…auch im Berufungswege Unterlagen und Nachweise nachzureichen (auch noch im Vorlageantrag). Da es also kein sogenanntes Neuerungsverbot in diesem Stadium des Verfahrens gibt, sind die nachgereichten Angaben und Unterlagen bei der neuerlichen Festsetzung zu würdigen. Der Berufungswerber erklärte in seinen nachgereichten Unterlagen einen Gewinn aus…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Leopold Lenitz und die weiteren Mitglieder Hofrat Josef Weber, Walter Supper und Dr. Wolfgang Pettighofer im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufungen der Bw., Lehrerin, Wien, vertreten durch Dr. Wolfgang Halm, Wirtschaftstreuhänder, 1090…
nicht überbietbarer Deutlichkeit ergibt, sind die Umsätze seit der Neuvermietung im Jahr 1985 (!) im Wesentlichen gleich geblieben bzw. zeitweise sogar noch geringfügig gesunken. Die nur geringfügige Schwankungen aufweisenden Umsätze schließen außerdem das Vorkommen von Unwägbarkeiten im Sinne der Judikatur, die für die Annahme eines Gesamtgewinnes…
…Die EStR enthielten nichts über die erstmalige Geltendmachung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung. Die erstmalige außerbilanzmäßige Geltendmachung der Verzinsung sei somit nicht durch die Erfordernisse der Bilanzänderung beschränkt. Des weiteren verwies die Bw. auf das Fehlen eines Neuerungsverbotes, da iSd § 115 Abs 4 BAO beispielsweise auch verspätet eingereichte…
…gewesen. Eine im § 289 Abs. 1 BAO geforderte Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Berufung oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden (kein Neuerungsverbot nach § 280 BAO) und die Abgabenbehörde erster Instanz vor Berufungsvorlage (§ 276 Abs. 6 erster Satz BAO…
…1 lit. a BAO, dem Erschleichungstatbestand. Auch wenn im Berufungsverfahren vor den Abgabenbehörden des Bundes das Neuerungsverbot nicht gilt und im Berufungsverfahren der angefochtene Bescheid in jede Richtung abgeändert werden kann, so hat diese Abänderungsbefugnis der Berufungsbehörde dort eine Grenze, wo die Berufungsbehörde den Gegenstand…
…den in einem anderen Heurigenlokal verwendeten Mengen, die seitens der Betriebsprüfung als richtig befunden worden seien, in der Gegenschrift nicht das Neuerungsverbot entgegengehalten werden könne. Mit Schreiben vom 5. Juli 2012 übermittelte der unabhängige Finanzsenat der Bw ein Ergänzungsersuchen, in welchem der Bw bezüglich der…
…2008 auf eine Bemessungsgrundlage von € 1.358.549 berichtigt worden. Nach dem Grundsatz der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse bis zur Rechtskraft der Entscheidung sei diese Berichtigung bei der Prämienfestsetzung zu berücksichtigen. Im Abgabenverfahren bestehe kein Neuerungsverbot und sei gem. § 280 BAO auf neue Tatsachen…
…die seitens der Betriebsprüfung als richtig befunden worden seien, in der Gegenschrift nicht das Neuerungsverbot entgegengehalten werden könne. Mit Schreiben vom 5. Juli 2012 übermittelte der unabhängige Finanzsenat folgendes Ergänzungsersuchen an die Bw: "Sie haben im Prüfungs- und Berufungsverfahren drei Kalkulationen für den Aussteckzeitraum 28…
…ausgeführt, dass in der Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid ausdrücklich darauf hingewiesen worden sei, dass die Aussetzung des Betrages von € 10.272,43 beantragt werde. Da kein Neuerungsverbot besteht, ergebe sich der auszusetzende Betrag zumindest aus dem Berufungsvorbringen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gem. Art…
…gegen das Parteiengehör unterliege auch das Beschwerdevorbringen des Bw, wonach dem von der Prüferin ausgemittelten Wert jegliche Nachvollziehbarkeit abgesprochen werde, nicht dem Neuerungsverbot. Infolge der Aufhebung der Berufungsentscheidung vom 3. März 2003 ist die Berufung vom 29. Juni 1999 wiederum unerledigt und das Berufungsverfahren fortzusetzen…
…dass im Rahmen der Anwendung des Neugründungsförderungsgesetzes die gegenständliche Bestätigung bereits bei Entstehen der Steuerschuld vorhanden sein müsse, zumal im Abgabenverfahren, wo im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens das Neuerungsverbot nicht gelte, Sachverhalte auch in diesem Verfahren geltend gemacht werden können. Es sei daher kein Grund ersichtlich…
…Sachbescheide, nicht jedoch gegen die Wiederaufnahmebescheide berufen hätte. Gegen die Wiederaufnahmebescheide sei erst im Vorlageantrag berufen worden. Da jedoch erst im Höchstgerichtsverfahren Neuerungsverbot bestehe, erscheine die Berufung sehr wohl erfolgversprechend. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe…
…und die Beschwerde vom Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden sei, weil dieser eine Überprüfung der Richtigkeit der Höhe des für die Entnahme der Rentenforderung zum Ansatz gekommenen Teilwertes und der Nichtabzinsung dieser Rentenforderung mit Hinweis auf das Neuerungsverbot abgelehnt hätte. Im vorangegangenen ordentlichen Rechtsmittelverfahren wäre die Behandlung…
…Jahr 1996 betreffende Erkenntnis als Begründung für die Betriebsausgabenkürzung in den Jahren 1999 bis 2002 heranzuziehen. Der Gerichtshof habe nämlich aus Gründen des Neuerungsverbotes nicht auf alle seine Argumente eingehen können, bei deren Berücksichtigung die Sach- und Rechtslage aber zu seinen Gunsten zu entscheiden gewesen…
…............ Eine im § 289 Abs. 1 BAO geforderte Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Berufung oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden (kein Neuerungsverbot nach § 280 BAO) und die Abgabenbehörde erster Instanz vor Berufungsvorlage (§ 276 Abs. 6 erster Satz BAO) keine…
…............ Eine im § 289 Abs. 1 BAO geforderte Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Berufung oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden (kein Neuerungsverbot nach § 280 BAO) und die Abgabenbehörde erster Instanz vor Berufungsvorlage (§ 276 Abs. 6 erster Satz BAO) keine…
…............ Eine im § 289 Abs. 1 BAO geforderte Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Berufung oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden (kein Neuerungsverbot nach § 280 BAO) und die Abgabenbehörde erster Instanz vor Berufungsvorlage (§ 276 Abs. 6 erster Satz BAO) keine…
…wird, gestellt werden können, findet im Gesetzeswortlaut keine Deckung. Im abgabenrechtlichen Berufungsverfahren gibt es kein Neuerungsverbot. Eine ursprünglich unterlassene Antragstellung müsste daher bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens zulässig sein. Es muss auch ein Nachholen des Antrags im Rahmen einer Wiederaufnahme des Verfahrens möglich sein, weil…
…Begründungsausführungen oder die Nachreichung von Unterlagen können aber zweckdienlich für das Berufungsverfahren sein. Zusätzlich besteht im Berufungsverfahren kein Neuerungsverbot. Mit ergänzendem Schriftsatz wurde ein Mietvertrag für 1070 Wien, eine Stromrechnung für die Wohnung in Paris und eine Art Betriebskostenabrechnung/Kostenaufteilung für die Wohnung in Paris…