…N.). Gemeint sind Tatsachen, die zwar im Zeitpunkt der Bescheiderlassung "im abgeschlossenen Verfahren" bereits existierten, aber erst danach hervorgekommen sind (VwGH 8.9.2025, Ra 2024/15/0064). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht der jeweiligen…
…§ 303 Tz 14 mit weiteren Nachweisen). Im gegenständlichen Fall ist daher das "neu Hervorkommen" der von der Bp festgestellten Tatsachen, die als Wiederaufnahmegrund herangezogen wurden, im Bezug auf die Einkommensteuerverfahren 2007 bis 2009 zu beurteilen. Aus den elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärungen 2007 bis 2009 geht die…
…2003/14/0087 und VwGH 31.10.2000, 95/15/0114, jeweils mwN) ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Es kommt somit darauf an, ob der Abgabenbehörde im wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt…
…oder VwGH 29.9.2004, 2001/13/0135, mwN) ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde in dem wieder aufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist…
…Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinn des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich damit auf…
…dass diese Tatsachen im Zeitpunkt der Antragstellung bereits bekannt geworden sind. Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 Abs. 1 lit. b iVm Abs. 2 lit. b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der…
…wonach bei der Wiederaufnahme auf Antrag einer Partei das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers (und nicht aus der Sicht der Abgabenbehörde) zu beurteilen ist. Die erst in der mündlichen Verhandlung ins Treffen geführte Unrichtigkeit der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer scheitert als Wiederaufnahmegrund auch…
…wonach bei der Wiederaufnahme auf Antrag einer Partei das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers (und nicht aus der Sicht der Abgabenbehörde) zu beurteilen ist. Die erst in der mündlichen Verhandlung ins Treffen geführte Unrichtigkeit der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer scheitert als Wiederaufnahmegrund auch…
…1) Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a. der Bescheid durch eine gerichtliche Tat herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist, oder b. Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, und die…
…€, die Einkommensteuer veränderte sich von -2.696,62 € auf -1.954,12 €. Gegen die Wiederaufnahmebescheide 2008 und 2009 sowie die in der Folge ergangenen Sachbescheide wurde rechtzeitig Beschwerde eingebracht und im Wesentlichen ausgeführt, dass ein Neuhervorkommen von Tatsachen/Beweismitteln nicht bestehe, da…
…allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten. Im gegenständlichen Fall hat die Prüfung hinsichtlich der Frage des Neuhervorkommens von Tatsachen zu erfolgen. Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände…
… 303 Abs. 1 lit. b BAO - das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln - für die seitens des Bf. beantragte Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens für das Jahr 2012 nicht vor, weshalb das Finanzamt diesen Antrag zu Recht abgewiesen hat. An diesem Ergebnis vermag auch die Argumentation des Bf…
…BAO ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden…
…§ 303 Tz 24), wobei bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist (VwGH vom 19.10.2016, Ra 2014/15/0058). Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren bezüglich Einkommmensteuer 2015 waren die entscheidungsrelevanten Sachverhaltselemente, wie der Umstand…
…des Neuhervorkommens von Tatsachen auf die Sicht des Antragstellers abzustellen. Selbst verwirklichte Sachverhalte wie die vom Bf. angeführten und in den Erklärungen in der Beilage zum Wiederaufnahmeantrag angeführten (negativen) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung würden keine solchen aus der Sicht des Antragstellers neu hervorgekommenen Tatsachen…
…des Art. 133 Abs. 4 B-VG aufgezeigt. Die gegenständliche Rechtsfrage (Beurteilung des Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers bei der antragsgebundenen Wiederaufnahme) wurde durch die zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bereits geklärt. Eine ordentliche Revision ist folglich unzulässig. Wien, am 26. April 2024
…hätte (§ 303 Abs 1 BAO). Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen sind, wobei das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist. Gemeint sind also Tatsachen, die…
…hervorgekommene Tatsachen genannt. Wie den Verwaltungsakten zu entnehmen ist, handelt es sich dabei ausschließlich um Tatsachen, die erst nach der Wiederaufnahme des Verfahrens neu hervorgekommen sind. Damit ist als erwiesen anzusehen, dass im Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Verfahrens der Wiederaufnahmsgrund des Neuhervorkommens von Tatsachen oder…
…Verhaltens (§ 2 Abs 1 Z 4 und Z 5 L-VO)" zu jenen Tatsachen, die - wenn sie neu hervorkommen - den Neuerungstatbestand erfüllen können. Diese näheren Umstände waren jedoch dem Finanzamt bereits anlässlich der erstmaligen Erlassung von Feststellungsbescheiden für 2005 - 2009 bekannt: - Bekannt war, dass die…
…VwGH 22.5.1990, 87/14/0038). Eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend…