…§ 303 Tz 14 mit weiteren Nachweisen). Im gegenständlichen Fall ist daher das "neu Hervorkommen" der von der Bp festgestellten Tatsachen, die als Wiederaufnahmegrund herangezogen wurden, im Bezug auf die Einkommensteuerverfahren 2007 bis 2009 zu beurteilen. Aus den elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärungen 2007 bis 2009 geht die…
…2003/14/0087 und VwGH 31.10.2000, 95/15/0114, jeweils mwN) ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Es kommt somit darauf an, ob der Abgabenbehörde im wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt…
…oder VwGH 29.9.2004, 2001/13/0135, mwN) ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde in dem wieder aufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist…
…Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinn des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich damit auf…
…allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten. Im gegenständlichen Fall hat die Prüfung hinsichtlich der Frage des Neuhervorkommens von Tatsachen zu erfolgen. Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände…
…BAO ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden…
…Verhaltens (§ 2 Abs 1 Z 4 und Z 5 L-VO)" zu jenen Tatsachen, die - wenn sie neu hervorkommen - den Neuerungstatbestand erfüllen können. Diese näheren Umstände waren jedoch dem Finanzamt bereits anlässlich der erstmaligen Erlassung von Feststellungsbescheiden für 2005 - 2009 bekannt: - Bekannt war, dass die…
…VwGH 22.5.1990, 87/14/0038). Eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend…
…Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich auf den…
…Rechtsprechung des VwGH bezieht sich das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO auf den Wissenstand (auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilage) des jeweiligen Verfahrens und des jeweiligen Veranlagungsjahres. Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist nämlich nur aus…
…Abgabenverfahren der Bw. erst aufgrund einer nachträglichen Bescheidkontrolle entsprechende Überprüfungsschritte gesetzt wurden und diesem Organ somit erst im Zuge dieser Maßnahme die (überhöhten) Einkünfte des Ehegatten bekannt geworden sind. Wie bereits ausgeführt bezieht sich das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln im Sinne des § 303 Abs…
… 303, E 177). Das Neuhervorkommen von Tatsachen bezieht sich damit auf den Wissenstand, der sich aufgrund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen ergibt (vgl. VwGH 29.9.2004, 2001/13/0135). Nach der Judikatur muss, soll eine Tatsache als neu hervorgekommen, damit als Wiederaufnahmsgrund gelten können…
…der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln im Sinn des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich damit auf…
…der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln im Sinn des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich damit auf…
…§ 303 E, E 152 und die dort angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde im wiederaufzunehmenden Verfahren der…
…wurde die Auffassung vertreten, dass Neuerungen gegenüber dem Wissensstand der zuständigen Abgabenbehörde maßgeblich seien. Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln jedoch nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde…
…erkennbar auf den Wiederaufnahmetatbestand des § 303 Abs. 1 lit. b BAO (Hervorkommen neuer Tatsachen). Ihm ist wie folgt zu entgegnen: Nach Ansicht des UFS mangelt es im Berufungsfall - ungeachtet der Verschuldensfrage - bereits am Neuhervorkommen von Tatsachen (bzw. Beweismitteln). Der Bw. hat mit seinem Wiederaufnahmeantrag die…
…von Tatsachen und Beweismitteln nach herrschender Ansicht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen ist (vgl. Ritz, BAO³, § 303 Tz 14 sowie VwGH v. 29.9.2004, 2001/13/0135). Daher können zB Kenntnisse der Bewertungsstelle oder des Lohnsteuerprüfer für die Einkommensteuerveranlagung neu hervorkommen…
…Aufl., Wien 2005, Tz 7 zu § 303 mit Judikaturhinweisen). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Behörde im wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig…
…0094); also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis (als vom Bescheid zum Ausdruck gebracht) geführt hätten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob…