…allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sind, nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung begründet. Da Aufwendungen für Fachliteratur nur dann abzugsfähig sind, wenn der Nachweis erbracht wird, dass diese im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre eines Steuerpflichtigen…
…FA) erließ am 01.12.2010 den Einkommensteuerbescheid 2007. Darin wurden diverse Ausgaben nicht als abzugsfähige Aufwendungen angesehen. Insbesondere wurden die Kosten für Vorbereitungsfahrten betreffend Projektwoche, Wandertage und Exkursion als nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988…
…wirtschaftlichen Gegenleistungen gegenüberstehen und die ohne zwingende rechtliche Verpflichtung des Gebers getätigt werden. Sie gehören daher - von gesetzlich bestimmten Ausnahmen abgesehen - zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung und dürfen selbst dann nicht abgezogen werden, wenn sie im Einzelfall durch betriebliche Erwägungen mitveranlasst sind (VwGH 22…
…6 KStG zählen u.a. zu den nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben bei den einzelnen Einkünften die Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern und die Umsatzsteuer, die auf nichtabzugsfähige Aufwendungen entfällt. Dazu zählen auch diesbezügliche KöSt-Rückstellungsbildungen oder deren allfällige Korrekturbuchungen. Auszugehen ist vom Handelsbilanzgewinn von…
…abgeschlossen worden. Mangels Vorliegen eindeutiger Vereinbarungen könne auch ein Fremdvergleich nicht vorgenommen werden. Es liege daher ein steuerlich nicht anzuerkennendes Mietverhältnis vor. Reisespesen: Ein 7-tägiger Aufenthalt in einem ausgesprochenen Ferienhotel zähle zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen, auch wenn dabei Firmenangelegenheiten besprochen würden (Aufteilungsverbot). Die angebliche…
…Neueinführung der Z 10 waren Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 16 Abs. 1 EStG 1988 zu beurteilen und nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nur abzugsfähig, wenn die Bildungsmaßnahme eine Berufsfortbildung darstellte. Aufwendungen für eine Berufsausbildung zählten zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung. Die…
…Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates sind die Kosten für das "Seminar Dienten" - wie auch für die beiden anderen Seminare - einheitlich zu beurteilen: Entweder der Seminarbesuch ist (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst, dann sind auch die Aufwendungen für Leih- und Ausbildungsschi abzugsfähig, oder dies ist nicht der Fall…
…Anteil 75 % (= Betriebsausgabe) | 2.462,13 | Treibstoffkosten (Schätzung) | 2.037,87 | geschätzte betriebliche Kfz-Aufwendungen | 4.500,00 Die Treibstoffkosten wurden unter der Annahme eines Durchschnittsverbrauches von 10 l per 100 km für die gefahrenen Kilometer (insgesamt 29.017…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen HP, Pensionist, geb. 19XX, whft. in B, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
…und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient. Zu diesen Fortbildungsmaßnahmen sind jene abzugrenzen, die zu den nichtabzugsfähigen Bildungsmaßnahmen der privaten Lebensführung dienen. Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen, sind nicht abzugsfähig…
…offensichtlich als passiver Teilnehmer diese Akademie besucht. Auch in der Vorhaltsbeantwortung vom 29. März 2008 wurde lediglich das Jahr 2005 angeführt. Die beantragten Aufwendungen für das Jahr 2004 sind demnach nicht zu berücksichtigen (Teilnahme unter Umständen auch von berufsfremden Personen von Interesse; gem. § 20 EStG…
…Sonderausgaben und erhöhter Werbungskosten. Das Finanzamt verfasste daraufhin einen Vorhalt (12. Juli 2000), in welchem ersucht wurde, die 1997 geltend gemachten Aufwendungen Geschäftsanbahnungskosten in Höhe von 9.242 S, Kfz-Kosten, Taxi, sonstige Fahrtspesen in Höhe von 24.750,61 S, Honorare in Höhe von…
…bei den einzelnen Einkünften nicht abzugsfähige Posten zunächst angeführt: "Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge." Weiters werden in Z 2 lit. a der zitierten Gesetzesbestimmung folgende Aufwendungen dezidiert als nicht abzugsfähig bezeichnet: "Aufwendungen oder Ausgaben für die…
…derselben überzeugt hatte. Die aus dem Verhalten resultierende Zahlung des Diversionsbetrages in Höhe von € 7.540,- ist daher gemäß § 20 EStG 1988 den nichtabzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung zuzurechnen. Hinsichtlich der Verfahrenkosten in Zusammenhang mit der Diversion, welche im gegenständlichen Fall € 160, betragen…
…des Lehrganges reicht für die Abzugsfähigkeit nicht aus, der Kurs muss dienstlich notwendig sein (VwGH 22.9.2000, 98/15/0111). Als nichtabzugsfähige Aufwendungen sind jene Bildungsmaßnahmen anzusehen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind, die erläuternden Bemerkungen zu BGBL I 106…
…des Steuerpflichtigen erfolgen. Diese gesetzliche Regelung normiert ein Aufteilungsverbot für Aufwendungen, die auch dem Beruf förderlich sind, bei denen die Kosten jedoch nicht objektiv in beruflich oder private trennbar sind. Solche Aufwendungen stellen zur Gänze nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar. Demnach sind Aufwendungen oder Ausgaben…
…Beschluss des Amtsgerichtes Karlsruhe ein Antrag des Bw. voranging. Für den unabhängigen Finanzsenat handelt es sich bei den Besuchsfahrten zu den Söhnen um nichtabzugsfähige Aufwendungen der privaten Sphäre (Einkommensverwendung). Weiters wurden die Kosten des Prozesses zur Durchsetzung des Umgangsrechtes als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Kosten…
…die geltend gemachten Werbungskosten laut Erklärung in Abzug gebracht. Nach Überprüfung der Werbungskosten im Zuge einer nachprüfenden Bescheidkontrolle gelangte das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass es sich bei den geltend gemachten Werbungskosten zum Teil um nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung handelte. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 299 Abs…
…ob die Aufwendungen für das Training Werbungskosten oder nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung sind. Die Rechtsgrundlagen stellen sich wie folgt dar: § 20 Abs. 1 EStG 1988 lautet: Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden: § 20 Abs. 1 Z 2 lit a EStG 1988: Aufwendungen oder…
…1. Z 2 lit. a EStG 1988 nichtabzugsfähige Aufwendungen darstellen. Auf Grund der ergänzend gemachten Angaben und vorgelegten Unterlagen ist festzuhalten, dass die besuchte Ausbildung Mediation im Zeitraum 2005 und 2006 sowie in den weiteren fünf Fortbildungsmaßnahmen für eingetragene Mediation verpflichtend sind. Auf Grund der…