufungssenates wäre es aber für den Beschuldigten weitaus unauffälliger gewesen, wollte er den Tatplan zur diesbezüglichen Verkürzung an Einkommen- und Umsatzsteuer für 2004…
…abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise zur Verheimlichung seiner umsatzsteuerpflichtigen Erlöse Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet, keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreicht und auch jegliche weitere Information über diese Erlöse in den Steuererklärungen verheimlicht oder derartige Jahressteuererklärungen nicht einreicht…
…Stammabgaben (Umsatz- und Einkommensteuer) relevanten Beträge, da sich nur diese aus den Steuererklärungen bzw. der Buchhaltung ergeben konnten. Die gegenständliche Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. 6) Umsatzsteuerfestsetzung 2-12/2003: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde auf Grund der Ergebnisse der Nachschau die Umsatzsteuer für…
…Bei der Nichteinreichung der Steuererklärungen 2007 handelte es sich nicht um ein ausnahmsweises Fristversäumnis. Seit Gründung der GmbH seien keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht worden und das Versäumen von Fristen und die damit verbundenen Folgen ließen sich nicht nachträglich im Wege einer Wiederaufnahme beseitigen. Mit Schreiben vom…
…Einreichung der diesbezüglichen Steuererklärungen (der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen) und die Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnsteuern, Dienstgeberbeiträge und Umsatzsteuervorauszahlungen nicht verantwortlich gewesen zu sein, ja - offenbar bis zur Zustellung des Einleitungsbescheides - gar keine Kenntnis von den Pflichtverletzungen erhalten zu haben. Bedenkt man die Schwere der Verfehlungen…
…abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise zur Verheimlichung seiner umsatzsteuerpflichtigen Erlöse Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet, keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreicht und auch jegliche weitere Information über diese Erlöse in den Steuererklärungen verheimlicht oder derartige Jahressteuererklärungen nicht einreicht…
…für Steuererklärungen gefehlt hätte, kann nicht ernstlich angenommen werden und wurde von ihm auch nicht eingewendet. Seine diesbezügliche Säumigkeit erfüllte daher den Tatbestand des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht. Zur Strafhöhe ist auszuführen: Bei der Strafbemessung…