…vertreten durch MF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 22. Februar 2007 betreffend Aufhebung von Nebengebührenbescheiden gemäß § 293a BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid vom 11. September 2000 über die Festsetzung von Stundungszinsen in Höhe von S 13.715…
…13/0080). Da Nebengebühren der Umsatzsteuer, wie der Säumniszuschlag, auch im Bereich der Nettomethode als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, war die mit Bescheid vom 9. April 1997 vorgeschriebene Nebengebühr der Umsatzsteuer für das Jahr 1992 in Höhe von S 1.104 als nachträgliche Betriebsausgabe gemäß § 32…
…abändern oder aufheben, oder b) abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen feststellen, oder c) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. Begehrt wurde lediglich die Zustellung von Abschriften von Nebengebührenbescheiden und deren Zustellnachweisen, wobei der letzte dem Antrag vorangehende Bescheid bereits mehr als 6 Jahre vor der…
…§ 212 Abs. 2 und 217 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (BAO) ergebende Nebengebühren (Stundungszinsen und Säumniszuschlag) werden mit gesondertem Bescheid vorgeschrieben und sind entsprechend dem Fälligkeitsgebot des § 210 Abs. 1 BAO zu entrichten. III. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 7…
…auferlegtem Kostenersatz iHv. 363,00 € iHv. insgesamt 44.773,54 € (davon Geldstrafe: 41.514,00 €; Verfahrenskosten: 363,00 € und Nebengebühren von 2.896,54 €) dahingehend, dass binnen zehn Tagen ein Teilbetrag iHv. 4.246,54 € und, beginnend mit April…
…Geldstrafe von 50.000,00 € samt auferlegtem Kostenersatz iHv. 363,00 €, zuzüglich Nebengebühren (Säumniszuschläge), iHv. insgesamt 44.017,00 € (davon Geldstrafe: 41.704,00 €; Verfahrenskosten: 363,00 € und Nebengebühren: 1.950,00 €), nachfolgende, jeweils zu den genannten Terminen fällige…
…2006 stattgegeben worden war und somit ein Verschulden an der Nichtentrichtung nicht geschuldeter Umsatzsteuern nicht vorliegt, daher war der Haftungsbescheid in diesen Punkten aufzuheben. Gemäß § 217 Abs. 1 BAO gilt: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d), nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet…
…10. 2008 beantragte die Bw. die Nachsicht von der Rückforderung (betreffend den noch nicht verjährten Zeitraum von Jänner 2000 bis September 2005) zuzüglich Nebengebühren in Höhe von insgesamt 51.389,73 €. Ausgeführt wurde, dass eine "unschuldige Mutter" mit vier Kindern durch eine derartige Rückforderung…
…Linz, Senat II, als Organ des genannten Finanzamtes als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 11. Dezember 2009 zur StrNr. 052-2008/12 ausgesprochenen Geldstrafe von 20.000,00 € samt Kostenersatz und Nebengebühren, beginnend ab März 2011 bis Februar 2014, monatliche Raten iHv. 200,00 €…
…durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter fristgerecht Beschwerde und führte darin im Wesentlichen nachstehendes aus: Die mit Bescheid vorgeschriebenen Verwaltungsabgaben wären als Nebengebühren zu den mit den bekämpften Abgabenbescheid vorgeschriebenen Eingangsabgaben anzusehen. Die Erhebung der Berufung gegen den Bescheid in der Hauptsache würde sich auch als Berufung…
…2004 konnte an der bereits entstandenen Verpflichtung zur Entrichtung der Säumniszinsen nichts ändern. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu den Nebengebühren, worunter auch die Säumniszinsen zu verstehen sind, setzt die Pflicht zur Erhebung dieser Nebengebühren nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen…
…Erhebung der Säumniszinsen sind aber den Mitgliedstaaten überlassen. Wenn die belangte Behörde in Anlehnung an die bestehenden nationalen Regelungen über die Vorschreibung der genannten Nebengebühren den Bestand der formellen Abgabenschuld als Grundlage für die Vorschreibung der Säumniszinsen machte, dann ist dies nicht als rechtswidrig zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw,Adresse, vertreten durch Stb-GmbH, vom 22. Oktober 2009 gegen den Bescheid Finanzamtes vom 1. Oktober 2009 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für das Jahr 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…gar rechtskräftigen, sondern einer formellen Abgabenschuld voraus (vgl. z.B. das Erkenntnis vom 30.5.1995, Zl. 95/13/0130). Im Fall der Abänderung der formellen Abgabenschuld sind nach den ausdrücklichen Regelungen in der BAO die genannten Nebengebühren abzuändern (§§ 212 Abs. 2, 212a Abs. 9…
Dezember 1998 sowie für die für Zeiträume bis Dezember 1998 angefallenen Nebengebühren hatte eine Entrichtung in der Folge im Rahmen der Quotenzahlungen des Ausgleichsverfahren zu erfolgen. Mit Beschluss des Landesgerichtes XY vom 29. April 1999, GZ:, wurde der am 26. Jänner 1999 angenommene Ausgleich über…
…die Beschwerde der Bw., gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 21. April 2005, GZ 206/05363/2005, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 4. Februar 2005, GZ 206/01750/2005, schrieb das Zollamt Flughafen Wien…
…Beschwerde der Bw., gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 21. April 2005, GZ 206/05364/2005, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren, entschieden: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Die Abgabenerhöhung wird in Höhe von € 4,64 (bisher: € 6,34, Differenz: € 1…
…im maßgeblichen Zeitraum, insbesondere aufgrund der Höhe des jährlichen Einkommens von einem zahlungsfähigen, aber äußerst unwilligen Abgabepflichtigen ausgegangen. Der Masseverwalter erhob Berufung gegen den Bescheid vom 20. Jänner 2010 betreffend Abänderung von Nebengebühren und beantragte abschließend, den Bescheid vom 21. Jänner 2010, mit welchem der…
…Juli 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes AB vom 17. Juli 2007, Zl. 123, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes Linz vom 30. Oktober 2006, Zl. 456 wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom…
…des Zollamtes Wien, Zl. 100/50024/2002-4, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Spruch des bekämpften Bescheid wird wie folgt richtig gestellt: Am 20. August 2002 wurde die beim Zollamt H. mit Versandanmeldung T-1 939/000/915878/01/2 vom 16. August 2002…