…dass die Eingabe vom 19. Februar 2003 als neues rechtzeitiges Zahlungserleichterungsgesuch gedacht war, mit dem durch zeitgerechte (vor dem ersten Ratentermin eingebrachte) Mitteilung der Nichteinhaltung eines Ratentermines und Antragstellung, den säumigen Ratenbetrag auf weitere Rechnung vorzutragen, ein Terminverlust mit den zwangsläufig daraus erwachsenden Rechtsfolgen verhindert…
…ua. eine Belehrung enthält, dass Gutschriften in die zu leistenden Raten nicht einzurechnen seien, und dass Terminverlust eintrete, wenn auch nur zu einem Ratentermin eine Zahlung in Höhe der festgesetzten Rate unterbleibe. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass der Säumniszuschlag eine objektive Säumnisfolge ist (vgl. VwGH…
…Mit Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides vom 3. März 2011 sei darauf auch im Detail hingewiesen worden. Nach den dort angeführten gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung seien eine Zahlungserleichterung bzw. dementsprechende Ratentermine für die Fälligkeit im Zusammenhang mit der Anrechnung von Gutschriften zu beachten und…
…Zahlungserleichterungen bewilligt, so dürfen Einbringungsmaßnahmen während der Dauer des Zahlungsaufschubes weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Erlischt eine bewilligte Zahlungserleichterung infolge Nichteinhaltung eines Zahlungstermines oder infolge Nichterfüllung einer in den Bewilligungsbescheid aufgenommenen Bedingung (Terminverlust), so sind Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der gesamten vom Terminverlust betroffenen Abgabenschuld zulässig (§ 230…
…Falle einer bewilligten Stundung bei Zahlungserleichterungen an die Stelle des ursprünglichen gesetzlichen Fälligkeitstermins der davon abweichende zuletzt maßgebliche durch Bescheid zuerkannte Zahlungstermin trete. Sogar bei Erlöschen der Zahlungserleichterungen infolge Terminverlustes würden die abweichenden Ratentermine laut Zahlungserleichterungsbescheid weitergelten, solange kein gegenteiliger Rückstandsausweis ausgestellt sei. Solange eine…
…Rate in Höhe von € 1.000,00 am 15. Oktober 2002 entrichtet worden. Laut Bescheid trete Terminverlust ein, wenn auch nur zu einem Ratentermin eine Zahlung unterbleibt, was widerlegt worden sei. Terminverlust trete auch ein, wenn in die Zahlungserleichterung nicht einbezogene Abgaben nicht fristgerecht…
…€ 1.608,55 ist am 25. April 2013 fällig. II. Für den Fall, dass auch nur zu einem Ratentermin keine Zahlung in der festgesetzten Höhe erfolgt (Terminverlust), erlischt die Bewilligung und sind Vollstreckungsmaßnahmen (§ 175 FinStrG) zulässig. III. Die Stundungszinsen werden mit gesondertem Bescheid vorgeschrieben…
…gewährt. Der darüber hinaus verbleibende Rückstand ist am 15. Jänner 2013 fällig. Für den Fall, dass auch nur zu einem Ratentermin keine Zahlung in der festgesetzten Höhe erfolgt (Terminverlust), erlischt die Bewilligung und sind Vollstreckungsmaßnahmen (§ 175 FinStrG) zulässig. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet…
…gewährt. Der darüber hinaus verbleibende Rückstand ist am 15. Juni 2014 fällig. Für den Fall, dass auch nur zu einem Ratentermin keine Zahlung in der festgesetzten Höhe erfolgt (Terminverlust), erlischt die Bewilligung und sind Vollstreckungsmaßnahmen (§ 175 FinStrG) zulässig. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung des Finanzamtes Feldkirch als…
…von € 24.580,62 ist am 15. November 2011 fällig. II. Für den Fall, dass auch nur zu einem Ratentermin keine Zahlung in der festgesetzten Höhe erfolgt (Terminverlust), erlischt die Bewilligung und sind Vollstreckungsmaßnahmen (§ 175 FinStrG) zulässig. Die Stundungszinsen werden mit gesondertem Bescheid vorgeschrieben…
…00 € Restzahlung (28. März 2006): 2.900,00 € Die Bewilligung erfolgt gegen jederzeitigen Widerruf. Für den Fall, dass auch nur zu einem Ratentermin keine Zahlung in der festgesetzten Höhe erfolgt (Terminverlust), erlischt die Bewilligung und sind Vollstreckungsmaßnahmen zulässig (§ 230 Abs. 5 BAO). II…
…unmittelbar im Anschluss an die letzte Rate zu entrichten. Die Bewilligung erfolgt gegen jederzeitigen Widerruf. Für den Fall, dass auch nur zu einem Ratentermin keine Zahlung in der festgesetzten Höhe erfolgt (Terminverlust), erlischt die angeführte Bewilligung und sind Vollstreckungsmaßnahmen (Hinweis auf § 20 FinStrG) zulässig. II…
…Restzahlung ist samt Nebengebühren im Anschluss an die letzte Rate zu entrichten. Die Bewilligung erfolgt gegen jederzeitigen Widerruf. Für den Fall, dass auch nur zu einem Ratentermin keine Zahlung in der festgesetzten Höhe erfolgt (Terminverlust), erlischt die Bewilligung und sind Vollstreckungsmaßnahmen (§ 175 FinStrG) zulässig. II…
…zu verschiedenen Ratenterminen entweder überhaupt keine Zahlungen oder Zahlungen in einer geringeren als vom Finanzamt bewilligten Höhe geleistet. Die Zahlungserleichterungsbewilligung vom 19. 10. 2004 ist daher durch Terminverlust nach § 230 Abs. 5 zweiter Satz BAO erloschen. Dieser Terminverlust wurde vom Finanzamt durch Ausstellung eines Rückstandsausweises…
…Wort auf ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse eingegangen sei. Auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit als gewerbliche Buchhalterin müsse sie über hinreichende Kenntnisse des Verfahrensrechts verfügen und müssten ihr daher die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung bekannt sein. Aus den bestehenden Abgabenverbindlichkeiten und den angebotenen Teilzahlungen…
…September 2008 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Überprüfung hatte die Abgabenbehörde festgestellt, dass der Berufungswerber (Bw.) nach wie vor erhöhte Familienbeihilfe für seine bereits verstorbene Tochter bezogen hatte. Mit…
…sei. Überdies hätte er die in seinem Ansuchen gemachten Zusagen nicht eingehalten. Der Berufungswerber beantragte im Anbringen vom 1. September 2003 die Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat. Das Finanzamt hat die Berufung am 16…
…Säumniszuschlag 1985, 1986, 1988 sowie Stundungszinsen 2011. Die betreffenden Abgabenansprüche werden aufgrund eines Vollstreckungsersuchens des Finanzamtes Innsbruck vom 12.11.2010 vom zuständigen deutschen Wohnsitzfinanzamt der Bw. auf der Rechtsgrundlage des österreichisch-deutschen Amtshilfeabkommens betrieben (Vertrag 4.10.1954, BGBl 1955/249). Mit Schreiben vom…
…00). Der Saldo am 19. Oktober 2005 betrug EUR 99.403,45. An diesem Tag fand eine Besprechung mit dem Finanzamt statt, deren Ergebnis von der Bw. im Kern wie folgt festgehalten wurde (dem Finanzamt zur Kenntnis gebracht per Fax vom 19. Oktober 2005): "Monatlich…
…als solche bestritten. Der Bw. stelle daher den Antrag, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und eine mündliche Berufungsverhandlung durchzuführen. Nach der durch die Sitzverlegung der GmbH erfolgten Aktenabtretung an das Finanzamt Wien 1/23 forderte dieses den Bw. mit dem Vorhalt vom 26. Jänner 2006 auf…