…August 2004 erlassen worden sei, weshalb für das Finanzamt hinsichtlich der Höhe der Einkünfte der Ehegattin keine neuen Tatsachen hervorgekommen sein könnten und daher ein Verfahrensfehler des Finanzamtes vorliege. Weiters wurde darauf verwiesen, dass die steuerpflichtigen Einkünfte der Ehegattin im betreffenden Einkommensteuerbescheid mit 4.353…
…das sich alle für den Zeitraum 1999 - 2001 getroffenen Prüfungsfeststellungen mit Ausnahme Prüfungsfeststellungen laut Tz. 6 auf neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel stützen würden. Das Finanzamt habe zu einem anderen Steuerpflichtigen als dem Berufungswerber nämlich zur Firma H GmbH beim steuerlichen Vertreter des Berufungswerbers im…
…und Kapitaleinkünften betroffen sind, konform gehen, richtig abgefasst und gäbe es keine neue Tatsachen, welche bei richtiger rechtlicher Würdigung im Spruch anderslautender Einkommensteuerbescheide rechtfertigen würden. Anders sieht dies das Finanzamt fußend auf den Ergebnis der abgabenbehördlichen Außenprüfung und geht davon aus, dass der Berufungswerber mit…
…Abs. 1 lit. b BAO wäre einem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen wären, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Da der Gesetzgeber erstmalig für das Kalenderjahr 2000 die Geltendmachung eines 12 %-igen Pauschalbetrages eingeräumt habe…
…Ltd. als Gesellschafter der Firma A_GmbH bewirkt werden. Wenige Monate nach dieser Abtretung der Gesellschaftsanteile und bevor die Bemühungen des neuen Gesellschafters um weiteres Eigenkapital abgeschlossen werden konnten, bekundete H_ PLC (= späterer Käufer) Interesse am Erwerb der Gesellschaftsanteile der Firma A_GmbH . Am…
…gem. § 295 Abs. 1 BAO, zu Recht als unbegründet abgewiesen worden waren. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsfragen, ob die Qualifikation als Nichtbescheid im Grundlagenverfahren durch den VwGH im abgeleiteten Einkommensteuerverfahren als eine neue Tatsache gem. § 303 Abs. 1 lit. b BAO anzusehen ist, wozu…
…gem. § 295 Abs. 1 BAO, zu Recht als unbegründet abgewiesen worden waren. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsfragen, ob die Qualifikation als Nichtbescheid im Grundlagenverfahren durch den VwGH im abgeleiteten Einkommensteuerverfahren als eine neue Tatsache gem. § 303 Abs. 1 lit. b BAO anzusehen ist, wozu…
…gem. § 295 Abs. 1 BAO, zu Recht als unbegründet abgewiesen worden waren. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsfragen, ob die Qualifikation als Nichtbescheid im Grundlagenverfahren durch den VwGH im abgeleiteten Einkommensteuerverfahren als eine neue Tatsache gem. § 303 Abs. 1 lit. b BAO anzusehen ist, wozu…
…10.2001, 98/15/0190; 25.2.2005, 2001/14/0007) Im vorliegenden Fall handelt es sich bei der als Begründung für die Wiederaufnahme des Verfahrens herangezogenen neuen Tatsache um eine solche, die der Abgabenbehörde im Verfahren betreffend die Gattin des Bw. bekannt wurde, aber…
…im Abgabenverfahren einvernommenen Frau EW vom 18. März 1997 wurde vom Antragsteller dem Wiederaufnahmeantrag als neue Tatsache zugrunde gelegt) irrigerweise - entgegen den in der Berufungsentscheidung getroffenen Feststellungen - "Ausgangspunkt für die abgabenbehördliche Schätzung und für die gegenständlichen Steuervorschreibung" Angaben seiner ehemaligen Lebensgefährtin, Frau EW gewesen seien…
…ist daher schon deshalb nicht geeignet, der Berufung zum Erfolg zu verhelfen, weil solchermaßen aus der Sicht des Abgabepflichtigen das Tatbestandsmerkmal der "neuen Tatsachen" von vornherein nicht gegeben war. Mit dem Vorbringen wird nämlich nicht dargelegt, dass dem Bw die Unterlagen nicht zur Verfügung gestanden…
…der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid…
…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen u.a. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
…worden. Mit Bescheid vom 19. Mai 2004 wurde dieser Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass im Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens keine neuen Tatsachen vorgebracht werden konnten, die einen anders lautenden Bescheid zur Folge gehabt hätten. Am 14. Juni 2004 langte dagegen beim Finanzamt eine…
…Berufungswerberin und ihren Gatten, eine Anzahlung an die Firma C. GmbH in Höhe von 70.000,-- S inklusive Mehrwertsteuer Berücksichtigung gefunden hätte. Nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz stellen diese Schlussfolgerungen des Finanzamtes keine neu hervorgekommenen Tatsachen dar, sondern lediglich Vermutungen. Diese Annahmen hätten durch…
…167 BAO gewürdigt wird und dem Bericht beiliegt. Diese Stellungnahme enthält für die Betriebsprüfung gegenüber der Sachverhaltsdarstellung im Zeitpunkt der Niederschrift keine neuen Tatsachen und führt demnach zu keiner Änderung der steuerlichen Würdigung durch die Betriebsprüfung. Bei der Ermittlung der Anteile für A kommt es…
…Mitges. herangezogen, da sie auch für die Gewinnermittlung der Mitges. neue Tatsachen darstellen würden. Im Zuge dieser wiederaufgenommenen Verfahren wurde auch die Verteilung des Ergebnisses für die Jahre 1997 und 1998 abgeändert, da Verluste des BW, die über seine Kapitalbeteiligung hinausgehen würden, dem Geschäftsherren, somit…
…ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervor gekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (s…
…ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervor gekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (s…
…Berufungswerber und seine Gattin, eine Anzahlung an die Firma C. GmbH in Höhe von 70.000,-- S inklusive Mehrwertsteuer Berücksichtigung gefunden hätte. Nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz stellen diese Schlussfolgerungen des Finanzamtes keine neu hervorgekommenen Tatsachen dar, sondern lediglich Vermutungen. Diese Annahmen hätten durch…