…Entscheidungsgründe Die Bw. schaffte 2003 zwei Windenergieanlagen an. In den Anschaffungskosten aktivierte sie u.a. 360.000,00 € unter dem Titel "Netzzutritt". Dem liegt eine Vereinbarung aus 6/2003 zwischen dem E (i.d.F. E) und der W (i.d.F. W) zu…
…Da es sich im berufungsgegenstädnlichen Fall aber nicht so sehr um ein "Fitnesscenter" mit dem Schwerpunkt Fitnessgeräte handelt, sondern um ein multifunktionales Freizeitzentrum, bei dem schon aufgrund des übernommenen Betriebsgebäudes und Inventars sportliche Aktivitäten in den Bereichen Badminton (Spielplätze, Netze), Saunabetrieb (Saunaanlage), Ballspiele, Gymnastik (Räumlichkeiten…
…Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründe, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolge (zB Lokführer oder Zugbegleiter ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben werde…
…von Energien zu den Abnehmern eines Versorgungsgebietes. Innerhalb dieser übergeordneten Funktion lassen sich jedoch vielfach Einzelfunktionen ausmachen, die - treten sie verselbständigt in Erscheinung - einzelne Teile des Netzes als gesonderte Wirtschaftsgüter erscheinen lassen. Dies kann nach Auffassung des BFH dann zutreffen, wenn Verbrauchsgüter oder Energien herangeführt…
…an den körperlichen Wirtschaftsgütern "Kabel, Trafo etc." weder zivilrechtliches, noch wirtschaftliches Eigentum zu. Durch Bezahlung des Netzzutrittsentgelts hat die Bw. vielmehr die Berechtigung erlangt, Strom durch die (im Eigentum der X-G stehenden) Anschlussanlage bzw. deren Verteilernetz zu leiten.Somit hat die Bw. nicht ein…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Event-Marketing, Deutschland, vertreten durch Netzer & Kollegen, Steuerberater, 88239 Wangen/Allgäu, Gegenbaurstraße 16, vom 6. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 12. Juli 2004 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für die…
…RL. angepasst und folglich das Besteuerungsrecht für diese Umsätze ebenfalls für sich reklamiert. Die Ansicht, wonach der Leistungsort für diese Leistungen, sowohl für die von den Netzbetreibern an die Bw., als auch für die von der Bw. an deren Kunden erbrachten Leistungen in Österreich liegt…
…als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben werde). Kein Mittelpunkt der Tätigkeit bei Fahrtätigkeit liege jeweils für die ersten fünf…
…als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben werde). Kein Mittelpunkt der Tätigkeit bei Fahrtätigkeit liege jeweils für die ersten fünf…
Im internationalen Gesprächsverkehr agieren verschiedene Netzbetreiber miteinander. Irgendwo, in unserem Fall in England, nimmt jemand (Endverbraucher oder Unternehmer) ein Telefon (Handy oder Festnetztelefon) zur Hand, um ein Telefonat nach Österreich zu machen. Dieses Gespräch muss dann irgendwie nach Österreich kommen und hier "terminiert", also zugestellt…
…z.B. Energieversorgungsanschlüsse und -ableitungen (öffentliches Netz zu Trafo TBA), Anschluss und Versorgung diverser Nebenanlagen, Außenbeleuchtung, Erdung und Blitzschutz für Außen- und Nebenanlagen usw. - Prozesswasser- und Trinkwassertechnik zB Löschwasserauffangbecken, Anschluss an das bestehende Leitungsnetz der Fa. EURO NOVA, Anschluss an öffentliche Netze usw. - Kanalisation, Vorfluteranschluss…
…Die im Erstattungsverfahren geltend gemachten Vorsteuern wurden im Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid als Vorsteuern berücksichtigt. Im Bericht der Großbetriebsprüfung Graz vom 6.Februar 2006 über eine abgabenbehördliche Prüfung für den Prüfungszeitraum 1997 bis 2003 wurde festgestellt, dass die Benutzung inländischer Netze durch Kunden (Mobiltelefonbenutzer) der Bw. Telekommunikationsdienstleistungen darstellten…
…im Erstattungsverfahren geltend gemachten Vorsteuern wurden in den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheiden als Vorsteuern berücksichtigt. Im Bericht der Großbetriebsprüfung Graz vom 6.Februar 2006 über eine abgabenbehördliche Prüfung für den Prüfungszeitraum 1997 bis 2003 wurde festgestellt, dass die Benutzung inländischer Netze durch Kunden (Mobiltelefonbenutzer) der Bw. Telekommunikationsdienstleistungen darstellten…
…9 UStG 1994 in Verbindung mit der Verordnung BGBI. II Nr.: 102/1997 (in der Folge kurz VO 102) der Leistungsort sowohl hinsichtlich der Leistungen der österreichischen Netzbetreiber als auch der Leistungen der Bw. an ihre in Österreich telefonierenden Kunden auf Grund der Nutzung und…
…als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben werde). Kein Mittelpunkt der Tätigkeit bei Fahrtätigkeit liege jeweils für die ersten fünf…
…bzw. wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (zB Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das von jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben wird). Der steuerliche Vertreter des Bw…
…an. In den Anschaffungskosten aktivierte sie ua. 360.000,00 € unter dem Titel "Netzzutritt". Dem liegt eine Vereinbarung aus 6/2003 zwischen dem Energieversorger E (idF E) und der Firma W (idF W) zu Grunde. Gegenstand dieser Vereinbarung ist ein projektierter Windpark mit einer…
…Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und zwar hinsichtlich des gesamten Netzes, das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben wird). Kein Mittelpunkt der Tätigkeit bei Fahrtätigkeit liege jeweils für die ersten fünf…
…Juli 1992 einen Handelsvertreter eingestellt, dessen Tätigkeit als erfolgreich bezeichnet wurde, sodass im Laufe des Jahres 1993 eine eventuelle Erweiterung des Handelsvertreter-Netzes angedacht wurde. Der im Jahre 1992 erreichte Umsatz hat nach diesen Ausführungen den geplanten Umsatz weit überschritten. Die finanzielle Lage der SH…
…erheben. Entscheidungsgründe Anlässlich einer "Startfeier" Ende Oktober 1998 zur Begründung ihres erfolgten Netzstartes, die die Bw. gemeinsam mit einer Tageszeitung veranstaltete, wurden an die geladenen Festgäste von der Bw. Handys verteilt mit dem Angebot, die Vorteile des neuen Netzes bis Ende des Jahres zu testen…