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UFSK FSRV/0023-K/08Abgabenhinterziehungen, Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)05.11.2010

…Tatbestand der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt. Gleich verhält es sich mit der ihm angelasteten Nichtabgabe der Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen des Jahres 2003 bis 2005, welche er zum Teil im Finanzstrafverfahren nachgereicht hat. Damit hat der…

UFSW FSRV/0062-W/05Vorliegen von Finanzordnungwidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG? Bestehen einer Umsatzsteuerschuld?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2005

…der geschuldeten Beträge bekannt gegeben habe, und zwar für Jänner bis Dezember 1997 in Höhe von € 92.589,99 und für Jänner bis Dezember 1998 in Höhe von € 63.952,04; und weiters 2) durch die nicht bzw. nicht fristgerechte Abgabe der Jahressteuererklärungen…

UFSL FSRV/0094-L/07Die Nichtabgabe der Steuererklärungen und Schätzung der Bemessungsgrundlagen begründen an sich noch keinen Verdacht einer Abgabenhinterziehung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.04.2008

…Abs. 1 FinStrG gehört neben der Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht aber auch das Bewirken einer Abgabenverkürzung; die Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen an sich begründet keinen Verdacht einer Abgabenhinterziehung (Reger/Hacker, Kneidinger, aaO, K 33/41). Dafür, dass infolge der Schätzungen Abgabenverkürzungen eingetreten wären…

UFSW RV/3859-W/10Schätzungen wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen, schuldhafte Pflichtverletzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2011

…die Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen eine vorsätzliche Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dar, und sei gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG als Finanzordnungswidrigkeit mit einer Strafdrohung bis zu € 5.000,00 strafbar. Dagegen beantragte die Bw. ohne weiteres Vorbringen die Vorlage der…

UFSL FSRV/0032-L/11Verfahrenshilfe im Berufungsverfahren betreffend Finanzordnungswidrigkeiten wegen Nichtabgabe der Erklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)14.02.2012

…auch mit dem Bereich der Finanzstrafsachen befassten Bediensteten der Bundesfinanzverwaltung (unentgeltlich) beraten bzw. unterstützt wurde (vgl. dazu den Aktenvermerk vom 9. August 2011; Seite 46 des Strafaktes), von der Finanzstrafbehörde erster Instanz der durch die vorsätzliche Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe der Jahressteuererklärungen (Einkommensteuer) für die…

UFSW FSRV/0100-W/07Versuchte Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG durch Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen. Vorauszahlungsdelikt des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG. Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.04.2008

…einerseits die Vermietung eines Objektes in B. (mehrere Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten) sowie den Bereich der EDV-Dienstleistungen betroffen. Auch für die Jahre 2001 und 2002 habe es zu Schätzungen kommen müssen, da keine Jahressteuererklärungen beim Finanzamt eingereicht worden seien. Für die Monate 1-3/2005…

UFSW FSRV/0064-W/08Versuchte Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG durch Nichtabgabe der Steuererklärungen erfordert Vorsatz, durch die Unterlassung der Abgabe eine zu geringe Abgabenfestsetzung (im Schätzungswege) herbei zu führen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.12.2008

…werden, dass die Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen 2002 bis 2004 vom Gedanken des Bw. getragen war, dass diese eine zu geringe Abgabenfestsetzung zur Folge haben würde. Somit fehlt es im gegenständlichen Fall an der subjektiven Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zu Grunde gelegten versuchten Abgabenhinterziehung gemäß …

UFSW FSRV/0173-W/03Abgrenzung zwischen dem Jahressteuerdelikt des § 33 Abs. 1 FinStrG in Verbindung mit § 13 FinStrg und dem Vorauszahlungsdelikt nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.06.2004

…140,13 gegenüber den wegen Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen 2001 erfolgten Schätzung der Umsatzsteuerzahllast 2001 in Höhe von € 10.174,20 sowie zu einer Gutschrift an Einkommensteuer 2001 in Höhe von € 9.332,07 gegenüber der erfolgten Schätzung der Einkommensteuerschuld für 2001 in Höhe…

UFSL FSRV/0041-L/05Berufung gegen Schuld- und Strafausspruch wegen Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen und Finanzordnungswidrigkeit durch Nichtabgabe von Erklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)28.07.2006

…ergeben. Aber auch für die mit Nichtabgabe der von der Abgabenbehörde am 4. März 2002 zugesandten Jahressteuererklärungen 2000 und 2001 innerhalb der gewährten Frist (11. April 2002) vollendeten Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG erschließt sich der (wissentliche) Tatvorsatz aus den dargelegten Umständen…

UFSW FSRV/0073-W/07Abgrenzung zwischen versuchter Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer (§§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG) und dem Vorauszahlungsdelikt des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG. Gegenstand des Berufungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.10.2007

…1 FinStrG in Verbindung mit § 13 FinStrG durch Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen ist bei einem steuerlich erfassten Beschuldigten, dass es dieser ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, dass die Nichtabgabe bzw. verspätete Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen, somit die Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…

UFSW FSRV/0093-W/04Abgrenzung zwischen dem Jahressteuerdelikt nach § 33 Abs. 1 FinStrG und dem Vorauszahlungsdelikt gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.12.2004

…nach § 33 Abs.1 FinStrG in Verbindung mit § 13 FinStrG durch Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen ist, dass es der Bw. ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, dass die Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe der Jahressteuererklärungen, somit die Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine…

UFSS FSRV/0015-S/06Beschwerde gegen Einleitungsbescheid wegen Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.06.2006

…bekannt war, der Bf wurde vor dem Jahr 2000 jahrelang zur Einkommen - und Umsatzsteuer veranlagt, kann die Nichtabgaben von Jahressteuererklärungen keine Abgabenverkürzung mehr bewirken und stellt damit auch keinen Verdacht einer Abgabenhinterziehung dar (siehe dazu auch die Kommentarmeinungen zum Finanzstrafgesetz). Der Beschwerde war daher, wie…

UFSL FSRV/0035-L/07Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben und Erlösverheimlichung durch einen kapitallosen Gastwirt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.07.2008

…schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise in gleicher Weise wie bei den Voranmeldungszeiträumen umsatzsteuerpflichtigen Erlöse in der Jahressteuererklärung verheimlicht oder zu hohe Vorsteuern geltend macht, sodass…

UFSW RV/3220-W/09Schätzung aufgrund Nichtordnungsmäßigkeit der Buchführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2011

…Jahres 2006 vom 11. März 2009 verwiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) führte im berufungsgegenständlichen Jahr 2006 eine Tabaktrafik in Form eines Einzelunternehmens. Infolge Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen für Umsatz- und Einkommensteuer wurden durch die Abgabenbehörde erster Instanz im Zuge der Jahresveranlagung der Bw. die Bemessungsgrundlagen gem. …

UFSS FSRV/0024-S/08Fahrlässige Abgabenverkürzung durch unredliches Ausweisen von Privataufwendungen und Vorsteuern; Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.06.2009

…Ablauf des 15. Februar 2006 die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer zu entrichten bzw. entsprechende Voranmeldungen einzureichen gehabt, was nicht geschehen ist. Wegen Nichtabgabe der Abgabenerklärungen waren die Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO durch das Finanzamt Salzburg-Stadt im Schätzungswege ermittelt worden. Mit Bescheiden vom 22. März 2006…

UFSL FSRV/0100-L/07Berufung gegen Straferkenntnis wegen Finanzordnungswidrigkeit durch Verletzung der Erklärungspflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)16.11.2007

…dass der Bw. durch die Nichtabgabe der Abgabenerklärungen 2001 und 2002 bis zum Ablauf des 28. Februar 2003 bzw. bis zum Ablauf des 16. Februar 2004 (§ 134 Abs. 2 BAO) gegen die abgabenrechtliche Offenlegungs- bzw. Wahrheitspflicht verstoßen und damit im Hinblick auf die genannten Jahressteuererklärungen…

UFSW FSRV/0007-W/12Berufung wegen Strafhöhe wegen ne bis in idem und unrichtige Berechnung der strafbestimmenden Wertbeträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.10.2012

…Pölten vorsätzlich b) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe der Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für 2009 die Verkürzung von Umsatzsteuer 2009 in Höhe von € 8.852,31 und Einkommensteuer 2009 in Höhe von € 8.852,31 (gesamt: € 17.704…

UFSL FSRV/0044-L/13Versuchte Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer (§§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG), Vorauszahlungsdelikt (§ 33 Abs. 2 lit. a FinStrG) oder Finanzordnungswidrigkeit (§ 51 Abs. 1 lit. a FinStrG)?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)12.11.2013

…die Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe der Jahressteuererklärungen, somit die Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine zu geringe Abgabenfestsetzung (im Schätzungswege) zur Folge haben werde. Einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung…

UFSW RV/2454-W/12Geschäftsführerhaftung ohne Zustellung der Grundlagenbescheide an Haftungspflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2013

…die Nichtabgabe der Jahresabschlüsse keine Abgabenverkürzung bewirken hätte wollen und auch nicht bewirkt hätte, handle es sich aus doch bedeutsamer strafrechtlicher Sicht keinesfalls um ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG, sondern schlimmstenfalls um eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG. Wie der…

UFSS FSRV/0007-S/09Gastwirtin, in finanzieller Zwangslage die Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben unterlassend; Strafbemessung; kein Unterschreiten der Mindestgeldstrafe aus Gründen der Generalprävention
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.04.2012

…nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt habe, sowie 4. die abgabenrechtliche Offenlegungspflicht des § 119 BAO durch Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen für die Veranlagungsjahre 2005 und 2006 verletzt habe und hiedurch zu Pkt.1. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG, zu Pkt.2…