…insbes. S 6 und 14f des Strafaktes) waren. Somit liegen aber die Voraussetzungen für eine Maßnahme gemäß § 165 Abs. 1 FinStrG schon mangels des Neuhervorkommens von Umständen iSd. lit. a bzw. b leg.cit. nicht vor. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden und die Beschwerde…
…der Antragsteller von dem Wiederaufnahmegrund nachweislich Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat (§ 303 Abs. 2 BAO). Tatsachen im Sinne des § 303 BAO sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände…
…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
…wird, dass die Erlassung des Bescheides vom 26. November 2008 der zeitliche Maßstab für das Neuhervorkommen ist. Jedoch deute die anschließend dargestellte Auswertung von Aktenteilen, wobei das wesentliche Kriterium nicht das Bekanntwerden von Umständen durch die Außenprüfung sei, sondern ob die als Wiederaufnahmsgrund herangezogene Tatsache…
…Rechtsprechung stelle eine geänderte Rechtsprechung keinen Wiederaufnahmegrund dar. Sollte als neue Tatsache das Durchführen von Mieterinvestitionen angesehen werden, so seien diese der Bw bereits mit deren Tätigung bekannt gewesen und wäre ein allfälliger sinngemäßer Antrag verspätet. Dem Finanzamt sei der Umstand, dass Mieterinvestitionen getätigt wurden…
…Verfahrens von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein…
…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
…Nach § 42 Kraftfahrzeuggesetz habe der Zulassungsbesitzer eines Fahrzeuges der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich das Fahrzeug zugelassen sei, binnen einer Woche jede Änderung von Umständen anzuzeigen, die durch die behördliche Eintragung im Zulassungsschein berührt würden. Insbesondere sei hierbei die Verlegung des Hauptwohnsitzes den Behörden anzuzeigen…
…gravierendere Bedeutung beizumessen sei. Daher sind das Hervorkommen der Umstände bezüglich des Einbringungswertes des Baggers und der anteiligen Zurechnung der Nutzung des Baggers im landwirtschaftlichen Betrieb sowie das Hervorkommen der anteiligen privaten Nutzung der im BP-Bericht angeführten "diversen Betriebsausgaben" als Neuhervorkommen von Umständen iSd …
…und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Das Finanzamt hat sich, wie dem angefochtenen Wiederaufnahmsbescheid deutlich zu entnehmen ist, auf den Neuerungstatbestand gestützt. Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln…
…der Verfahren 2004 und 2005: Eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs. 4 BAO ua. dann zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen…
…Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des § 303 Abs 1 lit a und c BAO und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder…
…soweit hier von Bedeutung, Folgendes vor: "Eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs 1 und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder…
…Ärzten und Pflegern beim Krankenanstaltenverbund als Fortbildungskosten eingesetzt zu haben, was im bisherigen Verfahren nicht berücksichtigt wurde. Das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln führt aber nur dann zur Wiederaufnahme des Verfahrens über Antrag der Partei, wenn diese Tatsachen oder Beweismittel im vorangegangenen Verfahren ohne Verschulden…
…aaO, § 308 Tz 22f und die dort zitierte Judikatur). Das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln kann somit nur dann zur Wiederaufnahme führen, wenn diese im wieder aufzunehmenden Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Hatte diese allerdings im vorangegangenen Verfahren Gelegenheit…
…Sachlagenkenntnis in diesem Verfahrensabschnitt schon in Bezug auf andere Geldzuflüsse 1989 nichts ändern. Hat der Betriebsprüfer daher bei den von Parteienseite selbst dargelegten Umständen keine weiteren Erhebungen über jeden einzelnen Veräußerungsvorgang durchgeführt, hindert dies die spätere Verfahrenswiederaufnahme schon im Hinblick auf die Verschuldensneutralität der Regelung…
…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem auch in allen jenen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen…
…mit Eingabe vom 22. Februar 2010 ua. die Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren 2005 und 2006 und begründete dies wie folgt: "Im August 2003 ist mein Sohn im Alter von 27 Jahren unter tragischen Umständen verstorben. Durch den Tod meines Sohnes, welcher einmal meinen Betrieb übernehmen sollte…
…erhobenen und zur Zl. 2001/13/0280 protokollierten VwGH-Beschwerde wird auf S. 44 das Neuhervorkommen von Tatsachen weiters mit dem Hinweis auf die in den letzten Jahren mehrfach durchgeführten Lohnsteuerprüfungen seitens der Lohnsteuerstelle bekämpft. Diesem Vorbringen ist entgegen zu halten, die Lohnsteuerprüfungen der letzten…
…Die Berufung wurde vom Finanzamt in den hier strittigen Punkten in der Berufungsvorentscheidung mit folgender Begründung als unbegründet abgewiesen: Wiederaufnahme der Verfahren Nach herrschender Literatur und Judikatur beziehe sich das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln auf den Wissensstand des jeweiligen Verfahrens und des jeweiligen Veranlagungsjahres…